Deutschland – Fahrgestelle – Beschaffung von Zwei- und Dreiachser Fahrgestellen

51492-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Fahrgestelle – Beschaffung von Zwei- und Dreiachser Fahrgestellen
OJ S 17/2025 24/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungOldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von Zwei- und Dreiachser Fahrgestellen
BeschreibungBeschaffung von Zwei- und Dreiachser Fahrgestellen
Kennung des Verfahrens7625f1bd-ffc4-4ce5-b99e-d2f3ccf4a24a
Interne KennungOFK-2025-0001
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34139000 Fahrgestelle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139100 Fahrgestelle mit Führerhaus
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadtsiehe Leistungsbeschreibung Pos. Lieferung
Postleitzahln/a
Land, Gliederung (NUTS)Cloppenburg (DE948)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen- Die Angebote sind in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) innerhalb der genutzten Vergabeplattform mithilfe des Tools AI Bietercockpit (https://www.xvergabe.de) einzureichen. Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. === - Die Abgabe der Angebote ist möglich, sobald sich die Interessenten kostenlos auf der Vergabeplattform registriert haben und erfolgt ausschließlich elektronisch. Bewerber-/Bieterfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeblattform mithilfe des Tools AI Bietercockpit zu stellen und werden auch ausschließlich darüber beantwortet. Eine telefonische Kommunikation findet nicht statt. === - Technische Fragen zur Bedienung des Bietercockpits und zur elektronischen Angebotsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen: ausschreibung@ptgconsulting.de === - Informationen und FAQs zur Bedienung des AI Bietercockpit können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bietercockpit.de/faq.html
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
KorruptionAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
BetrugsbekämpfungAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Entrichtung von SteuernAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAuf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Zweiachs-Fahrgestell
Beschreibung: Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll ein Zweiachsfahrgestell inklusive Fahrerhaus und Wartung beschafft werden. Das Fahrgestell ist an einen vom Auftraggeber bestimmte Aufbauhersteller zu liefern und werden durch diese/-n mit Schlachtabfallaufbauten, Abrollgeräten bzw. Tierkörperkranaufbauten (ggf. mit Ladekran) zu kompletten Sammel- und Transportfahrzeugen zusammengebaut.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34139100 Fahrgestelle mit Führerhaus
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: siehe Leistungsbeschreibung Pos Lieferung
Postleitzahl: n/a
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit5 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Lieferzeit darf 5 Monate nach Zuschlagserteilung nicht überschreiten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibungsiehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibungsiehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibungsiehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.

Kriterium
ArtSonstiges
BeschreibungDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://xvergabe.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19460136b46-7f03c407fae1454f
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2025 14:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Abschluss der Auswertung der Angebote unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen, mit einer angemessenen Nachfrist, nachzufordern. Werden diese jedoch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht beigebracht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/02/2025 14:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Lieferung des fertigen Zweiachs-Fahrgestells soll beim Aufbauhersteller erfolgen. Dieser wird noch bekannt gegeben, sobald der Auftrag vergeben wurde (siehe LV Pos. Lieferung)
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtOldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Dreiachs-Fahrgestelle
Beschreibung: Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit sollen zwei Dreiachsfahrgestelle inklusive Fahrerhaus und Wartung beschafft werden. Die Fahrgestelle sind an einen vom Auftraggeber bestimmte Aufbauhersteller zu liefern und werden durch diese/-n mit Schlachtabfallaufbauten, Abrollgeräten bzw. Tierkörperkranaufbauten (ggf. mit Ladekran) zu kompletten Sammel- und Transportfahrzeugen zusammengebaut.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34139100 Fahrgestelle mit Führerhaus
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: siehe Leistungsbeschreibung Pos Lieferung
Postleitzahl: n/a
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit5 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Lieferzeit darf 5 Monate nach Zuschlagserteilung nicht überschreiten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibungsiehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibungsiehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibungsiehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.

Kriterium
ArtSonstiges
BeschreibungDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://xvergabe.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19460136b46-7f03c407fae1454f
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2025 14:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Abschluss der Auswertung der Angebote unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen, mit einer angemessenen Nachfrist, nachzufordern. Werden diese jedoch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht beigebracht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/02/2025 14:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Lieferung des fertigen Zweiachs-Fahrgestells soll beim Aufbauhersteller erfolgen. Dieser wird noch bekannt gegeben, sobald der Auftrag vergeben wurde (siehe LV Pos. Lieferung)
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtOldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Registrierungsnummer: DE117115726
Postanschrift: Zur Fleischmehlfabrik 1  
Stadt: Friesoythe-Kampe
Postleitzahl: 26169
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
Telefon: +49449792660
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 55a0067f-2582-4bb7-b0fa-89cc899674e3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/01/2025 12:54:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 51492-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 17/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/01/2025

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