1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf sowie Glasreinigung, Gemeinde Neu Wulmstorf
Beschreibung: Die Gemeinde Neu Wulmstorf beabsichtigt in verschiedenen Objekten die laufende Unterhaltsreinigung, die optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf sowie die Glasreinigung zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: 63da1b2e-dd5f-425f-8be7-149555d20b9a
Interne Kennung: 2025.0027
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: diverse Standorte in der Gemeinde Neu Wulmstorf
Stadt: Neu Wulmstorf
Postleitzahl: 21629
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYT6DEX0E4 Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 05.03.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Unterhaltsreinigung, 10 Objekte
Beschreibung: Die Gesamtleistung werden in verschieden Fach- und Gebietslose aufgeteilt. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten losspezifischen Unterlagen umfassend beschrieben. Die Aufteilung der Lose mit dem jeweiligen Leistungsgegenstand und Vertragsbeginn ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Unterhaltsreinigung Los 1 Leistungen: laufende Unterhaltsreinigung Sonderleistungen: Sonderreinigung auf Abruf Grundreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 16 Grundfläche in m2: ca. 22.400 Jahresreinigungsfläche in m2: ca. 2.400.000 Unterhaltsreinigung Los 2 Leistungen: laufende Unterhaltsreinigung Sonderleistungen: Sonderreinigung auf Abruf Grundreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 10 Grundfläche in m2: ca. 5.400 Jahresreinigungsfläche in m2: Ca. 500.000 Glasreinigung Los 3 Leistungen: Glasreinigung Sonderleistungen: Glasreinigung Sonderreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 20 Glasgrundfläche in m2: ca. 5.600 Jahresreinigungsfläche in m2: ca. 11.300
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: diverse Standorte in der Gemeinde Neu Wulmstorf
Stadt: Neu Wulmstorf
Postleitzahl: 21629
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Das Vertragsverhältnis endet einheitlich am 31.07.2027. Wird der Vertrag nicht bis neun Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 2 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 31.07.2029 endet. Es soll somit für maximal rund 4 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer gesonderten schriftlichen Kündigung zum 31.07.2029 bedarf es nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Lose 1 und 2: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot, wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die in die vierte Wertungsstufe gelangen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien, die bei Auftragsübernahme hinsichtlich des Konzeptes zur Auftragsabwicklung vertraglich einzuhalten sind: Angebotspreis (brutto): 45 % (max. 45 Punkte) Reinigungszeit pro Jahr: 40 % (max. 40 Punkte) Konzept zur Auftragsabwicklung: 10 % (max. 10 Punkte) Einsatzzeiten Objektleitung und Vorarbeiter: 5 % (max.5 Punkte) Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird auf die nächste Zahl aufgerundet. Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto): Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 45 Punkten multipliziert wird. Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 40 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. An dieser Stelle wird noch einmal auf die Maßgaben zur Einhaltung der maximalen Leistungswerte je Raumgruppe hingewiesen. Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes einer Raumgruppe erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen. Zuschlagskriterium Konzept zur Auftragsabwicklung Vom Bieter ist ein Konzept zur Auftragsabwicklung in einer gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage mit dem Angebot einzureichen. Inhaltlich soll das Konzept die folgenden Unterkriterien umfassen, welche mit einer unterschiedlichen Einzelgewichtung bewertet werden: - Aufbau- und Ablauforganisation (4 von 10 Punkten) - Personalkonzept (3 von 10 Punkten) - Implementierung (3 von 10 Punkten) Bei den Darstellungen und Inhalten jedes Unterkriteriums werden die vorgenannten Punkte anteilig maximal vergeben. Es erfolgt eine Gewichtung der unterschiedlichen Unterkriterien anhand von Darstellungen und Beschreibungen des Bieters zu Unterpunkten (in Form von Antworten auf Fragen) je Unterkriterium, welche ebenfalls unterschiedlich bewertet werden. Wenn mangelhafte Erläuterungen zu einzelnen Unterpunkten eines Teilkonzeptes seitens des Bieters gemacht werden, muss dieser Unterpunkt und ggf. auch das Teilkonzept insgesamt mit 0 Punkten bewertet werden. Die Aufsummierung der erreichten Punkte eines Unterpunktes ergibt die erreichten Punkte eines Teilkonzeptes. Zuschlagskriterium Einsatzzeit Objektleitung Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Objektleitung werden jeweils mit maximal 3 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 3 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Zuschlagskriterium Einsatzzeit Vorarbeiter Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Vorarbeiter werden jeweils mit maximal 2 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 2 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor beschriebenen Zuschlagskriterien angewendet. Auf Grundlage der Bewertungen kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Im Falle eines identischen Gesamtwertungsergebnisses entscheidet der Preis, sodass das Angebot den Zuschlag erhält, welches die höhere Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) aufweist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass keine Zuschlagserteilung auf ein Angebot erfolgt, wenn der Bieter (unabhängig von den anderen Zuschlagskriterien) auch nur in einem Unterkriterium bezogen auf das Konzept zur Auftragsabwicklung lediglich eine mangelhafte Wertung erreicht. Los 3: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot, wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die in die vierte Wertungsstufe gelangen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien: Angebotspreis (brutto):70 % (max. 70 Punkte) Reinigungszeit pro Jahr: 30 % (max. 30 Punkte) Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird auf die nächste Zahl aufgerundet. Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 70 Punkten multipliziert wird. Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor beschriebenen Zuschlagskriterien angewendet. Auf Grundlage der Bewertungen kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Im Falle eines identischen Gesamtwertungsergebnisses entscheidet , sodass das Angebot den Zuschlag erhält, welches die höhere Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) aufweist. Zuschlagslimitierung Für die Lose 1 und 2 ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber maximal für eins der Lose 1 oder 2 erhalten. Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung nach den in Ziffer 7 benannten Zuschlagskriterien. Liegt ein Bieter in genau einem Los nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter bei zwei Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für ein Los gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge (siehe Anlage 17 "Angabe Zuschlagslimitierung"). In dem anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist. - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden 100 Tsd. EUR, Schlüsselverlust 100 Tsd. EUR, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. vgl. Formular III in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und spezifischen Umsätzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Unterhalts- und Glasreinigung) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. vgl. Formular IV in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Weitere Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): vgl. Formular VIII in der Datei "01_Formblätter_Eignung - Selbstreinigung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennung der Erklärungen, welche nicht wie gefordert abgegeben werden können sowie Angabe der Gründe und ggf. Darlegung, warum eine Eignung aus Sicht des Bieters dennoch zu bejahen ist. vgl. Formular IX in der Datei "01_Formblätter_Eignung!
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Befähigung zur Berufsausübung/Eintragung Berufs- und Handelsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): vgl. Formular II in der Datei "01_Formblätter_Eignung"
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zu Referenzen Los 1 und 2 (sofern angeboten) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m2, Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung. Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt für Los 1: mindestens 1,8 Mio. m2 oder mehr Los 2: mindestens 350 Tsd. m2 oder mehr 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. vgl. Formular VI in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zu Referenzen Los 3 (sofern angeboten) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen (Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m2, Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 9 Tsd. m2. 2. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 3. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. vgl. Formular VII in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Unternehmen sowie Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund vgl. Formular V in der Datei "01_Formblätter_Eignung"
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck "Bieter" sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben und auf gesonderte Anforderung im Original vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklä-rung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegen-über der Vergabestelle vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften (siehe Anlage "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"). Darüber hinaus hat die Bietergemeinschaft die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen, so dass die ausschreibende Stelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses auf Grundlage des GWB beurteilen kann.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Unterhaltsreinigung, 20 Objekte
Beschreibung: Die Gesamtleistung werden in verschieden Fach- und Gebietslose aufgeteilt. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten losspezifischen Unterlagen umfassend beschrieben. Die Aufteilung der Lose mit dem jeweiligen Leistungsgegenstand und Vertragsbeginn ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Unterhaltsreinigung Los 1 Leistungen: laufende Unterhaltsreinigung Sonderleistungen: Sonderreinigung auf Abruf Grundreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 16 Grundfläche in m2: ca. 22.400 Jahresreinigungsfläche in m2: ca. 2.400.000 Unterhaltsreinigung Los 2 Leistungen: laufende Unterhaltsreinigung Sonderleistungen: Sonderreinigung auf Abruf Grundreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 10 Grundfläche in m2: ca. 5.400 Jahresreinigungsfläche in m2: Ca. 500.000 Glasreinigung Los 3 Leistungen: Glasreinigung Sonderleistungen: Glasreinigung Sonderreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 20 Glasgrundfläche in m2: ca. 5.600 Jahresreinigungsfläche in m2: ca. 11.300
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: diverse Standorte in der Gemeinde Neu Wulmstorf
Stadt: Neu Wulmstorf
Postleitzahl: 21629
