Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – CRR III BAIS java-Module

694799-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – CRR III BAIS java-Module
OJ S 222/2024 14/11/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen - Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelCRR III BAIS java-Module
BeschreibungIm Rahmen der Umsetzung der CRR III (Capital Requirements and Regulations III), die am 01.01.2025 in Kraft tritt, wird die Berechnungsmethodik der Meldungen zu den Bereichen KSA, CVA und OpRisk von der Aufsicht grundlegend überarbeitet. Der erste Meldestichtag unter diesen neuen Vorgaben ist der 31.03.2025. Abweichend vom üblichen Abgabetermin ist die erste Meldung gemäß CRR III bis zum 30.06.2025 einzureichen. Die tägliche Überwachung der Eigenmittelkennzahlen nach den neuen Vorgaben startet bereits ab dem 01.01.2025, mit dem Inkrafttreten der CRR III. Um die Berechnung der neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben in der derzeitigen Systemlandschaft der NBank gewährleisten zu können, bietet msg for banking spezielle Module an, mit denen unsere Meldewesensoftware „BAIS“ (Banken Aufsicht Informations System) erweitert werden kann. Folgende Module wären für die NBank relevant: - BA200 - BAISjava CRR III – Basis (CA, KSA, CVA, OpRisk), Einzelinstitut (75.000,00€) - BA200K - BAISjava CRR III – Basis (CA, KSA, CVA, OpRisk), Konsolidierung (37.500,00€) - BA210 - BAISjava CRR III – einfacher Sicherheitenansatz (20.000,00€) Es handelt sich bei den drei Modulen um Basismodule, die zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen sowohl täglich, als auch zu den Meldestichtagen relevant sind. Die beiden Module BA200 und BA200K bieten die komplette BAIS-Funktionalität zur Berechnung und Erstellung der Meldungen für CA, KSA, CVA und OpRisk gemäß CRR III auf Institutsebene bzw. auf konsolidierter Ebene. Mit dem Modul BA210 können die Kreditrisikominderungstechniken nach CRR III in BAIS genutzt werden. Die Anpassungen durch den Erwerb der neuen BAIS-Module betreffen ausschließlich die Verarbeitung in BAIS. Weitere Systeme bleiben von dem Erwerb unbetroffen. Die Systemlandschaft der NBank bleibt also von der Anpassung unberührt.
Kennung des Verfahrensc1f28b20-f7f5-4c89-aa0f-dbbc28c13c09
Interne KennungRE 2024.78
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGünther-Wagner-Allee 12-16  
StadtHannover
Postleitzahl301777
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
uvgo - Ex Ante Bekanntmachung gem. § 135 III GWB gestützt auf § 8 IV Zif. 10 UVgO. 4) Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn 10.die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: CRR III BAIS java-Module
Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung der CRR III (Capital Requirements and Regulations III), die am 01.01.2025 in Kraft tritt, wird die Berechnungsmethodik der Meldungen zu den Bereichen KSA, CVA und OpRisk von der Aufsicht grundlegend überarbeitet. Der erste Meldestichtag unter diesen neuen Vorgaben ist der 31.03.2025. Abweichend vom üblichen Abgabetermin ist die erste Meldung gemäß CRR III bis zum 30.06.2025 einzureichen. Die tägliche Überwachung der Eigenmittelkennzahlen nach den neuen Vorgaben startet bereits ab dem 01.01.2025, mit dem Inkrafttreten der CRR III. Um die Berechnung der neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben in der derzeitigen Systemlandschaft der NBank gewährleisten zu können, bietet msg for banking spezielle Module an, mit denen unsere Meldewesensoftware „BAIS“ (Banken Aufsicht Informations System) erweitert werden kann. Folgende Module wären für die NBank relevant: - BA200 - BAISjava CRR III – Basis (CA, KSA, CVA, OpRisk), Einzelinstitut (75.000,00€) - BA200K - BAISjava CRR III – Basis (CA, KSA, CVA, OpRisk), Konsolidierung (37.500,00€) - BA210 - BAISjava CRR III – einfacher Sicherheitenansatz (20.000,00€) Es handelt sich bei den drei Modulen um Basismodule, die zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen sowohl täglich, als auch zu den Meldestichtagen relevant sind. Die beiden Module BA200 und BA200K bieten die komplette BAIS-Funktionalität zur Berechnung und Erstellung der Meldungen für CA, KSA, CVA und OpRisk gemäß CRR III auf Institutsebene bzw. auf konsolidierter Ebene. Mit dem Modul BA210 können die Kreditrisikominderungstechniken nach CRR III in BAIS genutzt werden. Die Anpassungen durch den Erwerb der neuen BAIS-Module betreffen ausschließlich die Verarbeitung in BAIS. Weitere Systeme bleiben von dem Erwerb unbetroffen. Die Systemlandschaft der NBank bleibt also von der Anpassung unberührt.
