5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 24/09/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Konkretisierung der Ausschlussgründe
Beschreibung: Der Bieter hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB (bzw. der entsprechenden Umsetzung in § 6e VOB/A EU) zu erklären. i.Ü. siehe Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Landesrechtliche Vorgaben (Niedersachsen) - Verpflichtungserklärung gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Beschreibung: Der Bieter hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären (Tariftreue). Der Bieter verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: -den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bieter verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Erklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung Russlandsaktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenznachweise
Beschreibung: Folgendes wird vom Bieter erwartet: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Folgendes wird vom Bieter erwarte: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Arbeitskräfte
Beschreibung: Folgendes wird vom Bieter erwartet: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Registereintragung
Beschreibung: Angaben zur Eintragung in das Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- Handelskammer. Darüber hinaus wird erwartet: Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beschreibung: Folgende Angaben werden erwartet: Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. oder Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Beschreibung: Folgende (sofern zutreffende) Angaben werden erwartet: Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. - für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO bzw. Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Beschreibung: Folgende Angaben werden erwartet: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Folgende Angaben werde erwartet : Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Beschreibung: Der Bieter hat eine Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten abzugeben. Folgende Angaben werden erwartet: Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Im Übrigen vergleiche das Formblatt 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Summe LV netto
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Regelung des § 16a VOB/A wird verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 16a Abs. 1 VOB/A)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Landesspezifische Regelungen, insbesondere das Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz [NTVergG]) und die Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung [NWert-VO]) sind einzuhalten. i.Ü. siehe in den Vergabeunterlagen und den Vertragsbestimmungen insbes.den WBVB
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baugesellschaft UMG mbH
Beschaffungsdienstleister: Leinemann & Partner mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)