Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Vergabe der Fachplanungsleistung: Tragwerksplanung - Umbau und Erweiterung Verdener Campus

168921-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Vergabe der Fachplanungsleistung: Tragwerksplanung - Umbau und Erweiterung Verdener Campus
OJ S 53/2025 17/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe der Fachplanungsleistung: Tragwerksplanung - Umbau und Erweiterung Verdener Campus
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Fachplanungsleistung - Tragwerksplanung für den Umbau und Erweiterung des Verdener Campus. Auftraggeber ist die Stadt Verden. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Verden.
Kennung des Verfahrens: bd4a6bdb-e39b-454e-9770-5f31a4232744
Interne Kennung: 107591-2025-004
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Trift 1
Stadt: Verden
Postleitzahl: 27283
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YT5FT6P3C Es gelten die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Etwaige eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine Gültigkeit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Korruption: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Betrugsbekämpfung: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Zahlungsunfähigkeit: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Entrichtung von Steuern: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe der Fachplanungsleistung: Tragwerksplanung - Umbau und Erweiterung Verdener Campus
Beschreibung: Fachplanungsleistung - Tragwerksplanung für den Umbau und Erweiterung des Verdener Campus.
Interne Kennung: 107591-2025-004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Trift 1
Stadt: Verden
Postleitzahl: 27283
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) sowie Umsätze soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vom Bieter und ggf. deren Nachunternehmern - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - sind sämtliche Eignungsnachweise und sonstige Erklärungen mit dem Angebot einzureichen. - Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung EU-Sanktionen - Mindestentgelterklärung - Nachweis der Berufsqualifikation gemäß § 43 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 VgV

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung, dass in den letzten 10 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. - Mind. drei Referenzen aus den letzten zehn Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Kurzbeschreibung, Ansprechpartner, Projektzeitraum, Name Projektleiter:in, Name stell. Projektleiter:in, Angabe der Leistungsphasen, Angabe der anrechenbaren Kosten sowie Honorare, Angabe Besonderer Leistungen sowie zusätzliche Leistungen. - Nachweis der Berufsqualifikation der Projektleitung sowie stellv. Projektleitung im Sinne des § 75 Abs. 1, 2 VgV - Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung; Referenzen aus den letzten 10 Jahren - Erklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen des Bewerbers, auch des Unterauftragnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 02/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2025 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 03361-0-51
Postanschrift: Lindhooper Straße 67
Stadt: Verden
Postleitzahl: 27283
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a37bf897-dd54-4952-9c0a-7af17cf7baef - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/03/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 168921-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 53/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/03/2025

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Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
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Hoya (Weser)
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Ilsede
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Neu Wulmstorf
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Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
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Oyten
Papenburg
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Peine
Quakenbrück
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Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
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Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
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Scheeßel
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Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
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Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Thedinghausen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wangerooge
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
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Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
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Weyhe
Wiefelstede
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