Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen – Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen

669706-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen – Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen
OJ S 215/2024 05/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen
BeschreibungNachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Kennung des Verfahrens0a976ce0-569d-4ba9-9a47-da2d7741da58
Interne Kennung0114-DLG/2024-03.234
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDNL
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründezwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruptionzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalterzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrenszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträgezwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuernzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen
Beschreibung: Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: 0114-DLG/2024-03.234
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung
BeschreibungDer Bieter muss fachkundig, wirtschaftlich gesund, leistungsfähig und gesetzestreu sein. Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die folgenden bzw. in dem Dokument "Eignungskriterien" geforderten Unterlagen / Erklärungen einreichen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungFinanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungBieter müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) des Bieters / der Bietergemeinschaft (ohne Unterauftragnehmer) in den letzten drei Geschäftsjahren zu nennen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Jahresumsätze ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) der Mitglieder der Bietergemeinschaft pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summen jeweils für das Geschäftsjahr einzutragen. Der Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer muss im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens 2,1 Mio Euro beim Bieter / bei der Bietergemeinschaft (in Summe) vorliegen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungBieter müssen über die erforderliche Erfahrung für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist jeweils eine Referenz über folgende fünf in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben: 1. Erstellung eines Ablaufplanes gem. Bericht "Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad-Stand: Oktober 2010" mit Einreichung bei der BGE, 2. Erstellung einer Abfallgebindedokumentation gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) mit Einreichung bei der BGE 3. Trocknung von Abfällen gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) 4. zerstörende Prüfung eines Abfallgebindes gem. Bericht "Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad-Stand: Oktober 2010" (z.B. Öffnung eines Fasses/ Charakterisierung des Fassinhaltes) 5. zum Verpacken von radioaktiven Abfällen in einen Konrad-Container einschließlich Verguss mit Beton gemäß Endlager gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung bereits seit mindestens einem Jahr erbracht werden. Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert. Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische Ausrüstung
BeschreibungBieter müssen über die erforderlichen technischen Ressourcen für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungKonditionierungsanlage
BeschreibungHat die vorgesehene Konditionierungsanlage die Möglichkeit, Fässer zerstörend zu prüfen? Beschreiben Sie kurz ihre Anlage zur zerstörenden Prüfung von Abfallfässern. Für die Auftragsausführung wird zwingend eine Konditionierungsanlage mit der Möglichkeit, Fässer zerstörend zu prüfen benötigt. Sollte diese nicht nachgewiesen werden können, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungBehandlungsverfahren
BeschreibungGeben Sie an, ob bei Ihnen oder Ihren Unterauftragnehmern Anlagen für die im Dokument "Eignungskriterien" genannten Behandlungsverfahren zur Verfügung stehen oder stehen werden (Verpacken, Verpressen, Verbrennen, Trocknen, Zementieren). Für die Auftragsausführung werden zwingend alle oben aufgeführten Behandlungsverfahren benötigt. Sollte ein Behandlungsverfahren weder durch den Bieter noch durch einen Unterauftragnehmer ausgeführt werden können, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungErfahrung Projektleitung
BeschreibungDie vorgesehene Person für die Projektleitung muss zwingend mehr als 2 Jahre Erfahrung im Bereich der Projektleitung haben. Geben Sie den Namen der vorgesehenen Projektleitung an.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungZertifizierungen
BeschreibungBieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit Angebotsabgabe ein gültiges Zertifikat über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bezüglich des gesamten Prozesses der Gutachtenerstellung, vgl. die Leistungsbeschreibung, (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) vorzulegen. Das Zertifikat muss von einer nach AkkG akkreditierten nichtstaatlichen Zertifizierungsstelle stammen. Alternativ ist eine gleichwertige Bescheinigung, die von einer im jeweiligen Mitgliedstaat zuständigen akkreditierten Stelle ausgestellt wurde, vorzulegen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu führen. Der AG muss durch das vorgelegte Zertifikat / die vorgelegte Bescheinigung in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungZuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben
BeschreibungAufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Der Preis macht 20% der maximal erreichbaren Punkte aus. Der Preis ergibt sich aus dem Gesamtangebotspreis aus dem Angebotsvordruck. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis erhält 25 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Detaillierte Angaben inkl. Beispielrechnung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung macht 80% der maximal erreichbaren Punkte aus. Für die Bewertung der Leistung können maximal 100 Punkte vergeben werden. Die Bewertung erfolgt anhand der Nummern 1.2, 2.3, 2.4, 4.4 und 7.2 der in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien. Die genannten Kriterien sind unterschiedlich gewichtet, siehe hierzu Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung. Die Addition aller faktorisierten Punkte ergibt die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl. Die Bewertung der Nr. 2.3 erfolgt durch eine zweiköpfige Jury. Jedes Jurymitglied nimmt dabei eine Einzelbewertung vor. Aus dem Ergebnis der Einzelbewertungen (bereits faktorisierte Punkte) wird ein Mittelwert gebildet, welcher maßgeblich für die Bewertung des genannten Kriteriums ist. Die übrigen Kriterien werden nicht durch eine zweiköpfige Jury bewertet. Detaillierte Angaben inkl. Beispielrechnung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit erfolgt anhand der Leistung und des Preises. Die Leistung wird auf Basis der Bewertungskriterien der Leistungsbeschreibung bewertet. Der Preis wird auf Basis der Eintragungen im Preisblatt bewertet. Es können insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Der Preis macht 20% der maximal erreichbaren Punkte aus. Die Leistung macht 80% der maximal erreichbaren Punkte aus.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/02/2025 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: 03-0004500000-20
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 0511 89848 102
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: f:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2b8f28f5-5c89-4488-a622-eb06267d1f87 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/11/2024 08:27:49 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 669706-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2024

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Einbeck
Emden
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