Deutschland – Dienstleistungen im Sozialwesen – Professionelle Kinder - und Jugendarbeit durch einen freien Träger der Jugendhilfe in Achim

122868-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Sozialwesen – Professionelle Kinder - und Jugendarbeit durch einen freien Träger der Jugendhilfe in Achim
OJ S 38/2025 24/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Professionelle Kinder - und Jugendarbeit durch einen freien Träger der Jugendhilfe in Achim
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit durch einen freien Träger der Jugendhilfe in Achim. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim.
Kennung des Verfahrens: fc882afa-5e8e-4f6e-95f8-8ba23c032016
Interne Kennung: 107592-2025-007
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen, 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Langenstraße 1
Stadt: Achim
Postleitzahl: 28832
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jugendplatz, Kämpe, Lahof, Magdeburger Viertel
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YTR9JZASK Es gelten die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Etwaige eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine Gültigkeit. Sofern Sie ein bereits eingereichtes Angebot überarbeiten möchten, ziehen Sie dieses bitte zunächst über das Vergabeportal zurück und laden Sie anschließend ein neues, überarbeitetes Angebot über das Bietertool hoch. Auf diese Weise wird eine Doppelabgabe vermieden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Korruption: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Betrugsbekämpfung: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Zahlungsunfähigkeit: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Entrichtung von Steuern: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Professionelle Kinder - und Jugendarbeit durch einen freien Träger der Jugendhilfe in Achim
Beschreibung: Professionelle Kinder- und Jugendarbeit durch einen freien Träger der Jugendhilfe in Achim.
Interne Kennung: 107592-2025-007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen, 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Langenstraße 1
Stadt: Achim
Postleitzahl: 28832
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jugendplatz, Kämpe, Lahof, Magdeburger Viertel
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Mit der einmaligen Option der Auftraggeberin für eine Verlängerung um zwei Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Angabe der Umsätze über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Haftpflichtversicherung über a. mindestens 3.000.000,00 EUR Personenschäden und b. mindestens 3.000.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden, die auch die Risiken aus Feuer, Wasser und Sturm für diejenigen Einrichtungsgegenstände und Geräte beinhaltet, die nicht im Eigentum der Stadt Achim stehen (auch Vorräte und sonstige Lagerhaltung) oder eine rechtsverbindliche Eigenerklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vom Bieter und deren Nachunternehmer - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - sind sämtliche Eignungsnachweise und sonstige Erklärungen mit dem Angebot einzureichen. - Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. - Mindestentgelterklärung nach § 4 NTVergG

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung, dass in den letzten vier Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. - Drei Referenzen, Konzepte, Berichte aus den letzten vier Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner Auftraggeber; Projektbezeichnung; Name der Projektleitung; Projektlaufzeit; Auftragssumme/Projektvolumen; Ausführungszeitraum; Angabe, ob das Projekt beendet ist - Es ist die ausgefüllte Anlage 5 der Vergabeunterlagen "Beschäftigtenübersicht" einzureichen, bei der die absolute Zahl der in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, gegliedert nach Berufsgruppe mit Angabe der entsprechenden Prozentwerte anzugeben ist. - Nachweis der Berufsqualifikation - Nachweis der Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/02/2025 23:59:59 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/02/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 03361-0-51
Postanschrift: Lindhooper Straße 67
Stadt: Verden
Postleitzahl: 27283
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d3a3466c-d496-4168-9944-9003cd4e53fb-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Änderung der Zuschlagskriterien in der Anlage 4. Konkret wurde dort die Position 5 angepasst. Infolge dieser geringfügigen Änderung wurde die Teilnahmefrist verlängert. Die Verlängerung wurde in alle betroffenen Dokumente aufgenommen-
Änderung der Auftragsunterlagen am: 21/02/2025
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 25d34a90-0a8a-4756-b1cd-106a8b859ae7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/02/2025 11:22:18 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 122868-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2025

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Cuxhaven
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Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
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Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
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Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
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Fredenbeck
Freiburg
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Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
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Großenkneten
Großheide
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Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
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Hannoversch Münden
Haren
Harsefeld
Harsum
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Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
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Krummhörn
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Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
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Lathen
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Lehre
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Lemwerder
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Lengerich (Emsland)
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Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
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Lohne (Oldenburg)
Löningen
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Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Marklohe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
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Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
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Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
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Sulingen
Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
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Visbek
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Wallenhorst
Walsrode
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