1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Beschreibung: Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Kennung des Verfahrens: 58034e46-866a-4b2e-bc3f-73f3ab5c6576
Interne Kennung: 0104-DLG/2024-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR6HC
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche am Standort Braunschweig
Beschreibung: Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Interne Kennung: Los 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn für das Los 1 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Braunschweig" ist der 01.03.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 28.02.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vertragsbeginn für das Los 2 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Oldenburg" ist der 01.02.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31.01.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Los 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Los 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche am Standort Oldenburg
Beschreibung: Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Interne Kennung: Los 02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn für das Los 1 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Braunschweig" ist der 01.03.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 28.02.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vertragsbeginn für das Los 2 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Oldenburg" ist der 01.02.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31.01.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Los 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Los 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 638 718,37 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Wäscherei Kellner GmbH
Offizielle Bezeichnung: Wäscherei Kellner GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 220590
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Datum der Auswahl des Gewinners: 23/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 10/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Wäscherei Schwarting GmbH
Offizielle Bezeichnung: Wäscherei Schwarting GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 08.12.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 18/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Wäscherei Kellner GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Wäscherei Kellner GmbH
Postanschrift: 37520
Stadt: Osterode am Harz
Postleitzahl: Wäscherei Kellner Gm
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Telefon: 051189848102
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Wäscherei Schwarting GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Wäscherei Schwarting GmbH
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Telefon: 0441-506562
Fax: 0441-505370
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 959d4fb3-a214-4726-bb1b-c3f6a5a46d38 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 11:34:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 21369-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025