Deutschland – Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen – Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Harburg

21780-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen – Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Harburg
OJ S 8/2025 13/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBetrieb der Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Harburg
BeschreibungDer Landkreis Harburg ist für die Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund einer landesinternen Verteilung der Ausländerinnen und Ausländer zuständig. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Betreiberverträgen mit verschiedenen Trägern, deren Leistungsschwerpunkte der Betrieb der Unterkünfte, die Verwaltung der Gebäude und des Grundstückes sowie die soziale Betreuung der untergebrachten Personen ist
Kennung des Verfahrens776044b3-619c-4644-9fff-ad18d1e5992e
Interne Kennung2024.0591
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 98341100 Verwaltung von Unterkünften, 98341140 Hausmeisterdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Landkreis Harburg  
StadtWinsen / Luhe
Postleitzahl21423
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTYF9UNQW Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 22.01.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Zuschlagslimitierung: Für den Fall, dass sich ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig bewirbt, kann der Bieter den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten (= Zuschlagslimitierung). Für den Fall, dass sich für ein Los nur Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben haben, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, so können Bieter abweichend von der festgelegten Höchstzahl auch den Zuschlag auf mehr als zwei Lose erhalten, sofern sie hierfür geeignet sind und ihr Angebot nach Maßgabe der geltenden Zuschlagskriterien den ersten Rang bekleidet. Näheres regelt die Anlage 7 - Prioritätenliste.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann6
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Flüchtlingsunterkünfte in der Samtgemeinde Elbmarsch und der Stadt Winsen/Luhe
Beschreibung: Betreuung von insgesamt 7 Flüchtlingsunterkünften in der SG Elbmarsch und der Stadt Winsen/Luhe (Abschluss eines Betreibervertrages mit Wirkung zum 01.04.2025)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 98341100 Verwaltung von Unterkünften, 98341140 Hausmeisterdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Elbmarsch, Bütlinger Str. 1a/b Bütlinger Str. 1a/b 
Stadt: Tespe
Postleitzahl: 21436
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Elbmarsch, Hagenweg 40 Hagenweg 40 
Stadt: Marschacht
Postleitzahl: 21436
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Elbmarsch, Handwerkerstr. 15/15a (vorgehalten) Handwerkerstr. 15/15a 
Stadt: Drage
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Winsen, Astrid-Lindgren-Str. 1 Astrid-Lindgren-Str. 1 
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Winsen, Bürgerweide 51 Bürgerweide 51 
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Winsen, Lüneburger Str. 47-49 Lüneburger Str. 47-49 
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Winsen, Scharmbecker Weg 11-21 Scharmbecker Weg 11-21 
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit aller Lose beträgt zwei Jahre. 2. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Für die Wertung werden - der sich anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Angebotspreis netto sowie - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Bewertung Angebotspreis (60 %) Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpauschalpreis sowie der Summe der Stundenverrechnungssätze zusammen. Der im Angebots- und Preisblatt als "Gesamtpauschalpreis pro Monat" je Los eingetragene Preis wird auf die Vertragsdauer einschließlich Verlängerungsoptionen hochgerechnet und fließt zu 50% in die Wertung ein. Zusätzlich macht die Summe der im Angebots- und Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätze für die Positionen Heimleiter, Sozialarbeit und Handwerkerpool 10% des Angebotspreises aus. Der Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 75 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punkt-zahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktzahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung (60 %) multipliziert. Bewertung Bietergespräche (40%) Es finden Bietergespräche statt, die zu 40% in die Bewertung einfließen. Diese setzen sich zusammen aus der Präsentation der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Bieter-konzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) zu 30% und der Be-antwortung von Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation zu 10%. 1. Inhaltliche Bewertung des Konzepts zur Auftragsdurchführung und Präsentation (30%): Im Rahmen der Präsentation des vom Bieter gemäß C3 der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt - unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes - eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor und bezieht auch die Darstellungsweise mit in die Bewertung ein. Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept): Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, welches die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, erhält ebenfalls null Punkte. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen. Der AG weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Ein Angebotsausschluss erfolgt auch, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 9) beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll. Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweili-gen Gewichtung multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. 2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation (10%) Im Rahmen der Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation be-wertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leis-tungserbringung zu erwarten ist. Sofern Anlass zu konkreten Rückfragen besteht, darf der AG maximal zwei individuelle Fragen zum jeweiligen Betreiberkonzept stellen. Weiterhin werden allen Bietern maximal zwei Fragen gestellt, die Ausschluss über eine fachgerechte Leistungserbringung geben sollen. Diese Fragen werden für alle Bieter einheitlich formuliert. Im Einzelnen werden die Punkte auf die Beantwortung der Fragen wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen insgesamt in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn die Antworten sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen des AG.Dies ist der Fall, wenn die Antworten insgesamt gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigende Antworten): Die Antworten des Bieters auf die Fragen des AG entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn die Antworten des Bieters insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichende Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn der Bieter insgesamt strukturierte und nach-vollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen trifft, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhafte Antworten): Ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn die Antworten des Bieters auf die (Rück-) Fragen des AG insgesamt nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird aus-geschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Antworten ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur betreffenden Frage sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Angaben zum Gesamtjahresumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. - Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 400.000,00 EUR netto pro Jahr betragen haben; - Sofern ein Bieter für 2 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 700.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 3 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 800.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 5 oder mehr Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 900.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung pro Los für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Versicherungssumme beträgt jährlich mindestens 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, Sach- und sonstige Schäden. Die Versicherungssumme muss pro Jahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung- Betreiberkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Betreiberkonzept hat der Bieter bereits mit seinem Angebot einzureichen. In diesem hat er seine Herangehensweise an die Auftragsdurchführung darzustellen. Das Konzept sollte hinsichtlich der inhaltlichen Darstellungen in Textform einen Umfang von zwanzig DIN A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten (ohne Deckblatt/Inhaltsverzeichnis und Graphiken, Organigrammen o.ä.), darf jedenfalls nicht mehr als 45 Seiten betragen. Das einzureichende Konzept, welches die Basis für die zu haltende Präsentation durch den Bieter darstellt, hat zwingend die vom AG vorgegebene Gliederung zuzüglich der jeweiligen Unterpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist zu folgenden Themen Stellung zu nehmen: 1. Konzept zur Organisation und Qualität des Betreibers (möglichst nicht mehr als drei DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat seine Unternehmensphilosophie und sein Personalwesen darzustellen. 2. Konzept zur Objektverwaltung (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat zu schildern, wie er einen hohen Qualitätsstandard zusichern kann. 3. Konzept zum Sozialmanagement (möglichst nicht mehr als zehn DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat weiterhin zu erläutern, wie er eine qualitativ hochwertige Leistung im Bereich der sozialen Betreuung umsetzten möchte. 