1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: AppV MARZIPAN
Beschreibung: Zur Erfüllung der folgenden regulatorischen MaRisk-Anforderungen wird eine Erweiterung des Leistungsangebots durch die msg business for banking ag (Software: MARZIPAN) erforderlich: 1) Barwertabweichungen im Rahmen von Restrukturierungen 2) Vorgaben an die Produkt- und Margenkalkulation z.B. zur Berücksichtigung relevanter Kosten, Ansätzen verschiedener Preisrahmen (produktbasiert und transaktionsorientiert) sowie Dokumentation der Preisgestaltung Zu 1) Die NBank nutzt das Tool MARZIPAN bereits zur Durchführung der erforderlichen Barwertberechnungen. Allerdings ist eine Ausweitung der Nutzer (und damit der Lizenzen) erforderlich, um die Berechnungen in allen relevanten Teams umsetzten zu können. Zu 2) Die Anforderungen an die Produkt-Margen Kalkulation werden durch Erweiterung des bestehenden Leistungsumfangs, Ausweitung der Lizenzen sowie Beratungs-/Schulungsleistungen seitens msg in der Software MARZIPAN umgesetzt. MARZIPAN ist ein im Bankensektor etablierts und umfangreiches Standardprodukt zur Kalkulation von Finanzprodukten. msg ist der einzige Anbieter der Software MARZIPAN. Die Software MARZIPAN ist derzeit bereits in der NBank im Einsatz (beauftragt wird die Erweiterung einer bestehenden Applikation) und bereits Bestandteil der Controlling- bezogenen IT-Architektur der NBank.
Kennung des Verfahrens: 7fefbe63-07c8-490e-b33e-d0330826456a
Interne Kennung: 24000872 / 2005-09-13
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 301777
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Ex Ante Bekanntmachung gem. § 135 III GWB gestützt auf § 14 Abs.4 Ziff.2 VGV.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: AppV MARZIPAN
Beschreibung: Zur Erfüllung der folgenden regulatorischen MaRisk-Anforderungen wird eine Erweiterung des Leistungsangebots durch die msg business for banking ag (Software: MARZIPAN) erforderlich: 1) Barwertabweichungen im Rahmen von Restrukturierungen 2) Vorgaben an die Produkt- und Margenkalkulation z.B. zur Berücksichtigung relevanter Kosten, Ansätzen verschiedener Preisrahmen (produktbasiert und transaktionsorientiert) sowie Dokumentation der Preisgestaltung Zu 1) Die NBank nutzt das Tool MARZIPAN bereits zur Durchführung der erforderlichen Barwertberechnungen. Allerdings ist eine Ausweitung der Nutzer (und damit der Lizenzen) erforderlich, um die Berechnungen in allen relevanten Teams umsetzten zu können. Zu 2) Die Anforderungen an die Produkt-Margen Kalkulation werden durch Erweiterung des bestehenden Leistungsumfangs, Ausweitung der Lizenzen sowie Beratungs-/Schulungsleistungen seitens msg in der Software MARZIPAN umgesetzt. MARZIPAN ist ein im Bankensektor etablierts und umfangreiches Standardprodukt zur Kalkulation von Finanzprodukten. msg ist der einzige Anbieter der Software MARZIPAN. Die Software MARZIPAN ist derzeit im eingeschränktem Nutzungsumfang bereits in der NBank im Einsatz (beauftragt wird die Erweiterung einer bestehenden Applikation). und bereits Bestandteil der Controlling- bezogenen IT-Architektur der NBank.
Interne Kennung: 24000872 / 2005-09-13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die die Zahlung ausführt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: (3) Ausschließliche Rechte Der dritte Unterfall der Ausnahmevorschrift betrifft Ausschließlichkeitsrechte, die dazu führen, dass die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil die Schutzrechte andere Unternehmen an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung hindern. Ausschließlichkeitsrechte sind Rechte, die exklusiv einer Person ein positives Nutzungsrecht und ein negatives Verbotsrecht zuweisen. Sie können zum Beispiel aus Vertriebslizenzen, Warenzeichen, Patenten und Markenrechten, Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten resultieren. Ein Ausschließlichkeitsrecht kommt etwa dann in Betracht, wenn die Anbindung neuer Software an vorhandene Software des Auftraggebers nur unter Eingriff in die Programmstruktur und damit unter Verletzung von Urheberrechten möglich ist. (Leinemann/Otting/Kirch/Homann/Zinger, 1. Aufl. 2024, VgV § 14 Rn. 69, 70, beck-on-line) Nur msg vertreibt die eigene Software und kein anderer Dienstleister kann und darf diese anbieten. - Die Software MARZIPAN ist derzeit bereits in der NBank im Einsatz (beauftragt wird die Erweiterung einer bestehenden Applikation) - Die NBank hat Lizenzen erworben (Überlassung auf Dauer) - MARZIPAN ist ein etablierts und umfangreiches Standardprodukt zur Kalkulation von Finanzprodukten und bereits Bestandteil der Controlling- bezogenen IT-Architektur der NBank - Aus Sicht der IT-Architektur und in Einklang mit der IT-Strategie der NBank bzw. IT-Verantwortlichen ist eine Implementierung einer neuen Applikation nicht darstellbar; insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich i.W. um eine Erweiterung bestehender Lizenzen handelt und die Applikation MARZIPAN bereits bei der NBank implementiert ist - Bei der Applikation handelt es sich um eine Standard-Software zur Kalkulation, welche in diversen Banken bereits erprobt ist Eine andere Software in die vorhandene (MARZIPAN-) Struktur zu implementieren würde, falls es denn überhaupt möglich wäre, die ausschließlichen Rechte von MSG verletzen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: msg for banking ag
Angebot:
Kennung des Angebots: TPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 24000872 / 2005-09-13
Titel: Erweiterung MARZIPAN Angebot 8000000087 § 8000000153-003
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Registrierungsnummer: Hannover HRA 201010
Abteilung: Recht
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Recht
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131 15-3308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: msg for banking ag
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: Amtsgericht Frankfurt a. M. HRB 125859
Postanschrift: Amelia-Mary-Earhart-Straße 14
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 69 580 045 - 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4335dd07-1c99-4c14-9f96-67c723ebbf97 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 728598-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 233/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/11/2024