1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisbahn Aurich GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auswahl eines Kooperationspartners zur Neugründung einer Verkehrsgesellschaft für den ÖPNV
Beschreibung: Alle Bewerber, deren Teilnahmeanträge die Eignungsanforderungen erfüllen, werden zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin wird Verhandlungsgespräche jedoch lediglich mit den drei besten Bietern aufnehmen, d.h. mit den Bietern, deren erste indikativen Angebote nach der Wertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben, mithin die Ränge 1 bis 3 belegen.
Kennung des Verfahrens: 973ceeec-2dcc-4d3d-8ba9-b3e28c6b2c21
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Auswahl eines Kooperationspartners zur Neugründung einer Verkehrsgesellschaft für den ÖPNV
Beschreibung: Das Verkehrsunternehmen Kreisbahn Aurich GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) ist ein kommunales Verkehrsunternehmen, das im Landkreis Aurich öffentlichen Personennahverkehrsleistungen erbringt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Teil der an sie direkt vergebenen öffentlichen Personennahverkehrsleistungen über eine noch zu gründende Tochtergesellschaft zu erbringen. Für die Gründung dieser neuen Tochtergesellschaft sucht die Auftraggeberin einen Kooperationspartner als (Mit-)Gesellschafter, der sie u.a. bei der operativen Durchführung der Verkehrsleistungen unterstützt. Die über die neu zu gründende Tochtergesellschaft zu erbringenden öffentlichen Verkehrsleistungen aus dem Linienbündel „Krummhörn“ (Linien 421, 422, 423 und 426) werden von der Auftraggeberin in die neu zu gründende Tochtergesellschaft („NewCo“) eingebracht. Der Kooperationspartner hat als (Mit-)Gesellschafter u.a. die Aufgabe, die Tochtergesellschaft mit den für die Erbringung der Verkehrsleistungen erforderlichen Betriebsmitteln und Personal auszustatten. Darüber hinaus hat er weitere operative als auch dispositive Dienstleistungen für die neu zu gründende Tochtergesellschaft zu erbringen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die hier genannte Laufzeit des Auftrags von 39 Monaten lediglich der Harmonisierung der Liniengenehmigung mit einem weiteren Linienbündel im Landkreis Aurich dient. Es ist beabsichtigt, dass der Landkreis zum 01.08.2028 einen weiteren öDA mit einer längeren Laufzeit an die Auftraggeberin vergeben wird, so dass die neu zu gründende Tochtergesellschaft (NewCo) über den 31.07.2028 hinaus die vorgenannten Verkehrsleistungen erbringen kann.
Interne Kennung: E85917669
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
Laufzeit: 39 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO auf das wirtschaftlichste finale Angebot erteilt. Die Bieter werden aufgefordert, für die Angabe des Preises das Preisblatt (Anlage V2) der Vergabeunterlagen zu verwenden. In dem Preisblatt sind die Preise in EURO, Bruchteile in vollen CENT gerundet auf zwei Nachkommastellen anzugeben. Das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70 % gewichtet.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO auf das wirtschaftlichste finale Angebot erteilt. Die Bieter werden aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie sie im Falle der Zuschlagserteilung die Aufgaben als Kooperationspartner umsetzen. Das Zuschlagskriterium Umsetzungskonzept wird mit 30 % gewichtet. Das Umsetzungskonzept wird anhand der nachfolgenden Unterkriterien bewertet: - Unterkriterium: Konzept zur Bereitstellung eines Betriebshofs (10 %) - Unterkriterium: Personalkonzept (10%) - Unterkriterium: Konzept für den zukünftigen Einsatz von Wasserstofffahrzeugen (10%). Die Bieter haben für die Darstellung ihres Umsetzungskonzepts das Formblatt (Anlage V3) der Vergabeunterlagen zu verwenden
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Auftraggeberin auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisbahn Aurich GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kreisbahn Aurich GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Kreisbahn Aurich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Weser-Ems Busverkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Fahrzeugkategorie: Bus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisbahn Aurich GmbH
Registrierungsnummer: DE115116021
Postanschrift: Breiter Weg 69a
Stadt: Aurich
Postleitzahl: 26603
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Telefon: +49 494195600
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Weser-Ems Busverkehr GmbH
Registrierungsnummer: HRB:164801
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 042189777603
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 71bccf8c-5a26-45bd-8512-a21c2ae984ba - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2025 16:48:23 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 126599-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2025