4. Konzept zum Handwerkerpool (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat darzulegen, wie er eine schnelle und umfangreiche Erledigung aller handwerklich anfallenden Tätigkeiten, ohne die Hinzuziehung von Fachbetrieben, gewährleisten wird. Eine Mustergliederung ist der Anlage 8 zu entnehmen. Der AG weist darauf hin, dass ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 dieser Leistungsbeschreibung beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Ablauf der Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Referenzliste zzgl. ergänzende Zusicherung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von geflüchteten Personen, - das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2021 liegen, - der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Für die Vergleichbarkeit der Referenzen nach Art um Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung gilt Folgendes: Im Falle der Bezuschlagung eines Loses: - Betreuung von zeitgleich mindestens 2 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 150 Personen. ; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung" - Im Falle der Bezuschlagung von 2 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 3 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 200 Personen.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 3 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 7 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 500 Personen, alternativ ; wird eine Betreuung von 5 Unterkünften gleichzeitig mit einer Betreuung von insgesamt mindestens 600 Personen akzeptiert, vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 4 oder mehr Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 8 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 600 Personen, alternativ wird eine zeitgleiche Betreuung von 6 Unterkünften mit mindestens 750 Personen anerkannt.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eignung des eingesetzten Personals: Berufliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals im Bereich des Sozialmanagements: mindestens die Hälfte der zu leistenden Arbeitszeit wird mit staatl. anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Mitarbeiter/innen mit einem Abschluss des Studienganges "Soziale Arbeit" besetzt (vergleichbare Studiengänge werden anerkannt); übrige Arbeitszeit wird mit Personal besetzt, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich (z. B. Sozialassistent) verfügen. Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: - Die Beschäftigung von Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 225, 232 bis 233a, 234, 235, 236, 263 oder 264 StGB verurteilt worden sind, ist unzulässig. - Vor der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ist ein Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Im Übrigen gilt § 44 Absatz 3 Asylgesetz. - Für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist vor der Einstellung ein Führungszeugnis gemäß § 30 b Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. - Für alle Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z.B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder strafgerichtliches Verfahren anhängig ist. - Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. - Nachweis einer ausreichenden medizinischen Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Masern, Grippe). Der AG behält sich vor - mit angemessenem Vorlauf - ggf. auch den Nachweis einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 zu verlangen. Anforderungen an die operative Leitung, an die Heimleitung und den Handwerkerpool: erfolgreich abgeschlossen, mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Sozialwesen oder im kaufmännischen Bereich oder ein Hochschulstudium mit überwiegend sozial,- wirtschafts,- verwaltungs-, erziehungs- oder kulturwissenschaftlichen Inhalten mit mindestens Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss. Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Das Sprachniveau der operativen Leitung muss mindestens dem Niveau C1 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Zudem muss über eine Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (Arbeitsschutzrichtlinie A2.2) verfügen. Handwerkerpool: nur Personen, die eine mindestens dreijährige Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik, Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftspflege, Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Tischler, Maler und Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung oder in einem vergleichbaren, anerkannten, handwerklichen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Flüchtlingsunterkünfte in den Gemeinden Seevetal und Stelle
Beschreibung: Los 2: Betreuung von insgesamt 9 Flüchtlingsunterkünften in den Gemeinden Seevetal und Stelle (Abschluss eines Betreibervertrages mit Wirkung zum 01.04.2025)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 98341100 Verwaltung von Unterkünften, 98341140 Hausmeisterdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seevetal, Am Küstergarten 10-12 Am Küstergarten 10-12 
Stadt: Seevetal - Hittfeld
Postleitzahl: 21218
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seevetal, Bei den Kämpen 36 Bei den Kämpen 36 
Stadt: Seevetal - Ramelsloh
Postleitzahl: 21220
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seevetal, Glüsinger Str. 91 Glüsinger Str. 91 
Stadt: Seevetal - Meckelfeld
Postleitzahl: 21217
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seevetal, Graf-Kalkreuth-Str. 25 (vorgehalten) Graf-Kalkreuth-Str. 25 
Stadt: Seevetal
Postleitzahl: 21218
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seevetal, Hittfelder Landstr. 32 Hittfelder Landstr. 32 
Stadt: Seevetal - Fleestedt
Postleitzahl: 21217
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seevetal, Reiherhorstweg 22 Reiherhorstweg 22 
Stadt: Seevetal - Maschen
Postleitzahl: 21220
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stelle, An der Bahn 1 An der Bahn 1 
Stadt: Stelle
Postleitzahl: 21435
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stelle, Zum Reiherhorst 41,43 Zum Reiherhorst 41,43 
Stadt: Stelle
Postleitzahl: 21435
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit aller Lose beträgt zwei Jahre. 2. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Für die Wertung werden - der sich anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Angebotspreis netto sowie - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Bewertung Angebotspreis (60 %) Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpauschalpreis sowie der Summe der Stundenverrechnungssätze zusammen. Der im Angebots- und Preisblatt als "Gesamtpauschalpreis pro Monat" je Los eingetragene Preis wird auf die Vertragsdauer einschließlich Verlängerungsoptionen hochgerechnet und fließt zu 50% in die Wertung ein. Zusätzlich macht die Summe der im Angebots- und Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätze für die Positionen Heimleiter, Sozialarbeit und Handwerkerpool 10% des Angebotspreises aus. Der Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 75 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punkt-zahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktzahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung (60 %) multipliziert. Bewertung Bietergespräche (40%) Es finden Bietergespräche statt, die zu 40% in die Bewertung einfließen. Diese setzen sich zusammen aus der Präsentation der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Bieter-konzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) zu 30% und der Be-antwortung von Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation zu 10%. 1. Inhaltliche Bewertung des Konzepts zur Auftragsdurchführung und Präsentation (30%): Im Rahmen der Präsentation des vom Bieter gemäß C3 der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt - unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes - eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor und bezieht auch die Darstellungsweise mit in die Bewertung ein. Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept): Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, welches die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, erhält ebenfalls null Punkte. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen. Der AG weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Ein Angebotsausschluss erfolgt auch, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 9) beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll. Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweili-gen Gewichtung multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. 2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation (10%) Im Rahmen der Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation be-wertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leis-tungserbringung zu erwarten ist. Sofern Anlass zu konkreten Rückfragen besteht, darf der AG maximal zwei individuelle Fragen zum jeweiligen Betreiberkonzept stellen. Weiterhin werden allen Bietern maximal zwei Fragen gestellt, die Ausschluss über eine fachgerechte Leistungserbringung geben sollen. Diese Fragen werden für alle Bieter einheitlich formuliert. Im Einzelnen werden die Punkte auf die Beantwortung der Fragen wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen insgesamt in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn die Antworten sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen des AG.Dies ist der Fall, wenn die Antworten insgesamt gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigende Antworten): Die Antworten des Bieters auf die Fragen des AG entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn die Antworten des Bieters insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichende Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn der Bieter insgesamt strukturierte und nach-vollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen trifft, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhafte Antworten): Ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn die Antworten des Bieters auf die (Rück-) Fragen des AG insgesamt nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird aus-geschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Antworten ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur betreffenden Frage sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Angaben zum Gesamtjahresumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. - Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 400.000,00 EUR netto pro Jahr betragen haben; - Sofern ein Bieter für 2 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 700.