Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg

737377-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
OJ S 235/2024 03/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
E-Mailinfo@moin-lg.de
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
BeschreibungGegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Landkreis Lüneburg mit eigenen Fahrzeugen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg. Die Verkehrsleistungen umfassen (inklusive der zeitanteilig zu übernehmenden Zusatzleistungen sowie der optionalen Leistungen) insgesamt rund 6,9 Mio. Betriebswagenkilometer / Jahr und werden aufgeteilt in sechs Teillose vergeben. Die Laufzeiten variieren je Los von sieben Jahren (Los 1), acht Jahren (Los 2) und zehn Jahren (Lose 3 - 6) ab dem 01.01.2026. Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung, wonach ein Bieter maximal für drei Lose den Zuschlag erhalten kann, mit der Einschränkung, dass die Lose 1 und 2 nicht an denselben Bieter vergeben werden, selbst wenn ein Bieter für die Lose 1 und 2 jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Kennung des Verfahrens3f9a925e-b339-4d3f-bd4b-fb49a3e4c0e0
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Verhandlungen werden auf der Grundlage der Erstangebote durchgeführt und beziehen sich grundsätzlich auf den gesamten Angebotsinhalt. Dies umfasst auch die Ausgestaltung der in den Vertragsentwürfen (Anlagen unter Teil A) vorgesehenen Vergütungs- und Fortschreibungssystematik.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: - Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5008, 5018, 5051, 5100, 5101, 5102, 5103, 5104, 5110, 5111, 5112, 5114, 5115, 5120, 5131, 5151, 5152, 5600, 5606, 5607, 5651, 5900, 5901, 5902, 5903, 5904, 5917, 5918, 5919, 5920, 5921, 5922, 5925, 5931, 5952, 5953. Summe: ca. 1.393.676 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2032 zzgl. Verlängerungsoptionen. - Zusatzleistungen bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5009, 5130. Summe: 116.117 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.05.2026. - Optionale Leistungen (Nachtbus) bestehend aus den Linien: 5031, 5032, 5033. Summe: 25.792 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2032 zzgl. Verlängerungsoptionen.
Interne Kennung: E56632196
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die MOIN besitzt eine dreimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2032 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2035. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die optionalen Leistungen (Nachtbus) erlaubt es der MOIN, den zukünftigen Auftragnehmer des Loses 1 mit diesen zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die optionalen Leistungen sind vom Bieter in dem Preisblatt (Anlage A.2.2) zu bepreisen. Die MOIN teilt dem zukünftigen Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Vergabeverfahrens mit, ob sie die optionalen Leistungen beauftragt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
BeschreibungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
BeschreibungEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die MOIN wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die MOIN über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft
BeschreibungVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z. B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
BeschreibungEigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage B.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
BeschreibungAngabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2020 erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG oder im freigestellten Schülerverkehr oder vergleichbar. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B. 5. (Darstellung von Referenzverkehren – Formularvorlage 5) zu verwenden. Die Referenz(en) muss / müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit jeweils folgende Angaben enthalten: 1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. 2. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie der Linie(n)/Linienbündel und des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung, 3. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 4. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 5. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 6. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Die Referenz muss jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). (2) Leistungsmenge: mindestens 800.000 Betriebswagenkilometer/Jahr

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
BeschreibungDer Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56632196
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56632196
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die MOIN kann den Bewerber oder Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die MOIN nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern (AN) bei der Ausführung dieses Auftrags mind. das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (Formularvorlage 10). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jew. auch zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Formularvorlage 4), dass er seinen AN mind. den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dass er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes i.S.d. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Finanzielle VereinbarungHierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: - Bestehend aus Teilleistungen der Linien:5007, 5011, 5017, 5027, 5200, 5201, 5202, 5203, 5251, 5402, 5403, 5405, 5700, 5701, 5702, 5703, 5705, 5706, 5707, 5751, 5752, 5753, 5919. Summe: ca. 2.051.438 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2033 zzgl. Verlängerungsoptionen - Zusatzleistungen bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5002, 5003, 5012, 5013. Summe: 907.686 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 13.12.2026
Interne Kennung: E56632196
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die MOIN besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2033 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2035. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
BeschreibungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
BeschreibungEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die MOIN wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die MOIN über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft
BeschreibungVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z. B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
BeschreibungEigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage B.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
BeschreibungAngabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2020 erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG oder im freigestellten Schülerverkehr oder vergleichbar. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B. 5. (Darstellung von Referenzverkehren – Formularvorlage 5) zu verwenden. Die Referenz(en) muss / müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit jeweils folgende Angaben enthalten: 1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. 2. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie der Linie(n)/Linienbündel und des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung, 3. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 4. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 5. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 6. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Die Referenz muss jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). (2) Leistungsmenge: mindestens 1.000.000 Betriebswagenkilometer/Jahr