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Das Vertragsverhältnis endet einheitlich am 31.07.2027. Wird der Vertrag nicht bis neun Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 2 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 31.07.2029 endet. Es soll somit für maximal rund 4 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer gesonderten schriftlichen Kündigung zum 31.07.2029 bedarf es nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Lose 1 und 2: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot, wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die in die vierte Wertungsstufe gelangen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien, die bei Auftragsübernahme hinsichtlich des Konzeptes zur Auftragsabwicklung vertraglich einzuhalten sind: Angebotspreis (brutto): 45 % (max. 45 Punkte) Reinigungszeit pro Jahr: 40 % (max. 40 Punkte) Konzept zur Auftragsabwicklung: 10 % (max. 10 Punkte) Einsatzzeiten Objektleitung und Vorarbeiter: 5 % (max.5 Punkte) Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird auf die nächste Zahl aufgerundet. Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto): Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 45 Punkten multipliziert wird. Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 40 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. An dieser Stelle wird noch einmal auf die Maßgaben zur Einhaltung der maximalen Leistungswerte je Raumgruppe hingewiesen. Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes einer Raumgruppe erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen. Zuschlagskriterium Konzept zur Auftragsabwicklung Vom Bieter ist ein Konzept zur Auftragsabwicklung in einer gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage mit dem Angebot einzureichen. Inhaltlich soll das Konzept die folgenden Unterkriterien umfassen, welche mit einer unterschiedlichen Einzelgewichtung bewertet werden: - Aufbau- und Ablauforganisation (4 von 10 Punkten) - Personalkonzept (3 von 10 Punkten) - Implementierung (3 von 10 Punkten) Bei den Darstellungen und Inhalten jedes Unterkriteriums werden die vorgenannten Punkte anteilig maximal vergeben. Es erfolgt eine Gewichtung der unterschiedlichen Unterkriterien anhand von Darstellungen und Beschreibungen des Bieters zu Unterpunkten (in Form von Antworten auf Fragen) je Unterkriterium, welche ebenfalls unterschiedlich bewertet werden. Wenn mangelhafte Erläuterungen zu einzelnen Unterpunkten eines Teilkonzeptes seitens des Bieters gemacht werden, muss dieser Unterpunkt und ggf. auch das Teilkonzept insgesamt mit 0 Punkten bewertet werden. Die Aufsummierung der erreichten Punkte eines Unterpunktes ergibt die erreichten Punkte eines Teilkonzeptes. Zuschlagskriterium Einsatzzeit Objektleitung Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Objektleitung werden jeweils mit maximal 3 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 3 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Zuschlagskriterium Einsatzzeit Vorarbeiter Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Vorarbeiter werden jeweils mit maximal 2 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 2 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor beschriebenen Zuschlagskriterien angewendet. Auf Grundlage der Bewertungen kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Im Falle eines identischen Gesamtwertungsergebnisses entscheidet der Preis, sodass das Angebot den Zuschlag erhält, welches die höhere Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) aufweist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass keine Zuschlagserteilung auf ein Angebot erfolgt, wenn der Bieter (unabhängig von den anderen Zuschlagskriterien) auch nur in einem Unterkriterium bezogen auf das Konzept zur Auftragsabwicklung lediglich eine mangelhafte Wertung erreicht. Los 3: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot, wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die in die vierte Wertungsstufe gelangen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien: Angebotspreis (brutto):70 % (max. 70 Punkte) Reinigungszeit pro Jahr: 30 % (max. 30 Punkte) Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird auf die nächste Zahl aufgerundet. Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 70 Punkten multipliziert wird. Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor beschriebenen Zuschlagskriterien angewendet. Auf Grundlage der Bewertungen kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Im Falle eines identischen Gesamtwertungsergebnisses entscheidet , sodass das Angebot den Zuschlag erhält, welches die höhere Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) aufweist. Zuschlagslimitierung Für die Lose 1 und 2 ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber maximal für eins der Lose 1 oder 2 erhalten. Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung nach den in Ziffer 7 benannten Zuschlagskriterien. Liegt ein Bieter in genau einem Los nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter bei zwei Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für ein Los gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge (siehe Anlage 17 "Angabe Zuschlagslimitierung"). In dem anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist. - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden 100 Tsd. EUR, Schlüsselverlust 100 Tsd. EUR, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. vgl. Formular III in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und spezifischen Umsätzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Unterhalts- und Glasreinigung) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. vgl. Formular IV in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Weitere Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): vgl. Formular VIII in der Datei "01_Formblätter_Eignung - Selbstreinigung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennung der Erklärungen, welche nicht wie gefordert abgegeben werden können sowie Angabe der Gründe und ggf. Darlegung, warum eine Eignung aus Sicht des Bieters dennoch zu bejahen ist. vgl. Formular IX in der Datei "01_Formblätter_Eignung!