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 3 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 800.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 5 oder mehr Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 900.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung pro Los für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Versicherungssumme beträgt jährlich mindestens 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, Sach- und sonstige Schäden. Die Versicherungssumme muss pro Jahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung- Betreiberkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Betreiberkonzept hat der Bieter bereits mit seinem Angebot einzureichen. In diesem hat er seine Herangehensweise an die Auftragsdurchführung darzustellen. Das Konzept sollte hinsichtlich der inhaltlichen Darstellungen in Textform einen Umfang von zwanzig DIN A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten (ohne Deckblatt/Inhaltsverzeichnis und Graphiken, Organigrammen o.ä.), darf jedenfalls nicht mehr als 45 Seiten betragen. Das einzureichende Konzept, welches die Basis für die zu haltende Präsentation durch den Bieter darstellt, hat zwingend die vom AG vorgegebene Gliederung zuzüglich der jeweiligen Unterpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist zu folgenden Themen Stellung zu nehmen: 1. Konzept zur Organisation und Qualität des Betreibers (möglichst nicht mehr als drei DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat seine Unternehmensphilosophie und sein Personalwesen darzustellen. 2. Konzept zur Objektverwaltung (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat zu schildern, wie er einen hohen Qualitätsstandard zusichern kann. 3. Konzept zum Sozialmanagement (möglichst nicht mehr als zehn DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat weiterhin zu erläutern, wie er eine qualitativ hochwertige Leistung im Bereich der sozialen Betreuung umsetzten möchte. 4. Konzept zum Handwerkerpool (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat darzulegen, wie er eine schnelle und umfangreiche Erledigung aller handwerklich anfallenden Tätigkeiten, ohne die Hinzuziehung von Fachbetrieben, gewährleisten wird. Eine Mustergliederung ist der Anlage 8 zu entnehmen. Der AG weist darauf hin, dass ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 dieser Leistungsbeschreibung beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Ablauf der Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Referenzliste zzgl. ergänzende Zusicherung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von geflüchteten Personen, - das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2021 liegen, - der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Für die Vergleichbarkeit der Referenzen nach Art um Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung gilt Folgendes: Im Falle der Bezuschlagung eines Loses: - Betreuung von zeitgleich mindestens 2 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 150 Personen. ; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung" - Im Falle der Bezuschlagung von 2 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 3 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 200 Personen.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 3 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 7 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 500 Personen, alternativ ; wird eine Betreuung von 5 Unterkünften gleichzeitig mit einer Betreuung von insgesamt mindestens 600 Personen akzeptiert, vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 4 oder mehr Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 8 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 600 Personen, alternativ wird eine zeitgleiche Betreuung von 6 Unterkünften mit mindestens 750 Personen anerkannt.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eignung des eingesetzten Personals: Berufliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals im Bereich des Sozialmanagements: mindestens die Hälfte der zu leistenden Arbeitszeit wird mit staatl. anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Mitarbeiter/innen mit einem Abschluss des Studienganges "Soziale Arbeit" besetzt (vergleichbare Studiengänge werden anerkannt); übrige Arbeitszeit wird mit Personal besetzt, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich (z. B. Sozialassistent) verfügen. Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: - Die Beschäftigung von Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 225, 232 bis 233a, 234, 235, 236, 263 oder 264 StGB verurteilt worden sind, ist unzulässig. - Vor der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ist ein Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Im Übrigen gilt § 44 Absatz 3 Asylgesetz. - Für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist vor der Einstellung ein Führungszeugnis gemäß § 30 b Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. - Für alle Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z.B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder strafgerichtliches Verfahren anhängig ist. - Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. - Nachweis einer ausreichenden medizinischen Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Masern, Grippe). Der AG behält sich vor - mit angemessenem Vorlauf - ggf. auch den Nachweis einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 zu verlangen. Anforderungen an die operative Leitung, an die Heimleitung und den Handwerkerpool: erfolgreich abgeschlossen, mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Sozialwesen oder im kaufmännischen Bereich oder ein Hochschulstudium mit überwiegend sozial,- wirtschafts,- verwaltungs-, erziehungs- oder kulturwissenschaftlichen Inhalten mit mindestens Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss. Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Das Sprachniveau der operativen Leitung muss mindestens dem Niveau C1 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Zudem muss über eine Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (Arbeitsschutzrichtlinie A2.2) verfügen. Handwerkerpool: nur Personen, die eine mindestens dreijährige Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik, Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftspflege, Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Tischler, Maler und Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung oder in einem vergleichbaren, anerkannten, handwerklichen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Flüchtlingsunterkünfte in den Gemeinden Rosengarten und Neu Wulmstorf
Beschreibung: Los 3: Betreuung von insgesamt 9 Flüchtlingsunterkünften in den Gemeinden Rosengarten und Neu Wulmstorf (Abschluss eines Betreibervertrages mit Wirkung zum 01.05.2025)
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 98341100 Verwaltung von Unterkünften, 98341140 Hausmeisterdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosengarten, Poststr. 28 Poststr. 28 
Stadt: Rosengarten - Klecken
Postleitzahl: 21224
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosengarten, Am Hatzberg 1 Am Hatzberg 1 
Stadt: Rosengarten - Nenndorf
Postleitzahl: 21224
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosengarten, Buchholzer Str. 2a Buchholzer Str. 2a 
Stadt: Rosengarten - Eckel
Postleitzahl: 21224
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosengarten, Eckeler Str. 16a/b Eckeler Str. 16a/b 
Stadt: Rosengarten - Nenndorf
Postleitzahl: 21224
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosengarten, Hainbuchenweg 19 Hainbuchenweg 19 
Stadt: Rosengarten - Klecken
Postleitzahl: 21224
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosengarten, Hamburger Str. 13 Hamburger Str. 13 
Stadt: Rosengarten
Postleitzahl: 21224
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neu Wulmstorf, Hauptstr. 12a Hauptstr. 12a 
Stadt: Neu Wulmstorf
Postleitzahl: 21629
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neu Wulmstorf, Kantstr. 6a Kantstr. 6a 
Stadt: Neu Wulmstorf
Postleitzahl: 21629
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neu Wulmstorf, Bahnhofstr. 33-37 Bahnhofstr. 33-37 
Stadt: Neu Wulmstorf
Postleitzahl: 21629
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit aller Lose beträgt zwei Jahre. 2. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Für die Wertung werden - der sich anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Angebotspreis netto sowie - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Bewertung Angebotspreis (60 %) Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpauschalpreis sowie der Summe der Stundenverrechnungssätze zusammen. Der im Angebots- und Preisblatt als "Gesamtpauschalpreis pro Monat" je Los eingetragene Preis wird auf die Vertragsdauer einschließlich Verlängerungsoptionen hochgerechnet und fließt zu 50% in die Wertung ein. Zusätzlich macht die Summe der im Angebots- und Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätze für die Positionen Heimleiter, Sozialarbeit und Handwerkerpool 10% des Angebotspreises aus. Der Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 75 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punkt-zahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktzahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung (60 %) multipliziert. Bewertung Bietergespräche (40%) Es finden Bietergespräche statt, die zu 40% in die Bewertung einfließen. Diese setzen sich zusammen aus der Präsentation der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Bieter-konzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) zu 30% und der Be-antwortung von Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation zu 10%. 