2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTYUNSY1D § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Korruption: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Betrugsbekämpfung: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Zahlungsunfähigkeit: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Entrichtung von Steuern: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)