2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sportanlage Tappenbeck, Industriegebiet Krümke
Stadt: Tappenbeck
Postleitzahl: 38479
Land, Gliederung (NUTS): Gifhorn (DE914)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im nord-westlichen Teil von Tappenbeck, Flur 12, Flurstück 164/2.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL5EWG 1) Hinsichtlich der Ausführungsfristen ist das Formblatt 214 VHB Bund zu beachten. 2) Nachunternehmer: Bieter haben in dem Formblatt 233 mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. 3) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots das Formblatt 235 ausgefüllt einzureichen. 4) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss das Formblatt 234 ausgefüllt eingereicht werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. 5) Im Übrigen ergeben sich die einzureichenden Unterlagen aus dem Formblatt 216.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Korruption: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Betrugsbekämpfung: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Entrichtung von Steuern: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).