1. Inhaltliche Bewertung des Konzepts zur Auftragsdurchführung und Präsentation (30%): Im Rahmen der Präsentation des vom Bieter gemäß C3 der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt - unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes - eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor und bezieht auch die Darstellungsweise mit in die Bewertung ein. Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept): Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, welches die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, erhält ebenfalls null Punkte. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen. Der AG weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Ein Angebotsausschluss erfolgt auch, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 9) beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll. Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweili-gen Gewichtung multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. 2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation (10%) Im Rahmen der Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation be-wertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leis-tungserbringung zu erwarten ist. Sofern Anlass zu konkreten Rückfragen besteht, darf der AG maximal zwei individuelle Fragen zum jeweiligen Betreiberkonzept stellen. Weiterhin werden allen Bietern maximal zwei Fragen gestellt, die Ausschluss über eine fachgerechte Leistungserbringung geben sollen. Diese Fragen werden für alle Bieter einheitlich formuliert. Im Einzelnen werden die Punkte auf die Beantwortung der Fragen wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen insgesamt in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn die Antworten sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen des AG.Dies ist der Fall, wenn die Antworten insgesamt gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigende Antworten): Die Antworten des Bieters auf die Fragen des AG entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn die Antworten des Bieters insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichende Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn der Bieter insgesamt strukturierte und nach-vollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen trifft, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhafte Antworten): Ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn die Antworten des Bieters auf die (Rück-) Fragen des AG insgesamt nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird aus-geschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Antworten ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur betreffenden Frage sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Angaben zum Gesamtjahresumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. - Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 400.000,00 EUR netto pro Jahr betragen haben; - Sofern ein Bieter für 2 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 700.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 3 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 800.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 5 oder mehr Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 900.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung pro Los für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Versicherungssumme beträgt jährlich mindestens 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, Sach- und sonstige Schäden. Die Versicherungssumme muss pro Jahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung- Betreiberkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Betreiberkonzept hat der Bieter bereits mit seinem Angebot einzureichen. In diesem hat er seine Herangehensweise an die Auftragsdurchführung darzustellen. Das Konzept sollte hinsichtlich der inhaltlichen Darstellungen in Textform einen Umfang von zwanzig DIN A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten (ohne Deckblatt/Inhaltsverzeichnis und Graphiken, Organigrammen o.ä.), darf jedenfalls nicht mehr als 45 Seiten betragen. Das einzureichende Konzept, welches die Basis für die zu haltende Präsentation durch den Bieter darstellt, hat zwingend die vom AG vorgegebene Gliederung zuzüglich der jeweiligen Unterpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist zu folgenden Themen Stellung zu nehmen: 1. Konzept zur Organisation und Qualität des Betreibers (möglichst nicht mehr als drei DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat seine Unternehmensphilosophie und sein Personalwesen darzustellen. 2. Konzept zur Objektverwaltung (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat zu schildern, wie er einen hohen Qualitätsstandard zusichern kann. 3. Konzept zum Sozialmanagement (möglichst nicht mehr als zehn DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat weiterhin zu erläutern, wie er eine qualitativ hochwertige Leistung im Bereich der sozialen Betreuung umsetzten möchte. 4. Konzept zum Handwerkerpool (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat darzulegen, wie er eine schnelle und umfangreiche Erledigung aller handwerklich anfallenden Tätigkeiten, ohne die Hinzuziehung von Fachbetrieben, gewährleisten wird. Eine Mustergliederung ist der Anlage 8 zu entnehmen. Der AG weist darauf hin, dass ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 dieser Leistungsbeschreibung beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Ablauf der Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Referenzliste zzgl. ergänzende Zusicherung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von geflüchteten Personen, - das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2021 liegen, - der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Für die Vergleichbarkeit der Referenzen nach Art um Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung gilt Folgendes: Im Falle der Bezuschlagung eines Loses: - Betreuung von zeitgleich mindestens 2 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 150 Personen. ; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung" - Im Falle der Bezuschlagung von 2 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 3 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 200 Personen.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 3 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 7 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 500 Personen, alternativ ; wird eine Betreuung von 5 Unterkünften gleichzeitig mit einer Betreuung von insgesamt mindestens 600 Personen akzeptiert, vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 4 oder mehr Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 8 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 600 Personen, alternativ wird eine zeitgleiche Betreuung von 6 Unterkünften mit mindestens 750 Personen anerkannt.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eignung des eingesetzten Personals: Berufliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals im Bereich des Sozialmanagements: mindestens die Hälfte der zu leistenden Arbeitszeit wird mit staatl. anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Mitarbeiter/innen mit einem Abschluss des Studienganges "Soziale Arbeit" besetzt (vergleichbare Studiengänge werden anerkannt); übrige Arbeitszeit wird mit Personal besetzt, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich (z. B. Sozialassistent) verfügen. Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: - Die Beschäftigung von Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 225, 232 bis 233a, 234, 235, 236, 263 oder 264 StGB verurteilt worden sind, ist unzulässig. - Vor der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ist ein Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Im Übrigen gilt § 44 Absatz 3 Asylgesetz. - Für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist vor der Einstellung ein Führungszeugnis gemäß § 30 b Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. - Für alle Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z.B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder strafgerichtliches Verfahren anhängig ist. - Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. - Nachweis einer ausreichenden medizinischen Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Masern, Grippe). Der AG behält sich vor - mit angemessenem Vorlauf - ggf. auch den Nachweis einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 zu verlangen. Anforderungen an die operative Leitung, an die Heimleitung und den Handwerkerpool: erfolgreich abgeschlossen, mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Sozialwesen oder im kaufmännischen Bereich oder ein Hochschulstudium mit überwiegend sozial,- wirtschafts,- verwaltungs-, erziehungs- oder kulturwissenschaftlichen Inhalten mit mindestens Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss. Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Das Sprachniveau der operativen Leitung muss mindestens dem Niveau C1 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Zudem muss über eine Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (Arbeitsschutzrichtlinie A2.2) verfügen. Handwerkerpool: nur Personen, die eine mindestens dreijährige Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik, Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftspflege, Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Tischler, Maler und Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung oder in einem vergleichbaren, anerkannten, handwerklichen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Flüchtlingsunterkünfte in den Samtgemeinden Hollenstedt und Tostedt
Beschreibung: Los 4: Betreuung von insgesamt 9 Flüchtlingsunterkünften in den Samtgemeinden Hollenstedt und Tostedt (Abschluss eines Betreibervertrages mit Wirkung zum 01.05.2025)
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 98341100 Verwaltung von Unterkünften, 98341140 Hausmeisterdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hollenstedt, Alten Weden 25 Alten Weden 25 
Stadt: Moisburg
Postleitzahl: 21647
