Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück

172068-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
OJ S 53/2025 17/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
Beschreibung: Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
Kennung des Verfahrens: c143348d-56e5-44d0-b4c3-2c95dfcfcef5
Interne Kennung: LKOS 2025 - 048
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: grds. gesamtes Kreisgebiet
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTH05ZMK2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 07.04.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
Beschreibung: Die Bedeutung intakter Moorkomplexe als Kohlenstoffspeicher im Sinne des Klimaschutzes wird zunehmend als gesellschaftsbedeutende Ökosystemdienstleistung verstanden. Stand in der Vergangenheit in den Mooren bei Renaturierungs- und Wiedervernässungsprojekten vorrangig der Naturschutz als Ziel im Vordergrund, werden derzeit die Klimaschutzpotentiale der Moore als Ziel für derartige Projekte vorangestellt. Fragen des Klimaschutzes und zum Erhalt der Biodiversität weisen insb. in den Mooren eine große Synergie auf; beide Ziele lassen sich mit entsprechenden Maßnahmen vielfach gut miteinander vereinbaren. Aufgrund der menschlichen Nutzung der Moore (Entwässerung und landwirtschaftliche Nutzung sowie Abtorfung etc.) haben sich die Funktionen der Moore und damit auch die Verbreitung der organischen Böden verändert. Viele natürliche Moorkomplexe sind ob des menschlichen Einflusses nicht mehr vorhanden, sodass eine Gebietsabgrenzung der Moore und der hiermit verbundenen Funktionen im Sinne des Natur- und Klimaschutzes ohne aktuelle Datensätze schwierig abzubilden ist. Das Bundesland Niedersachsen ist das moorreichste Bundesland. Die hier vorkommenden Moorkomplexe, insb. Hochmoore, haben insofern eine besondere Bedeutung für den Klimaschutz, als dass sie natürlicherweise als Kohlenstoffspeicher fungieren und ggfls. Potentiale als Kohlenstoffsenken aufweisen, wenn es sich um wachsende Moorkomplexe handelt. Ob dieser gesellschaftlichen Bedeutung bestehen seit längerer Zeit Moorschutzbestrebungen des Landes Niedersachsen. Um die Klimaschutz- und Naturschutzpotentiale der Moore fassen und entsprechende praktische Maßnahmen in den Mooren umsetzen sowie alternative Nutzungsformen anstelle einer vielfach anzutreffenden ackerbaulichen Flächennutzung auf Moorböden diskutieren zu können, ist es wie bereits oben dargelegt, essentiell ihre aktuelle Verbreitung und ihren aktuellen Zustand zu kennen. Die Potentialstudie "Moore Niedersachsens" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird in den Moorgebieten bestehende Potentiale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie Potentiale für derartige Maßnahmen und zum Erhalt des Kohlenstoffspeichers in den Mooren herausarbeiten. Hierbei greift das Land auf eine geoinformationssystemgestütze Analyse zurück, eine Geländearbeit mittels stratigraphischer Erhebungen erfolgt nicht. Weiterhin erarbeitet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Überarbeitung der Moorkarte Niedersachsens für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Landkreis Osnabrück finden sich großflächige Moorkomplexe. Insgesamt weist der Landkreis Osnabrück nach dem Mooris 10.411 ha Moore aus. Die hier vorkommenden Moorgebiete bedingen insofern eine besondere Verantwortung in Fragen des Klimaschutzes. Die vorhandenen Daten über die Verbreitung organischer Böden im Landkreis Osnabrück stammen vorwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren. Auf Basis dieser Daten lässt sich die aktuelle Verbreitung und der Zustand der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück nicht ableiten, sodass keine belastbaren Aussagen zu Klimaschutzpotentialen der Moore im Landkreis Osnabrück getroffen werden können. Auch die zuvor dargelegten aktuellen Arbeiten des Landes Niedersachsen eignen sich bspw. aufgrund fehlender Geländearbeiten und eines zu großen Untersuchungsmaßstabes nicht als belastbare Grundlage für eine kommunale Planung. Gleichwohl besteht sowohl seitens der Kreisverwaltung als auch seitens des Kreispolitik Einigkeit darin, dass es zur weiteren Unterstützung des Klimaschutzes Engagement für Wiedervernässungs- oder Renaturierungsprojekte in den Mooren des Landkreises Osnabrück bedarf, hierzu aber derzeit eine belastbare Planungsgrundlage fehlt. In der Sitzung des Kreistages vom 10.03.2025 wurde die Verwaltung daher beauftragt, ein Moorkataster für den Landkreis Osnabrück erarbeiten zu lassen. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Moorkatasters wird hiermit ausgeschrieben. Das zu erarbeitende Moorkataster für den Landkreis Osnabrück verfolgt folgende Ziele: 1. Erfassung des Status quo der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück (Hoch- u. Nieder-moor) 2. Ermittlung des gebietsspezifischen Klima- und Naturschutzpotentials 3. Bewertung der identifizierten Moorstandorte im Hinblick auf ihre Eignung zur Wiedervernäs-sung sowie für alternative Landnutzungsformen (Aufzeigen von Nutzungsoptionen zur THG-Reduktion und Wiedervernässung) und deren Umsetzbarkeit 4. Erarbeitung einer Prioritätenliste zur Vorbereitung von Entscheidungsprozessen Die Leistungen sind bis zum 31.12.2026 durchzuführen.
Interne Kennung: LKOS 2025 - 048
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: grds. gesamtes Kreisgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Verpflichtungserklärung sowie ggf. Haftungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. - Referenz (mit dem Angebot vorzulegen): Mindestens eine Referenz zum Aufbau eines digitalen Moorkatasters, deren Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Leistungen sind bis zum 31.12.2026 durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Fax: +49 541501-61100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3daf4982-f344-4660-b65a-8e34c50fb71e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/03/2025 10:44:13 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 172068-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 53/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/03/2025

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Gleichen
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Großheide
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Hohenhameln
Holdorf
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Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
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Lohne (Oldenburg)
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Norderney
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