Interne Kennung: RE 2024.78
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die die Zahlung ausführtInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Ange-boten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ergänzend dazu erklärt § 14 Abs. 6 VgV die beiden Ausnahmen in lit. b und c nur dann für anwendbar, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. (Ziekow/Völlink/Völlink VgV § 14 Rn. 51) Nach Erwägungsgrund 50 der Richtlinie 2014/24/EU, auf den auch die vergaberechtliche Rechtsprechung regelmäßig Bezug nimmt, kommt eine technische Alleinstellung in Betracht, wenn es für einen anderen Wirtschaftsteilnehmer technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen, oder dass es nötig ist, spezielles Wissen, spezielle Werkzeuge oder Hilfsmittel zu verwenden, die nur einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Verfügung stehen. Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Zudem können sich technische Gründe auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben, insbesondere wenn Folge- oder Ergänzungsbeschaffungen vorgenommen werden sollen. Die NBank nutzt derzeit in BAIS verschiedene Module zur Erstellung der unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Meldungen. In diesen Modulen ist auch die Berechnungsmethodik gemäß CRRI und CRRII eingearbeitet. Per 01.01.2025 tritt die CRRIII in Kraft. Im Rahmen der Überarbeitung der CRRII auf CRRIII wurden umfangreiche Änderungen an der Berechnungsmethodik vorgenommen. Um diesen Mehraufwand an seine Kunden weitergeben zu können, hat sich msg dazu entschieden für die neue Berechnungsart neue kostenpflichtige Module zur Verfügung zu stellen. Diese Module werden zwingend benötigt, um auch nach dem 31.12.2024 die aufsichtsrechtlichen Kennziffern ermitteln zu können und somit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen nachzukommen. Zeitgleich darf die alte Berechnungsmethodik aber nicht ersetzt werden, da diese ggfs. für Nachforderungen der Aufsicht oder um historische Daten erstellen zu können benötigt wird. Es handelt sich bei den neuen Modulen also um Erweiterungen in unserer Meldewesensoftware BAIS. Die NBank hat die bisherigen Lizenzen als Kauflizenzen (Überlassung auf Dauer) erworben. Die Erweiterung auf die neuen Module baut folglich auf dem vorhandenen, im Eigentum der NBank befindlichen Gesamtsystem auf und Erweitert dies. Um die Nutzbarkeit des vorhandenen Systems aufrecht zu erhalten muss unweigerlich beim bisherigen Auftragnehmer erweitert werden. Eine Software eines anderen Marktteilnehmers wäre nicht in den Meldewesenprozess integrierbar, da die vorhandene Software alleinstehend ist und die Möglichkeit der einzelnen Meldungen und Berechnungen aufrecht erhalten bleiben müssen um den bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die verpflichtenden Meldungen gewährleisten zu können. Diese Meldungen bauen zum Teil aufeinander auf und müssen um eine Konsistenz zu ermöglichen einheitlich erfolgen. Die Meldungen sind untereinander mittels von der EU vorgegebenen Validierungsregeln verknüpft. Ein Herauslösen einzelner Meldungen in eine weitere Meldesoftware ist nicht möglich.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungmsg for banking ag
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Rang in der Liste der Gewinner1
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRE 2024.78
TitelLizenzangebot S24-0019/2: CRR III - BAISjava-Module, Einzelinstitut und Konsolidierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Registrierungsnummer: Hannover HRA 201010
Abteilung: Recht
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Recht
Telefon: 000
Internetadresse: www.nbank.de
Profil des Erwerbers: www.dtvp.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131 15-3308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: msg for banking ag
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: Amtsgericht Frankfurt a. M. HRB 125859
Postanschrift: Amelia-Mary-Earhart-Straße 14  
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 69 580 045 - 0
Internetadresse: www.msgforbanking.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fd3391bc-8225-4885-b70b-ff3356eb79f9  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 694799-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 222/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/11/2024

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Großheide
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Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
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Seesen
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Sehnde
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Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Söhlde
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Stelle
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Thedinghausen
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