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hollenstedt, Molkenstäh 1 Molkenstäh 1 
Stadt: Hollenstedt
Postleitzahl: 21279
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hollenstedt, Wohlesborsteler Str. 53-59 Wohlesborsteler Str. 53-59 
Stadt: Hollenstedt
Postleitzahl: 21279
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tostedt, Am Blocksberg 19, 19a Am Blocksberg 19, 19a 
Stadt: Tostedt
Postleitzahl: 21255
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tostedt, Am Helferichsheim 10 Am Helferichsheim 10 
Stadt: Tostedt
Postleitzahl: 21255
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tostedt, Haupstr. 18 Haupstr. 18 
Stadt: Otter
Postleitzahl: 21259
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tostedt, Neue Str. 22 Neue Str. 22 
Stadt: Heidenau
Postleitzahl: 21255
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tostedt, Todtglüsinger Str. 1a Todtglüsinger Str. 1a 
Stadt: Tostedt
Postleitzahl: 21255
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tostedt, Wehlener Weg 10 Wehlener Weg 10 
Stadt: Tostedt - Handeloh (Inzmühlen
Postleitzahl: 21256
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit aller Lose beträgt zwei Jahre. 2. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Für die Wertung werden - der sich anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Angebotspreis netto sowie - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Bewertung Angebotspreis (60 %) Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpauschalpreis sowie der Summe der Stundenverrechnungssätze zusammen. Der im Angebots- und Preisblatt als "Gesamtpauschalpreis pro Monat" je Los eingetragene Preis wird auf die Vertragsdauer einschließlich Verlängerungsoptionen hochgerechnet und fließt zu 50% in die Wertung ein. Zusätzlich macht die Summe der im Angebots- und Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätze für die Positionen Heimleiter, Sozialarbeit und Handwerkerpool 10% des Angebotspreises aus. Der Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 75 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punkt-zahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktzahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung (60 %) multipliziert. Bewertung Bietergespräche (40%) Es finden Bietergespräche statt, die zu 40% in die Bewertung einfließen. Diese setzen sich zusammen aus der Präsentation der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Bieter-konzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) zu 30% und der Be-antwortung von Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation zu 10%. 1. Inhaltliche Bewertung des Konzepts zur Auftragsdurchführung und Präsentation (30%): Im Rahmen der Präsentation des vom Bieter gemäß C3 der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt - unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes - eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor und bezieht auch die Darstellungsweise mit in die Bewertung ein. Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept): Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, welches die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, erhält ebenfalls null Punkte. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen. Der AG weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Ein Angebotsausschluss erfolgt auch, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 9) beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll. Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweili-gen Gewichtung multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. 2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation (10%) Im Rahmen der Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation be-wertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leis-tungserbringung zu erwarten ist. Sofern Anlass zu konkreten Rückfragen besteht, darf der AG maximal zwei individuelle Fragen zum jeweiligen Betreiberkonzept stellen. Weiterhin werden allen Bietern maximal zwei Fragen gestellt, die Ausschluss über eine fachgerechte Leistungserbringung geben sollen. Diese Fragen werden für alle Bieter einheitlich formuliert. Im Einzelnen werden die Punkte auf die Beantwortung der Fragen wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen insgesamt in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn die Antworten sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen des AG.Dies ist der Fall, wenn die Antworten insgesamt gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigende Antworten): Die Antworten des Bieters auf die Fragen des AG entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn die Antworten des Bieters insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichende Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn der Bieter insgesamt strukturierte und nach-vollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen trifft, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhafte Antworten): Ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn die Antworten des Bieters auf die (Rück-) Fragen des AG insgesamt nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird aus-geschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Antworten ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur betreffenden Frage sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Angaben zum Gesamtjahresumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. - Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 400.000,00 EUR netto pro Jahr betragen haben; - Sofern ein Bieter für 2 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 700.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 3 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 800.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 5 oder mehr Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 900.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung pro Los für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Versicherungssumme beträgt jährlich mindestens 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, Sach- und sonstige Schäden. Die Versicherungssumme muss pro Jahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung- Betreiberkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Betreiberkonzept hat der Bieter bereits mit seinem Angebot einzureichen. In diesem hat er seine Herangehensweise an die Auftragsdurchführung darzustellen. Das Konzept sollte hinsichtlich der inhaltlichen Darstellungen in Textform einen Umfang von zwanzig DIN A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten (ohne Deckblatt/Inhaltsverzeichnis und Graphiken, Organigrammen o.ä.), darf jedenfalls nicht mehr als 45 Seiten betragen. Das einzureichende Konzept, welches die Basis für die zu haltende Präsentation durch den Bieter darstellt, hat zwingend die vom AG vorgegebene Gliederung zuzüglich der jeweiligen Unterpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist zu folgenden Themen Stellung zu nehmen: 1. Konzept zur Organisation und Qualität des Betreibers (möglichst nicht mehr als drei DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat seine Unternehmensphilosophie und sein Personalwesen darzustellen. 2. Konzept zur Objektverwaltung (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat zu schildern, wie er einen hohen Qualitätsstandard zusichern kann. 3. Konzept zum Sozialmanagement (möglichst nicht mehr als zehn DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat weiterhin zu erläutern, wie er eine qualitativ hochwertige Leistung im Bereich der sozialen Betreuung umsetzten möchte. 4. Konzept zum Handwerkerpool (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat darzulegen, wie er eine schnelle und umfangreiche Erledigung aller handwerklich anfallenden Tätigkeiten, ohne die Hinzuziehung von Fachbetrieben, gewährleisten wird. Eine Mustergliederung ist der Anlage 8 zu entnehmen. Der AG weist darauf hin, dass ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 dieser Leistungsbeschreibung beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Ablauf der Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Referenzliste zzgl. ergänzende Zusicherung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von geflüchteten Personen, - das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2021 liegen, - der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Für die Vergleichbarkeit der Referenzen nach Art um Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung gilt Folgendes: Im Falle der Bezuschlagung eines Loses: - Betreuung von zeitgleich mindestens 2 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 150 Personen. ; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung" - Im Falle der Bezuschlagung von 2 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 3 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 200 Personen.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 3 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 7 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 500 Personen, alternativ ; wird eine Betreuung von 5 Unterkünften gleichzeitig mit einer Betreuung von insgesamt mindestens 600 Personen akzeptiert, vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 4 oder mehr Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 8 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 600 Personen, alternativ wird eine zeitgleiche Betreuung von 6 Unterkünften mit mindestens 750 Personen anerkannt.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eignung des eingesetzten Personals: Berufliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals im Bereich des Sozialmanagements: mindestens die Hälfte der zu leistenden Arbeitszeit wird mit staatl. anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Mitarbeiter/innen mit einem Abschluss des Studienganges "Soziale Arbeit" besetzt (vergleichbare Studiengänge werden anerkannt); übrige Arbeitszeit wird mit Personal besetzt, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich (z. B. Sozialassistent) verfügen. Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: - Die Beschäftigung von Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 225, 232 bis 233a, 234, 235, 236, 263 oder 264 StGB verurteilt worden sind, ist unzulässig. - Vor der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ist ein Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Im Übrigen gilt § 44 Absatz 3 Asylgesetz. - Für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist vor der Einstellung ein Führungszeugnis gemäß § 30 b Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. - Für alle Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z.B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder strafgerichtliches Verfahren anhängig ist. - Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. - Nachweis einer ausreichenden medizinischen Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Masern, Grippe). Der AG behält sich vor - mit angemessenem Vorlauf - ggf. auch den Nachweis einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 zu verlangen. Anforderungen an die operative Leitung, an die Heimleitung und den Handwerkerpool: erfolgreich abgeschlossen, mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Sozialwesen oder im kaufmännischen Bereich oder ein Hochschulstudium mit überwiegend sozial,- wirtschafts,- verwaltungs-, erziehungs- oder kulturwissenschaftlichen Inhalten mit mindestens Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss. Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Das Sprachniveau der operativen Leitung muss mindestens dem Niveau C1 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Zudem muss über eine Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (Arbeitsschutzrichtlinie A2.2) verfügen. Handwerkerpool: nur Personen, die eine mindestens dreijährige Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik, Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftspflege, Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Tischler, Maler und Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung oder in einem vergleichbaren, anerkannten, handwerklichen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Flüchtlingsunterkünfte in der Stadt Buchholz i.d.N. und der Samtgemeinde Jesteburg
Beschreibung: Los 5: Betreuung von insgesamt 8 Flüchtlingsunterkünften in der Stadt Buchholz i.d.N. und der Samtgemeinde Jesteburg (Abschluss eines Betreibervertrages mit Wirkung zum 01.06.2025)
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 98341100 Verwaltung von Unterkünften, 98341140 Hausmeisterdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Buchholz, An Boerns Soll 3 An Boerns Soll 3 
Stadt: Buchholz
Postleitzahl: 21244
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Buchholz, Bremer Str. 72b Bremer Str. 72b 
Stadt: Buchholz
Postleitzahl: 21244
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Buchholz, Dibberser Str. 1 Dibberser Str. 1 
Stadt: Buchholz
Postleitzahl: 21244
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Buchholz, Innungsstr. 2a Innungsstr. 2a 
Stadt: Buchholz
Postleitzahl: 21244
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Buchholz, Lohbergenstr. 46 Lohbergenstr. 46 
Stadt: Buchholz
Postleitzahl: 21244
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Jesteburg, Beckwiesen 2, 2a Beckwiesen 2, 2a 
Stadt: Jesteburg
Postleitzahl: 21266
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Jesteburg, Hauptstr. 60 Hauptstr. 60 
Stadt: Jesteburg
Postleitzahl: 21266
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Jesteburg, Sandbarg 33, 33a, 33b Sandbarg 33, 33a, 33b 
Stadt: Jesteburg
Postleitzahl: 21266
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit aller Lose beträgt zwei Jahre. 2. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Für die Wertung werden - der sich anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Angebotspreis netto sowie - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Bewertung Angebotspreis (60 %) Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpauschalpreis sowie der Summe der Stundenverrechnungssätze zusammen. Der im Angebots- und Preisblatt als "Gesamtpauschalpreis pro Monat" je Los eingetragene Preis wird auf die Vertragsdauer einschließlich Verlängerungsoptionen hochgerechnet und fließt zu 50% in die Wertung ein. Zusätzlich macht die Summe der im Angebots- und Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätze für die Positionen Heimleiter, Sozialarbeit und Handwerkerpool 10% des Angebotspreises aus. Der Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 75 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punkt-zahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktzahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung (60 %) multipliziert. Bewertung Bietergespräche (40%) Es finden Bietergespräche statt, die zu 40% in die Bewertung einfließen. Diese setzen sich zusammen aus der Präsentation der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Bieter-konzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) zu 30% und der Be-antwortung von Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation zu 10%. 1. Inhaltliche Bewertung des Konzepts zur Auftragsdurchführung und Präsentation (30%): Im Rahmen der Präsentation des vom Bieter gemäß C3 der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt - unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes - eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor und bezieht auch die Darstellungsweise mit in die Bewertung ein. Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept): Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, welches die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, erhält ebenfalls null Punkte. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen. Der AG weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Ein Angebotsausschluss erfolgt auch, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 9) beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll. Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweili-gen Gewichtung multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. 2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation (10%) Im Rahmen der Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation be-wertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leis-tungserbringung zu erwarten ist. Sofern Anlass zu konkreten Rückfragen besteht, darf der AG maximal zwei individuelle Fragen zum jeweiligen Betreiberkonzept stellen. Weiterhin werden allen Bietern maximal zwei Fragen gestellt, die Ausschluss über eine fachgerechte Leistungserbringung geben sollen. Diese Fragen werden für alle Bieter einheitlich formuliert. Im Einzelnen werden die Punkte auf die Beantwortung der Fragen wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen insgesamt in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn die Antworten sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen des AG.Dies ist der Fall, wenn die Antworten insgesamt gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigende Antworten): Die Antworten des Bieters auf die Fragen des AG entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn die Antworten des Bieters insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichende Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn der Bieter insgesamt strukturierte und nach-vollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen trifft, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhafte Antworten): Ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn die Antworten des Bieters auf die (Rück-) Fragen des AG insgesamt nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird aus-geschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Antworten ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur betreffenden Frage sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Angaben zum Gesamtjahresumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. - Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 400.000,00 EUR netto pro Jahr betragen haben; - Sofern ein Bieter für 2 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 700.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 3 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 800.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 5 oder mehr Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 900.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung pro Los für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Versicherungssumme beträgt jährlich mindestens 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, Sach- und sonstige Schäden. Die Versicherungssumme muss pro Jahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung- Betreiberkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Betreiberkonzept hat der Bieter bereits mit seinem Angebot einzureichen. In diesem hat er seine Herangehensweise an die Auftragsdurchführung darzustellen. Das Konzept sollte hinsichtlich der inhaltlichen Darstellungen in Textform einen Umfang von zwanzig DIN A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten (ohne Deckblatt/Inhaltsverzeichnis und Graphiken, Organigrammen o.ä.), darf jedenfalls nicht mehr als 45 Seiten betragen. Das einzureichende Konzept, welches die Basis für die zu haltende Präsentation durch den Bieter darstellt, hat zwingend die vom AG vorgegebene Gliederung zuzüglich der jeweiligen Unterpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist zu folgenden Themen Stellung zu nehmen: 1. Konzept zur Organisation und Qualität des Betreibers (möglichst nicht mehr als drei DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat seine Unternehmensphilosophie und sein Personalwesen darzustellen. 2. Konzept zur Objektverwaltung (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat zu schildern, wie er einen hohen Qualitätsstandard zusichern kann. 3. Konzept zum Sozialmanagement (möglichst nicht mehr als zehn DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat weiterhin zu erläutern, wie er eine qualitativ hochwertige Leistung im Bereich der sozialen Betreuung umsetzten möchte. 