1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Brookmerland
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lüftungsarbeiten
Beschreibung: Die Samtgemeine Brookmerland plant die Errichtung eines Sportzentrums In diesem Zentrum sind Lüftungsarbeiten mit Luftkollektoren vorgesehen, die in normalen Standard ausgeführt werden soll. Leistungsumfang ca. 6,00 St Luftkollektoranlagen (6,00 m²) ca. 26,00 St Kleinraumventilatoren ca. 12,00 St Rohrventilatoren ca. 120,00 m Wickelfalzrohr DN 100- DN 125
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d457286465
Interne Kennung: 372-01-T05/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331210 Installation von Lüftungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tjücher Moortun 1
Stadt: Marienhafe
Postleitzahl: 26529
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 77 397,82 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: VOB/A-EU; VOB/B; GWB, vierter Teil; VGV; Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig Ihre Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu übermitteln. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Fragen zum Vergabeverfahren, die der Vergabestelle nicht bis 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote vorliegen, werden nur berücksichtigt, wenn dadurch eine Aufhebung des Verfahrens verhindert werden kann. Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich - im gesetzlichen zulässigen Rahmen - schriftlich per Vergabeplattform erteilt. Telefonische Auskünfte oder per E-Mail werden nicht erteilt. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU- Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Nicht losweise Vergabe
Beschreibung: Nicht losweise Vergabe
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331210 Installation von Lüftungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tjücher Moortun 1
Stadt: Marienhafe
Postleitzahl: 26529
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 21/08/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 77 397,82 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Samtgemeinde Brookmerland
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Samtgemeinde Brookmerland
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Samtgemeinde Brookmerland
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Brookmerland
Registrierungsnummer: 034525401-0-91
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Am Markt 10
Stadt: Marienhafe
Postleitzahl: 26529
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bents
Telefon: +49 (4934) 81281
Fax: +49 (4934) 81354
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: :04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Niedersachsen
Telefon: +49 (4131)15-3306
Fax: +49 (4131)15-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 376baacc-e127-4f7b-a2d7-c63c0ecb595a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 10:53:43 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 253643-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 76/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/04/2025