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Befähigung zur Berufsausübung/Eintragung Berufs- und Handelsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): vgl. Formular II in der Datei "01_Formblätter_Eignung"
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zu Referenzen Los 1 und 2 (sofern angeboten) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m2, Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung. Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt für Los 1: mindestens 1,8 Mio. m2 oder mehr Los 2: mindestens 350 Tsd. m2 oder mehr 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. vgl. Formular VI in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zu Referenzen Los 3 (sofern angeboten) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen (Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m2, Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 9 Tsd. m2. 2. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 3. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. vgl. Formular VII in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Unternehmen sowie Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund vgl. Formular V in der Datei "01_Formblätter_Eignung"
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck "Bieter" sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben und auf gesonderte Anforderung im Original vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklä-rung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegen-über der Vergabestelle vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften (siehe Anlage "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"). Darüber hinaus hat die Bietergemeinschaft die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen, so dass die ausschreibende Stelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses auf Grundlage des GWB beurteilen kann.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Glasreinigung, 21 Objekte
Beschreibung: Die Gesamtleistung werden in verschieden Fach- und Gebietslose aufgeteilt. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten losspezifischen Unterlagen umfassend beschrieben. Die Aufteilung der Lose mit dem jeweiligen Leistungsgegenstand und Vertragsbeginn ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Unterhaltsreinigung Los 1 Leistungen: laufende Unterhaltsreinigung Sonderleistungen: Sonderreinigung auf Abruf Grundreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 16 Grundfläche in m2: ca. 22.400 Jahresreinigungsfläche in m2: ca. 2.400.000 Unterhaltsreinigung Los 2 Leistungen: laufende Unterhaltsreinigung Sonderleistungen: Sonderreinigung auf Abruf Grundreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 10 Grundfläche in m2: ca. 5.400 Jahresreinigungsfläche in m2: Ca. 500.000 Glasreinigung Los 3 Leistungen: Glasreinigung Sonderleistungen: Glasreinigung Sonderreinigung auf Abruf Anzahl Objekte: 20 Glasgrundfläche in m2: ca. 5.600 Jahresreinigungsfläche in m2: ca. 11.300
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: diverse Standorte in der Gemeinde Neu Wulmstorf
Stadt: Neu Wulmstorf
Postleitzahl: 21629
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Das Vertragsverhältnis endet einheitlich am 31.07.2027. Wird der Vertrag nicht bis neun Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 2 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 31.07.2029 endet. Es soll somit für maximal rund 4 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer gesonderten schriftlichen Kündigung zum 31.07.2029 bedarf es nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Lose 1 und 2: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot, wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die in die vierte Wertungsstufe gelangen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien, die bei Auftragsübernahme hinsichtlich des Konzeptes zur Auftragsabwicklung vertraglich einzuhalten sind: Angebotspreis (brutto): 45 % (max. 45 Punkte) Reinigungszeit pro Jahr: 40 % (max. 40 Punkte) Konzept zur Auftragsabwicklung: 10 % (max. 10 Punkte) Einsatzzeiten Objektleitung und Vorarbeiter: 5 % (max.5 Punkte) Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird auf die nächste Zahl aufgerundet. Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto): Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 45 Punkten multipliziert wird. Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 40 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. An dieser Stelle wird noch einmal auf die Maßgaben zur Einhaltung der maximalen Leistungswerte je Raumgruppe hingewiesen. Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes einer Raumgruppe erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen. Zuschlagskriterium Konzept zur Auftragsabwicklung Vom Bieter ist ein Konzept zur Auftragsabwicklung in einer gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage mit dem Angebot einzureichen. Inhaltlich soll das Konzept die folgenden Unterkriterien umfassen, welche mit einer unterschiedlichen Einzelgewichtung bewertet werden: - Aufbau- und Ablauforganisation (4 von 10 Punkten) - Personalkonzept (3 von 10 Punkten) - Implementierung (3 von 10 Punkten) Bei den Darstellungen und Inhalten jedes Unterkriteriums werden die vorgenannten Punkte anteilig maximal vergeben. Es erfolgt eine Gewichtung der unterschiedlichen Unterkriterien anhand von Darstellungen und Beschreibungen des Bieters zu Unterpunkten (in Form von Antworten auf Fragen) je Unterkriterium, welche ebenfalls unterschiedlich bewertet werden. Wenn mangelhafte Erläuterungen zu einzelnen Unterpunkten eines Teilkonzeptes seitens des Bieters gemacht werden, muss dieser Unterpunkt und ggf. auch das Teilkonzept insgesamt mit 0 Punkten bewertet werden. Die Aufsummierung der erreichten Punkte eines Unterpunktes ergibt die erreichten Punkte eines Teilkonzeptes. Zuschlagskriterium Einsatzzeit