4. Konzept zum Handwerkerpool (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat darzulegen, wie er eine schnelle und umfangreiche Erledigung aller handwerklich anfallenden Tätigkeiten, ohne die Hinzuziehung von Fachbetrieben, gewährleisten wird. Eine Mustergliederung ist der Anlage 8 zu entnehmen. Der AG weist darauf hin, dass ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 dieser Leistungsbeschreibung beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Ablauf der Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Referenzliste zzgl. ergänzende Zusicherung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von geflüchteten Personen, - das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2021 liegen, - der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Für die Vergleichbarkeit der Referenzen nach Art um Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung gilt Folgendes: Im Falle der Bezuschlagung eines Loses: - Betreuung von zeitgleich mindestens 2 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 150 Personen. ; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung" - Im Falle der Bezuschlagung von 2 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 3 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 200 Personen.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 3 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 7 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 500 Personen, alternativ ; wird eine Betreuung von 5 Unterkünften gleichzeitig mit einer Betreuung von insgesamt mindestens 600 Personen akzeptiert, vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 4 oder mehr Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 8 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 600 Personen, alternativ wird eine zeitgleiche Betreuung von 6 Unterkünften mit mindestens 750 Personen anerkannt.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eignung des eingesetzten Personals: Berufliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals im Bereich des Sozialmanagements: mindestens die Hälfte der zu leistenden Arbeitszeit wird mit staatl. anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Mitarbeiter/innen mit einem Abschluss des Studienganges "Soziale Arbeit" besetzt (vergleichbare Studiengänge werden anerkannt); übrige Arbeitszeit wird mit Personal besetzt, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich (z. B. Sozialassistent) verfügen. Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: - Die Beschäftigung von Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 225, 232 bis 233a, 234, 235, 236, 263 oder 264 StGB verurteilt worden sind, ist unzulässig. - Vor der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ist ein Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Im Übrigen gilt § 44 Absatz 3 Asylgesetz. - Für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist vor der Einstellung ein Führungszeugnis gemäß § 30 b Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. - Für alle Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z.B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder strafgerichtliches Verfahren anhängig ist. - Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. - Nachweis einer ausreichenden medizinischen Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Masern, Grippe). Der AG behält sich vor - mit angemessenem Vorlauf - ggf. auch den Nachweis einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 zu verlangen. Anforderungen an die operative Leitung, an die Heimleitung und den Handwerkerpool: erfolgreich abgeschlossen, mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Sozialwesen oder im kaufmännischen Bereich oder ein Hochschulstudium mit überwiegend sozial,- wirtschafts,- verwaltungs-, erziehungs- oder kulturwissenschaftlichen Inhalten mit mindestens Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss. Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Das Sprachniveau der operativen Leitung muss mindestens dem Niveau C1 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Zudem muss über eine Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (Arbeitsschutzrichtlinie A2.2) verfügen. Handwerkerpool: nur Personen, die eine mindestens dreijährige Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik, Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftspflege, Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Tischler, Maler und Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung oder in einem vergleichbaren, anerkannten, handwerklichen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Flüchtlingsunterkünfte in den Samtgemeinden Hanstedt und Salzhausen
Beschreibung: Los 6: Betreuung von insgesamt 10 Flüchtlingsunterkünften in den Samtgemeinden Hanstedt und Salzhausen (Abschluss eines Betreibervertrages mit Wirkung zum 01.06.2025)
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 98341100 Verwaltung von Unterkünften, 98341140 Hausmeisterdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hanstedt, Fischteichweg 25-27 (vorgehalten) Fischteichweg 25-27 
Stadt: Brackel
Postleitzahl: 21438
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hanstedt, Lübberstedter Str. 36a Lübberstedter Str. 36a 
Stadt: Egestorf
Postleitzahl: 21272
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hanstedt, Schulstr. 4-6 Schulstr. 4-6 
Stadt: Asendorf
Postleitzahl: 21271
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hanstedt, Vor dem Bruch Vor dem Bruch 
Stadt: Hanstedt
Postleitzahl: 21271
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salzhausen, Haupstr. 42 Haupstr. 42 
Stadt: Gödesntorf
Postleitzahl: 21376
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salzhausen, Kampweg 1b,c Kampweg 1b,c 
Stadt: Salzhausen
Postleitzahl: 21376
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salzhausen, Lüneburger Landstr. 27 Lüneburger Landstr. 27 
Stadt: Garlstorf
Postleitzahl: 21376
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salzhausen, Toppenstedter Str. 4b,c Toppenstedter Str. 4b,c 
Stadt: Garstedt
Postleitzahl: 21376
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salzhausen, Witthöftsfelde 2a,b Witthöftsfelde 2a,b 
Stadt: Salzhausen
Postleitzahl: 21376
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salzhausen, Zum Borgfeld 19 Zum Borgfeld 19 
Stadt: Eyendorf
Postleitzahl: 21376
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit aller Lose beträgt zwei Jahre. 2. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Für die Wertung werden - der sich anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Angebotspreis netto sowie - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Bewertung Angebotspreis (60 %) Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpauschalpreis sowie der Summe der Stundenverrechnungssätze zusammen. Der im Angebots- und Preisblatt als "Gesamtpauschalpreis pro Monat" je Los eingetragene Preis wird auf die Vertragsdauer einschließlich Verlängerungsoptionen hochgerechnet und fließt zu 50% in die Wertung ein. Zusätzlich macht die Summe der im Angebots- und Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätze für die Positionen Heimleiter, Sozialarbeit und Handwerkerpool 10% des Angebotspreises aus. Der Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 75 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punkt-zahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktzahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung (60 %) multipliziert. Bewertung Bietergespräche (40%) Es finden Bietergespräche statt, die zu 40% in die Bewertung einfließen. Diese setzen sich zusammen aus der Präsentation der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Bieter-konzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) zu 30% und der Be-antwortung von Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation zu 10%. 1. Inhaltliche Bewertung des Konzepts zur Auftragsdurchführung und Präsentation (30%): Im Rahmen der Präsentation des vom Bieter gemäß C3 der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt - unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes - eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor und bezieht auch die Darstellungsweise mit in die Bewertung ein. Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept): Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, welches die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, erhält ebenfalls null Punkte. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen. Der AG weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Ein Angebotsausschluss erfolgt auch, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 9) beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll. Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweili-gen Gewichtung multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. 2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation (10%) Im Rahmen der Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation be-wertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leis-tungserbringung zu erwarten ist. Sofern Anlass zu konkreten Rückfragen besteht, darf der AG maximal zwei individuelle Fragen zum jeweiligen Betreiberkonzept stellen. Weiterhin werden allen Bietern maximal zwei Fragen gestellt, die Ausschluss über eine fachgerechte Leistungserbringung geben sollen. Diese Fragen werden für alle Bieter einheitlich formuliert. Im Einzelnen werden die Punkte auf die Beantwortung der Fragen wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen insgesamt in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn die Antworten sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen des AG.Dies ist der Fall, wenn die Antworten insgesamt gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigende Antworten): Die Antworten des Bieters auf die Fragen des AG entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn die Antworten des Bieters insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichende Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn der Bieter insgesamt strukturierte und nach-vollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen trifft, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhafte Antworten): Ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn die Antworten des Bieters auf die (Rück-) Fragen des AG insgesamt nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird aus-geschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Antworten ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur betreffenden Frage sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Angaben zum Gesamtjahresumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. - Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 400.000,00 EUR netto pro Jahr betragen haben; - Sofern ein Bieter für 2 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 700.