Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung an 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück

683443-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung an 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
OJ S 219/2024 11/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabe@Lkos.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterhaltsreinigung an 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
BeschreibungUnterhaltsreinigung an 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
Kennung des Verfahrensa75329e7-fb6d-480b-af62-5609071708ad
Interne KennungLKOS 2024 - 295
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMelle
Postleitzahl49324
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBissendorf
Postleitzahl49143
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtGeorgsmarienhütte
Postleitzahl49124
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Iburg
Postleitzahl49186
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Essen
Postleitzahl49152
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBohmte
Postleitzahl49163
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBelm
Postleitzahl49191
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtOsnabrück
Postleitzahl49090
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtOsnabrück
Postleitzahl49088
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtOsnabrück
Postleitzahl49080
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXTBYYDY17TNN685 Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 04.11.2024 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann19
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können12
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Außenstelle Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dienstgebäude Melle Wallgarten 1 
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: KSM Süd
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisstraßenmeisterei Süd Auf dem Specken 2 
Stadt: Bissendorf
Postleitzahl: 49143
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: FTZ Süd
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Feuerwehrtechnische Zentrale Süd Lübecker Straße 1 - 3 
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Gymnasium Bad Iburg
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Bad Iburg Bielefelder Straße 15 
Stadt: Bad Iburg
Postleitzahl: 49186
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Gymnasium Oesede
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Oesede Carl-Stahmer-Weg 19 
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Gymnasium Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Melle Grönenberger Straße 41 
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: Gymnasium Bad Essen
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 
Stadt: Bad Essen
Postleitzahl: 49152
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: Kreissporthalle Georgsmarienhütte
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Teutoburger-Wald-Sporthalle Carl-Stahmer-Weg 20 
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: Förderschule Bohmte
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 
Stadt: Bohmte
Postleitzahl: 49163
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: Förderschule Georgsmarienhütte
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Comeniusschule Georgsmarienhütte Johannes-Möller-Straße 3 
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: Förderschule Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wiehengebirgsschule Melle Laerscher Weg 12 
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel: Außenstelle Belm
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Außenstelle Belm (Ehem. Ickerbachschule) Gustav-Meyer-Weg 26 
Stadt: Belm
Postleitzahl: 49191
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel: BBS Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Melle Lindenstraße 1 
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel: BBS Haste
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Osnabrück-Haste Am Krümpel 38 
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49090
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel: BBS Haste, AS Limberg
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Osnabrück-Haste / Außenstelle Dodesheide Alwine-Wellmann-Straße 15 
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49090
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel: BBS Brinkstraße
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück Brinkstraße 17 
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0017
Titel: VHS-Gebäude
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück - Haus F (VHS-Gebäude) Johann-Domann-Straße 10a 
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0018
Titel: Johann-Domann-Straße
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück - Haus E Johann-Domann-Straße 10 
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0019
Titel: IGS Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben. Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis (Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 % berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024 bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: IGS Melle Reinickendorfer Ring 6 
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: c5bdd1b9-ff25-42e6-8d24-050499902410
Postanschrift: Am Schölerberg 1  
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 84f91496-812e-48ac-adbd-e44764adea16
Postanschrift: Am Schölerberg 1  
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: a4d3d118-1ea5-4678-a692-61cf3c3e214e
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 9643f2dc-bb7f-4496-8924-07a43aa3eb3f
Postanschrift: Am Schölerberg 1  
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung687c1c8c-9d16-4d8f-8ef7-768d276f8f5b-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAnpassung der Verfahrensfristen (Angebotsöffnung) erforderlich.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenEs ist erforderlich geworden, das Ende der Angebotsfrist (bislang: 12.11.2024 um 10:00 Uhr) nach hinten zu verschieben. Das Ende der Angebotsfrist wird hiermit neu auf Donnerstag, den 14.11.2024, um 10:00 Uhr festgesetzt.
Änderung der Auftragsunterlagen am08/11/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7b9b161f-5fdd-41b8-a5e2-8756591bcb2c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/11/2024 14:38:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 683443-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2024

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