Objektleitung Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Objektleitung werden jeweils mit maximal 3 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 3 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Zuschlagskriterium Einsatzzeit Vorarbeiter Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Vorarbeiter werden jeweils mit maximal 2 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 2 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor beschriebenen Zuschlagskriterien angewendet. Auf Grundlage der Bewertungen kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Im Falle eines identischen Gesamtwertungsergebnisses entscheidet der Preis, sodass das Angebot den Zuschlag erhält, welches die höhere Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) aufweist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass keine Zuschlagserteilung auf ein Angebot erfolgt, wenn der Bieter (unabhängig von den anderen Zuschlagskriterien) auch nur in einem Unterkriterium bezogen auf das Konzept zur Auftragsabwicklung lediglich eine mangelhafte Wertung erreicht. Los 3: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot, wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die in die vierte Wertungsstufe gelangen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien: Angebotspreis (brutto):70 % (max. 70 Punkte) Reinigungszeit pro Jahr: 30 % (max. 30 Punkte) Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird auf die nächste Zahl aufgerundet. Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 70 Punkten multipliziert wird. Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor beschriebenen Zuschlagskriterien angewendet. Auf Grundlage der Bewertungen kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Im Falle eines identischen Gesamtwertungsergebnisses entscheidet , sodass das Angebot den Zuschlag erhält, welches die höhere Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) aufweist. Zuschlagslimitierung Für die Lose 1 und 2 ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber maximal für eins der Lose 1 oder 2 erhalten. Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung nach den in Ziffer 7 benannten Zuschlagskriterien. Liegt ein Bieter in genau einem Los nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter bei zwei Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für ein Los gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge (siehe Anlage 17 "Angabe Zuschlagslimitierung"). In dem anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist. - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden 100 Tsd. EUR, Schlüsselverlust 100 Tsd. EUR, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. vgl. Formular III in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und spezifischen Umsätzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Unterhalts- und Glasreinigung) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. vgl. Formular IV in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Weitere Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): vgl. Formular VIII in der Datei "01_Formblätter_Eignung - Selbstreinigung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennung der Erklärungen, welche nicht wie gefordert abgegeben werden können sowie Angabe der Gründe und ggf. Darlegung, warum eine Eignung aus Sicht des Bieters dennoch zu bejahen ist. vgl. Formular IX in der Datei "01_Formblätter_Eignung!
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Befähigung zur Berufsausübung/Eintragung Berufs- und Handelsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): vgl. Formular II in der Datei "01_Formblätter_Eignung"
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zu Referenzen Los 1 und 2 (sofern angeboten) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m2, Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung. Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt für Los 1: mindestens 1,8 Mio. m2 oder mehr Los 2: mindestens 350 Tsd. m2 oder mehr 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. vgl. Formular VI in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zu Referenzen Los 3 (sofern angeboten) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen (Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m2, Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 9 Tsd. m2. 2. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 3. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. vgl. Formular VII in der Datei "01_Formblätter_Eignung" - Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Unternehmen sowie Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund vgl. Formular V in der Datei "01_Formblätter_Eignung"
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck "Bieter" sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben und auf gesonderte Anforderung im Original vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklä-rung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegen-über der Vergabestelle vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften (siehe Anlage "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"). Darüber hinaus hat die Bietergemeinschaft die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen, so dass die ausschreibende Stelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses auf Grundlage des GWB beurteilen kann.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf
Registrierungsnummer: 556a9782-bb36-4456-a203-4caa99cec909
Postanschrift: Schloßplatz 6
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 300cf3bb-055b-40fd-b8c7-99a58c0698cd
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b25fcd6-2716-412c-abe4-f8aa1a7c6a60 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/02/2025 08:27:45 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 90682-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 29/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/02/2025