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
BeschreibungDer Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56632196
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56632196
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die MOIN kann den Bewerber oder Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die MOIN nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern (AN) bei der Ausführung dieses Auftrags mind. das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (Formularvorlage 10). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jew. auch zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Formularvorlage 4), dass er seinen AN mind. den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dass er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes i.S.d. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Finanzielle VereinbarungHierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtMOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5004, 5005, 5015, 5016, 5402, 5403, 5404, 5451. Summe: ca. 720.621 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: E56632196
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die MOIN besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2037. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
BeschreibungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
BeschreibungEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die MOIN wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die MOIN über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft
BeschreibungVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z. B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
BeschreibungEigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage B.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
BeschreibungAngabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2020 erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG oder im freigestellten Schülerverkehr oder vergleichbar. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B. 5. (Darstellung von Referenzverkehren – Formularvorlage 5) zu verwenden. Die Referenz(en) muss / müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit jeweils folgende Angaben enthalten: 1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. 2. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie der Linie(n)/Linienbündel und des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung, 3. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 4. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 5. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 6. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Die Referenz muss jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). (2) Leistungsmenge: mindestens 400.000 Betriebswagenkilometer/Jahr

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
BeschreibungDer Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56632196
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56632196
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die MOIN kann den Bewerber oder Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die MOIN nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern (AN) bei der Ausführung dieses Auftrags mind. das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (Formularvorlage 10). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jew. auch zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Formularvorlage 4), dass er seinen AN mind. den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dass er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes i.S.d. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Finanzielle VereinbarungHierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5020, 5021, 5300, 5301, 5302, 5303, 5315, 5333, 5335, 5351, 5352, 5355, 5356, 5361, 5362. Summe: ca. 1.082.622 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen.
Interne Kennung: E56632196
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die MOIN besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2037. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
BeschreibungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
BeschreibungEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die MOIN wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die MOIN über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft
BeschreibungVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z. B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
BeschreibungEigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage B.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
BeschreibungAngabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2020 erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG oder im freigestellten Schülerverkehr oder vergleichbar. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B. 5. (Darstellung von Referenzverkehren – Formularvorlage 5) zu verwenden. Die Referenz(en) muss / müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit jeweils folgende Angaben enthalten: 1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. 2. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie der Linie(n)/Linienbündel und des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung, 3. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 4. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 5. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 6. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Die Referenz muss jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). (2) Leistungsmenge: mindestens 600.000 Betriebswagenkilometer/Jahr

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
BeschreibungDer Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56632196
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56632196
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die MOIN kann den Bewerber oder Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die MOIN nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern (AN) bei der Ausführung dieses Auftrags mind. das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (Formularvorlage 10). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jew. auch zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Formularvorlage 4), dass er seinen AN mind. den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dass er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes i.S.d. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Finanzielle VereinbarungHierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5100, 5101, 5102, 5103, 5104, 5110, 5111, 5112, 5114, 5115, 5120, 5131, 5151, 5152, 5900, 5901, 5902, 5903, 5904, 5917, 5925, 5931, 5952, 5953. Summe: ca. 469.232 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen.
Interne Kennung: E56632196
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die MOIN besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2037. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
BeschreibungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
BeschreibungEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die MOIN wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die MOIN über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft
BeschreibungVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z. B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
BeschreibungEigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage B.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
BeschreibungAngabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2020 erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG oder im freigestellten Schülerverkehr oder vergleichbar. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B. 5. (Darstellung von Referenzverkehren – Formularvorlage 5) zu verwenden. Die Referenz(en) muss / müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit jeweils folgende Angaben enthalten: 1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. 2. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie der Linie(n)/Linienbündel und des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung, 3. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 4. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 5. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 6. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Die Referenz muss jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). (2) Leistungsmenge: mindestens 200.000 Betriebswagenkilometer/Jahr

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
BeschreibungDer Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56632196
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56632196
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die MOIN kann den Bewerber oder Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die MOIN nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern (AN) bei der Ausführung dieses Auftrags mind. das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (Formularvorlage 10). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jew. auch zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Formularvorlage 4), dass er seinen AN mind. den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dass er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes i.S.d. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Finanzielle VereinbarungHierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5004, 5005, 5015, 5100, 5101, 5102, 5103, 5104, 5111, 5131, 5301, 5901, 5902, 5917. Summe: ca. 130.328 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen.
Interne Kennung: E56632196
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die MOIN besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2037. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
BeschreibungNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
BeschreibungEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die MOIN wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die MOIN über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft
BeschreibungVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z. B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
BeschreibungEigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage B.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
BeschreibungAngabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2020 erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG oder im freigestellten Schülerverkehr oder vergleichbar. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B. 5. (Darstellung von Referenzverkehren – Formularvorlage 5) zu verwenden. Die Referenz(en) muss / müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit jeweils folgende Angaben enthalten: 1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. 2. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie der Linie(n)/Linienbündel und des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung, 3. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 4. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 5. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 6. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Die Referenz muss jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). (2) Leistungsmenge: mindestens 100.000 Betriebswagenkilometer/Jahr

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
BeschreibungDer Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56632196
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56632196
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die MOIN kann den Bewerber oder Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die MOIN nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern (AN) bei der Ausführung dieses Auftrags mind. das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (Formularvorlage 10). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jew. auch zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Formularvorlage 4), dass er seinen AN mind. den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dass er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes i.S.d. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Finanzielle VereinbarungHierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
Registrierungsnummer: HRB: 210709
Postanschrift: Moorweide 13  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: info@moin-lg.de
Telefon: +49 41 31 22 77 11 0
Internetadresse: https://moin-lg.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153306
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b705bc70-4136-494e-a980-6a14c27f8f33 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/11/2024 17:40:35 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 737377-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2024

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Hilter am Teutoburger Wald
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Hohenhameln
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Hude
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