Deutschland – Reinigungsdienste – Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in Gebäuden der Gemeinde Isernhagen

168585-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Reinigungsdienste – Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in Gebäuden der Gemeinde Isernhagen
OJ S 52/2025 14/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Isernhagen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in Gebäuden der Gemeinde Isernhagen
Beschreibung: Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungen in Gebäuden der Gemeinde Isernhagen
Kennung des Verfahrens: 6d0ec2ac-c907-41d9-9bca-4b5373c7e9c8
Interne Kennung: 2025-05
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: 30916 Isernhagen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y62YT56WCJ8P Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote erfolgt elektronisch. Weitere Hinweise erhalten Sie im ReadMe (Vergabeunterlagen). Nur mit Registrierung auf der Vergabeplattform und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" erhalten Sie Benachrichtigungen per E-Mail über neue Nachrichten der Vergabestelle.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: gem. § 123 I Nr. 6 und 8 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gem. § 123 I Nr. 1 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. § 124 I Nr. 4 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 I Nr. 1 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gem. § 123 I Nr. 2 und 3 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung: gem. § 123 I Nr. 4 und 5 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gem. § 123 I Nr. 10 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 I Nr. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 122 GWB Eignung (1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind. (2) 1Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. 2Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit. (3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. (4) 1Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. 2Sie sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 I Nr. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gem. § 124 I Nr. 8 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 I Nr. 5 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 I Nr. 6 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gem. § 124 I Nr. 3 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 I Nr. 7 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 122 GWB Eignung (1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind. (2) 1Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. 2Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit. (3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. (4) 1Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. 2Sie sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 122 GWB Eignung (1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind. (2) 1Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. 2Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit. (3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. (4) 1Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. 2Sie sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 122 GWB Eignung (1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind. (2) 1Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. 2Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit. (3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. (4) 1Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. 2Sie sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen.
Entrichtung von Steuern: § 122 GWB Eignung (1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind. (2) 1Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. 2Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit. (3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. (4) 1Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. 2Sie sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gem. § 123 I Nr. 1 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in Gebäuden der Gemeinde Isernhagen
Beschreibung: Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts-, Grund-und Sonderreinigung in Schulen, Sporthallen und sonstigen Gebäuden. 5 Objekte (Unterhalts- und Grundreinigung) Die Leistungen sind in der Gemeinde Isernhagen zu erbringen. Grundschule Isernhagen H.B.; Vor den Höfen 9 Sporthalle Isernhagen H.B.; Vor den Höfen 9 Jugendtreff Isernhagen H.B.; An der Beeke 13 Grundschule Neuwarmbüchen; Farster Str. 1 Sporthalle Neuwarmbüchen; Buchensahl 15
Interne Kennung: 2025-05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: 30916 Isernhagen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 15
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Nach Ablauf der Probezeit endet der Vertrag am 30.06.2028 und verlängert sich danach jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Die maximale Vertragsdauer beträgt 15 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Zwischen 2028 und 2040
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mind. 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). - Formblatt 233 - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erforderlich, wenn der Teilnahmeantrag oder das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). - Formblatt 235 - Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erforderlich bei Eignungsleihe - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Erforderlich bei Eignungsleihe (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). - Formblätter 221, 222 (Preisermittlung) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Namen der Unterauftragnehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sofern der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist, ist das Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen auf gesonderte Anforderung um die Namen der Nachunternehmen zu ergänzen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Bescheinigung über Registereintragungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Soweit zutreffend Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. -Als Qualifikation des Objektleiters/ der Objektleiterin erwartet der AG mindestens eine Ausbildung als Gebäudereiniger - Geselle- /in oder vergleichbare fachliche Qualifikationen und/oder eine mehrjährige Erfahrung in einer vergleichbaren Tätigkeit.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Angaben zu Arbeitskräften (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der für die Leitung vorgesehenen Personen. - Referenzen (L+D) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen und Preise werden im Rahmen des rechtlich eingeräumten Ermessens nachgefordert, soweit zulässig. Fehlenden Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen (z.B. Konzepte, Eigenerklärungen betreffend die Zuschlagskriterien), dürfen jedoch nicht nachgefordert werden (vgl. § 56 Abs. 2 bis 5 VgV). Fehlen diese Unterlagen, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei - Erklärung zu § 4 I NTVergG (Tariftreue und Mindestlohn) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Bescheinigung darf bei Eingang bei der Vergabestelle nicht älter als ein Jahr sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Isernhagen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Isernhagen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Isernhagen
Registrierungsnummer: 032410008008-0-10
Postanschrift: Bothfelder Str. 29
Stadt: Isernhagen
Postleitzahl: 30916
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 5116153-0
Fax: +49 511-6153-4800
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 456887fa-c9ab-45b6-92fd-8754ddba6d58 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/03/2025 09:33:47 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 168585-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 52/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/03/2025

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