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 3 Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 800.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben; - Sofern ein Bieter für 5 oder mehr Lose den Zuschlag erhalten möchte, muss der zuvor genannte Gesamtumsatz 900.000,00 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen haben - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung pro Los für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Versicherungssumme beträgt jährlich mindestens 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, Sach- und sonstige Schäden. Die Versicherungssumme muss pro Jahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung- Betreiberkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Betreiberkonzept hat der Bieter bereits mit seinem Angebot einzureichen. In diesem hat er seine Herangehensweise an die Auftragsdurchführung darzustellen. Das Konzept sollte hinsichtlich der inhaltlichen Darstellungen in Textform einen Umfang von zwanzig DIN A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten (ohne Deckblatt/Inhaltsverzeichnis und Graphiken, Organigrammen o.ä.), darf jedenfalls nicht mehr als 45 Seiten betragen. Das einzureichende Konzept, welches die Basis für die zu haltende Präsentation durch den Bieter darstellt, hat zwingend die vom AG vorgegebene Gliederung zuzüglich der jeweiligen Unterpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist zu folgenden Themen Stellung zu nehmen: 1. Konzept zur Organisation und Qualität des Betreibers (möglichst nicht mehr als drei DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat seine Unternehmensphilosophie und sein Personalwesen darzustellen. 2. Konzept zur Objektverwaltung (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat zu schildern, wie er einen hohen Qualitätsstandard zusichern kann. 3. Konzept zum Sozialmanagement (möglichst nicht mehr als zehn DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat weiterhin zu erläutern, wie er eine qualitativ hochwertige Leistung im Bereich der sozialen Betreuung umsetzten möchte. 4. Konzept zum Handwerkerpool (möglichst nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) Der Auftragnehmer hat darzulegen, wie er eine schnelle und umfangreiche Erledigung aller handwerklich anfallenden Tätigkeiten, ohne die Hinzuziehung von Fachbetrieben, gewährleisten wird. Eine Mustergliederung ist der Anlage 8 zu entnehmen. Der AG weist darauf hin, dass ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 dieser Leistungsbeschreibung beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Ablauf der Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Referenzliste zzgl. ergänzende Zusicherung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von geflüchteten Personen, - das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2021 liegen, - der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Für die Vergleichbarkeit der Referenzen nach Art um Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung gilt Folgendes: Im Falle der Bezuschlagung eines Loses: - Betreuung von zeitgleich mindestens 2 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 150 Personen. ; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung" - Im Falle der Bezuschlagung von 2 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 3 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 200 Personen.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 3 Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 7 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 500 Personen, alternativ ; wird eine Betreuung von 5 Unterkünften gleichzeitig mit einer Betreuung von insgesamt mindestens 600 Personen akzeptiert, vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; - Im Falle der Bezuschlagung von 4 oder mehr Losen: Betreuung von zeitgleich mindestens 8 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 600 Personen, alternativ wird eine zeitgleiche Betreuung von 6 Unterkünften mit mindestens 750 Personen anerkannt.; vgl. Anlage "Ergänzende Zusicherung zur Eignung"; Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eignung des eingesetzten Personals: Berufliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals im Bereich des Sozialmanagements: mindestens die Hälfte der zu leistenden Arbeitszeit wird mit staatl. anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Mitarbeiter/innen mit einem Abschluss des Studienganges "Soziale Arbeit" besetzt (vergleichbare Studiengänge werden anerkannt); übrige Arbeitszeit wird mit Personal besetzt, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich (z. B. Sozialassistent) verfügen. Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: - Die Beschäftigung von Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 225, 232 bis 233a, 234, 235, 236, 263 oder 264 StGB verurteilt worden sind, ist unzulässig. - Vor der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ist ein Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Im Übrigen gilt § 44 Absatz 3 Asylgesetz. - Für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist vor der Einstellung ein Führungszeugnis gemäß § 30 b Bundeszentralregistergesetz ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante Eintragungen vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. - Für alle Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z.B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder strafgerichtliches Verfahren anhängig ist. - Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. - Nachweis einer ausreichenden medizinischen Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Masern, Grippe). Der AG behält sich vor - mit angemessenem Vorlauf - ggf. auch den Nachweis einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 zu verlangen. Anforderungen an die operative Leitung, an die Heimleitung und den Handwerkerpool: erfolgreich abgeschlossen, mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Sozialwesen oder im kaufmännischen Bereich oder ein Hochschulstudium mit überwiegend sozial,- wirtschafts,- verwaltungs-, erziehungs- oder kulturwissenschaftlichen Inhalten mit mindestens Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss. Das Sprachniveau muss mindestens dem Niveau B 2 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Das Sprachniveau der operativen Leitung muss mindestens dem Niveau C1 GER entsprechen, sofern nicht Personen tätig sind, deren Muttersprache deutsch ist. Zudem muss über eine Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (Arbeitsschutzrichtlinie A2.2) verfügen. Handwerkerpool: nur Personen, die eine mindestens dreijährige Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik, Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftspflege, Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Tischler, Maler und Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung oder in einem vergleichbaren, anerkannten, handwerklichen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 9b1761a2-9b6f-42c6-b8bb-b0740af4e769
Postanschrift: Schloßplatz 6  
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: f7f6d9b4-1929-47ec-a713-569131e38eb7
Postanschrift: Schloßplatz 6  
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: d50f5bc5-2fe1-4d4a-bb95-bf9784d05ef0
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: f83ced3b-26d3-41e0-8158-42720ae7da9e
Postanschrift: Schloßplatz 6  
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung05874f0f-0a4d-4f11-9c79-b84adb4bc1ca-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungKorrektur der Anlage 6 Preisblätter im Los 5 notwendig Missverständliche Formulierung in der Leistungsbeschreibung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenIn der Anlage 6 Preisblätter wurde eine Korrektur im Los 5 vorgenommen. In der Leistungsbeschreibung (Teil B 1 Objektbeschreibung, Seite 5) wurde folgender Satz gestrichen: "Zur Betreiberübergabe wird eine Begehung sämtlicher vertragsgegenständlichen Unterkünfte zwischen AG und AN zwecks Erstellung eines Übergabeprotokolls stattfinden, deren genauen Termine kurzfristig zwischen AG und AN abgestimmt werden." Ersatzformulierung: "Die Übergabe wird zwischen dem vorherigen Betreiber und dem AN erfolgen. Der AG behält sich vor an Übergaben teilzunehmen. Das Übergabeprotokoll wird vom AN erstellt. Ein Muster wird dem AG im Vorwege zur Verfügung gestellt. Das Protokoll ist vom AN innerhalb von 5 Werktagen, von beiden Betreibern unterzeichnet, an den AG zu senden. Nach dem Übergabetermin festgestellte Mängel und Schäden, die aus der Zeit vor dem Vertragsbeginn stammen, sind innerhalb von vier Wochen schriftlich mit einer Fotodokumentation per Mail an den AG zu melden. Diese Frist beginnt mit dem Vertragsbeginn."
Änderung der Auftragsunterlagen am10/01/2025
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ff76043a-3026-4316-bdd9-0616ccb54f52 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 11:24:33 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 21780-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025

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Ilsede
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Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
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