Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Einführung „Computer-Aided Facility Management System (CAFM)“

776790-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Einführung „Computer-Aided Facility Management System (CAFM)“
OJ S 246/2024 18/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEinführung „Computer-Aided Facility Management System (CAFM)“
BeschreibungDer Bereich „Allgemeine Dienste“ ist bei der BGE für das Facility Management des Verwaltungsstandortes Peine mit zusätzlich weiteren Liegenschaften und Verwaltungsgebäuden zuständig. Da es derzeit keine unterstützenden Systeme für das Facility Managements gibt, ist es notwendig, eine zentrale Anwendung zu schaffen, um möglichst viele Arbeitsabläufe des Bereiches zu verwalten. Dazu gehören unter anderem das Gebäudemanagement und die Liegenschaftsverwaltung. Im Rahmen dieses Projektes soll daher ein Computer-Aided Facility Management System (CAFM) in Form einer SaaS-Lösung (Software-as-a-Service) eingeführt werden. Das System soll sukzessive aufgebaut werden. Vorrangig sind acht Module vorgesehen. Später können weitere Module nach Bedarf erweitert werden. Nach erfolgreicher Implementierung an einem Standort ist geplant, das System auf weitere Standorte der BGE auszudehnen. Da die BGE die BIM-Methodik für die Planung und den Bau von Bauwerken verwendet, muss das CAFM-System diese Methodik auch für den Betrieb unterstützen. Für die Verarbeitung von Gebäudeinformationen muss die Übernahme von BIM-Modelldaten im IFC-Format sowie das Einlesen von CAD-Plänen möglich sein. Mit der Einführung des Systems soll sichergestellt werden, dass für die verschiedenen Aufgaben im Facility Management klare Richtlinien und Arbeitsabläufe zur Verfügung stehen. Das CAFM-System muss aus folgenden Modulen bestehen: - Vertragsmanagement - Flächenmanagement - Workplace-Management (Arbeitsplatz – und Raumbuchung) - Service-Desk - Fuhrparkmanagement - Schlüsselmanagement - Umzugsmanagement - Reinigungsmanagement Der AG hat folgende Mindestanforderungen an die anzubietende SaaS Lösung. • Bieter stellt die Software als SaaS zur Verfügung und übernimmt den gesamten technischen Betrieb der Anwendung • Die Datenverarbeitung und Datenspeicherung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU oder in der Schweiz • Die Entwicklung der Software erfolgt innerhalb der EU oder in der Schweiz • Die Übertragung erfolgt nach dem neusten Stand der Technik verschlüsselt (derzeit https-Protokoll, TLS/SSL v1.3, kein Fallback) • Cloud Dienste (Service Provider) müssen für die Benutzeranmeldung in der Anwendung den von der BGE bereitgestellten Identity Provider (Microsoft ADFS) per SAML/WS-FED/OAUTH zur Authentifizierung nutzen. • Die Anwendung beinhaltet ein Rollen- und Berechtigungskonzept (Trennung von technischen und fachlichen Rollen) • Die Benutzeroberfläche ist responsiv und steht neben der Webanwendung auch als Mobile App zur Verfügung • Es werden keine browserspezifischen Erweiterungen oder zusätzliche Clientseitigen Code-Bibliotheken verwendet. (Es muss eine Nutzung ohne eine Clientinstallation gewährleistet sein.) • Die Systemsprache der Anwendung ist Deutsch oder kann auf Deutsch eingestellt werden • Der Anwender-Support und die Korrespondenz während der Projektarbeit und im Betrieb erfolgt auf Deutsch (u. A. Präsentation, Unterauftragnehmer müssen deutschsprachig sein) • Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) • Die Datensicherung erfolgt täglich • Der Bieter muss eine REST-Schnittstelle bereitstellen, die sich flexibel konfigurieren lässt, um Daten mit verschiedenen Systemen des Kunden auszutauschen - beispielsweise mit SAP, Dokumentenmanagementsystemen (DMS) oder anderen kundenspezifischen Anwendungen. • Die Anwendung darf nur aus dem Netz der BGE erreichbar sein. • Verhinderung eines uneingeschränkten Exports von Daten aus der Anwendung zu beliebigen (nicht autorisierten) Zielen
Kennung des Verfahrens1d0a7c27-ccaf-43ab-8d23-145649ca565e
Interne KennungPADVGV3T-24-01-ANR
VerfahrensartNichtoffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Peine (DE91A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
KonkursAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
KorruptionAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
BetrugsbekämpfungAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
ZahlungsunfähigkeitAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Angabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeAngabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Entrichtung von SteuernAngabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAngabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Einführung eines Computer-Aided Facility Management Systems (CAFM)
Beschreibung: Der Bereich „Allgemeine Dienste“ ist bei der BGE für das Facility Management des Verwaltungsstandortes Peine mit zusätzlich weiteren Liegenschaften und Verwaltungsgebäuden zuständig. Da es derzeit keine unterstützenden Systeme für das Facility Managements gibt, ist es notwendig, eine zentrale Anwendung zu schaffen, um möglichst viele Arbeitsabläufe des Bereiches zu verwalten. Dazu gehören unter anderem das Gebäudemanagement und die Liegenschaftsverwaltung. Im Rahmen dieses Projektes soll daher ein Computer-Aided Facility Management System (CAFM) in Form einer SaaS-Lösung (Software-as-a-Service) eingeführt werden. Das System soll sukzessive aufgebaut werden. Vorrangig sind acht Module vorgesehen. Später können weitere Module nach Bedarf erweitert werden. Nach erfolgreicher Implementierung an einem Standort ist geplant, das System auf weitere Standorte der BGE auszudehnen. Da die BGE die BIM-Methodik für die Planung und den Bau von Bauwerken verwendet, muss das CAFM-System diese Methodik auch für den Betrieb unterstützen. Für die Verarbeitung von Gebäudeinformationen muss die Übernahme von BIM-Modelldaten im IFC-Format sowie das Einlesen von CAD-Plänen möglich sein. Mit der Einführung des Systems soll sichergestellt werden, dass für die verschiedenen Aufgaben im Facility Management klare Richtlinien und Arbeitsabläufe zur Verfügung stehen. Das CAFM-System muss aus folgenden Modulen bestehen: - Vertragsmanagement - Flächenmanagement - Workplace-Management (Arbeitsplatz – und Raumbuchung) - Service-Desk - Fuhrparkmanagement - Schlüsselmanagement - Umzugsmanagement - Reinigungsmanagement Der AG hat folgende Mindestanforderungen an die anzubietende SaaS Lösung. • Bieter stellt die Software als SaaS zur Verfügung und übernimmt den gesamten technischen Betrieb der Anwendung • Die Datenverarbeitung und Datenspeicherung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU oder in der Schweiz • Die Entwicklung der Software erfolgt innerhalb der EU oder in der Schweiz • Die Übertragung erfolgt nach dem neusten Stand der Technik verschlüsselt (derzeit https-Protokoll, TLS/SSL v1.3, kein Fallback) • Cloud Dienste (Service Provider) müssen für die Benutzeranmeldung in der Anwendung den von der BGE bereitgestellten Identity Provider (Microsoft ADFS) per SAML/WS-FED/OAUTH zur Authentifizierung nutzen. • Die Anwendung beinhaltet ein Rollen- und Berechtigungskonzept (Trennung von technischen und fachlichen Rollen) • Die Benutzeroberfläche ist responsiv und steht neben der Webanwendung auch als Mobile App zur Verfügung • Es werden keine browserspezifischen Erweiterungen oder zusätzliche Clientseitigen Code-Bibliotheken verwendet. (Es muss eine Nutzung ohne eine Clientinstallation gewährleistet sein.) • Die Systemsprache der Anwendung ist Deutsch oder kann auf Deutsch eingestellt werden • Der Anwender-Support und die Korrespondenz während der Projektarbeit und im Betrieb erfolgt auf Deutsch (u. A. Präsentation, Unterauftragnehmer müssen deutschsprachig sein) • Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) • Die Datensicherung erfolgt täglich • Der Bieter muss eine REST-Schnittstelle bereitstellen, die sich flexibel konfigurieren lässt, um Daten mit verschiedenen Systemen des Kunden auszutauschen - beispielsweise mit SAP, Dokumentenmanagementsystemen (DMS) oder anderen kundenspezifischen Anwendungen. • Die Anwendung darf nur aus dem Netz der BGE erreichbar sein. • Verhinderung eines uneingeschränkten Exports von Daten aus der Anwendung zu beliebigen (nicht autorisierten) Zielen
Interne Kennung: PADVGV3T-24-01-ANR
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren nach der Implementierung, kann der Vertrag durch den Auftraggeber optional um ein weiteres Jahr verlängert werden. Nach Beendigung des Vertrages wird der BGE der Zugriff auf alle Daten bis zum vollständigen Export gewährt. Bei Änderungen des vereinbarten Vertragsgegenstandes verpflichtet sich der AN, den AG mindestens ein Jahr im Voraus über die geplanten Änderungen zu informieren.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungDas Unternehmen weist einen Mindestumsatz von 2 Mio. € p.a. nach.
BeschreibungDer Gesamtumsatz wird nach einem Punktesystem wie folgt bewertet: • 0 Punkte: bis 2 Mio € • 5 Punkte: ab 2 Mio € bis 4 Mio € • 10 Punkte: ab 4 Mio €
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungDer Bewerber verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich CAFM (Implementierung/Einführung/Betrieb).
BeschreibungDie genannte Erfahrung wird nachfolgendem Punktesystem bewertet: • 0 Punkte: Der Bewerber hat 5 Jahre oder weniger CAFM-Erfahrung. • 10 Punkte: Der Bewerber hat zwischen 5 Jahre und 10 Jahre CAFM-Erfahrung. • 20 Punkte: Der Bewerber hat mehr als 10 Jahre CAFM-Erfahrung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungDer Bewerber kann Erfahrung in der Integration und Übernahme von BIM-Modelldaten (Building Information Modeling) im IFC-Format in CAFM-Systemen nachweisen.
BeschreibungDie genannte Erfahrung wird nachfolgendem Punktesystem bewertet: • 0 Punkte: Der Bewerber hat keine Erfahrung in der Übernahme von IFC-Daten • 10 Punkte: Der Bewerber hat ein CAFM-Projekt implementiert, bei denen IFC-Daten in das CAFM-System überführt wurden • 20 Punkte: Der Bewerber hat zwei oder mehr als zwei CAFM-Projekte implementiert. bei denen IFC-Daten in das CAFM-System überführt wurden
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungDer Bewerber hat drei bis maximal fünf nachprüfbare und abtelefonierbare Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Jahre zu benennen.
BeschreibungAngaben zum Referenzprojekt: • Name Anschrift des Auftraggebers • Ausführung/Leistungszeit • Kurzbeschreibung des Referenzprojekts / -auftrags • Beschreibung der erbrachten Leistungen • Angabe des Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer Die genannten Referenzprojekte werden mit nachfolgendem Punktesystem bewertet: Insgesamt können 50 Punkte erzielt werden.: Die benannten Referenzprojekte weisen die Implementierung der folgenden CAFM Modulen (30 Punkte) nach. Sollten Module in der Software enthalten sein, die noch nicht implementiert worden sind, sind diese separat anzugeben.: • Vertragsmanagement: Unterstützung bei der Dokumentation und Verwaltung aller Verträge • Flächenmanagement: Basiskomponente für weitere Module des CAFM-Systems. Unterstützung bei der Verwaltung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Bauteilen sowie Flächen • Umzugsmanagement: Unterstützung bei der Organisation und Planung von Umzügen • Reinigungsmanagement: Unterstützung bei Organisation und Kontrolle der Flächen- und Objektreinigung • Fuhrparkmanagement: Unterstützung bei der Verwaltung von Fahrzeugen sowie Reservierung von Fahrzeugen über eine Buchungsfunktion • Workplace-Management (Arbeitsplatz- und Raumbuchung): Unterstützung bei der Verwaltung von Arbeitsplatz- und Raumbuchungen • Schlüsselmanagement: Unterstützung bei der Verwaltung von Schlüsseln • Service-Desk: Unterstützung bei Buchungen und Meldungen (Back Office und Front Office) • 0 Punkte: weniger als 4 genannte Module in allen benannten Referenzprojekten eingeführt • 15 Punkte: 4 bis 7 genannte Module in allen benannten Referenzprojekten eingeführt • 30 Punkte: alle 8 genannte Module oder mehr in allen benannten Referenzprojekten eingeführt Die benannten Referenzprojekte wurden für öffentliche Auftraggeber umgesetzt(10 Punkte) • 0 Punkte: kein Referenzprojekt im öffentlichen Bereich umgesetzt • 5 Punkte: mindestens 1 Referenzprojekt im öffentlichen Bereich umgesetzt • 10 Punkte: mehr als 1 Referenzprojekt im öffentlichen Bereich umgesetzt In den benannten Referenzprojekten wurden mehrere Liegenschaft an unterschiedlichen Standorten aufgenommen (10 Punkte) • 0 Punkte: maximal eine Liegenschaft in einem Referenzprojekt aufgenommen • 5 Punkte: mehr als eine Liegenschaft an unterschiedlichen Standorten in zwei einem Referenzprojekten aufgenommen • 10 Punkte: mehr als drei Liegenschaften an unterschiedlichen Standorten in allen einem Referenzprojekten aufgenommen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungZertifizierungen und Testate - das Fehlen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages
BeschreibungNachweis Zertifizierungsurkunde GEFMA 444 oder gleichwertig Softwareanbieter: ISO/IEC 27001 Zertifizierung - Nachweis Zertifizierungsurkunde für ISO 27001 Cloud Anbieter/Hoster: Der Bewerber sichert in einer separaten Anlage zu, dass er im Auftragsfall nachweist, dass das Rechenzentrum, auf dem die Anwendung für die BGE mbH gehostet wird, ein BSI C5 Testat besitzt. (Falls der Softwareanbieter kein BSI C5 Testat zum Betrieb der Cloudumgebung besitzt, kann auch ein anderer Anbieter mit BSI C5 Testat für die Ausschreibung bewerberseits beauftragt werden und in das Angebot aufgenommen werden)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungVorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate) - Das Fehlen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
BeschreibungVorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate) über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung - Das Fehlen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
BeschreibungNachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungsbescheinigung, bzw. Deckungsbestätigung für den Auftragsfall (Deckung 3 Mio. € für Personenschäden, 1 Mio. € für Sachschäden und Vermögensschäden)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber8
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 40% - Punktevergabe gem. Kriterienkatalog der Ausschreibung. Das Wertungskriterium Preis berücksichtigt den sich aus den Preisangaben sämtlicher Leistungspositionen errechnenden Gesamtpreis. (max. 40 Punkte) Punktzahl Angebotspreis=(niedrigster Angebotspreis aller Bieter)/(Angebotspreis des Bieters)* 40 Punkte

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 30% - Qualität der Softwarelösung - Punktevergabe gem. Kriterienkatalog der Ausschreibung. • Präsentation (max. 5 Punkte) • Systemdemonstration anhand der geforderten Anwendungsfälle (max. 5 Punkte) • Benutzerfreundlichkeit (max. 20 Punkte)

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 30% - Funktionalität der Softwarelösung - Punktevergabe gem. Kriterienkatalog der Ausschreibung (max. 30 Punkte). 30 Punkte: Der Bieter erfüllt mindestens 65 Anforderungen der geforderten 69 (siehe Anforderungskatalog der Ausschreibung) 20 Punkte: Der Bieter erfüllt mindestens 60 Anforderungen der geforderten 69 (siehe Anforderungskatalog der Ausschreibung) 10 Punkte: Der Bieter erfüllt weniger als 60 und mehr als 55 Anforderungen der geforderten 69 (siehe Anforderungskatalog der Ausschreibung) 0 Punkte: Der Bieter erfüllt weniger als 55 Anforderungen der geforderten 69 (siehe Anforderungskatalog der Ausschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E25511159
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 06/02/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E25511159
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss30 042 025 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80101-41
Postanschrift: Eschenstr. 55  
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Telefon: 05171430
Internetadresse: https://www.bge.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N. N.
Postanschrift: Bundenskanzlerplatz 2  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38487e27-54be-41bf-9edd-11db44309142 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/12/2024 11:07:20 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 776790-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024

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