5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Amtsweg 4
Stadt: Lüchow
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Planungsgrundstücke liegen in den Ortschaften Trebel, Schnega und Küsten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: BERUFSZULASSUNG
Beschreibung: Zur Teilnahme zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Ingenieur:innen der Tragwerksplanung, Ingenieur:innen der Elektrotechnik und Ingenieur:innen der Versorgungstechnik, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Weiteres zur Qualifikation der Auftragnehmenden gem. § 75 VgV ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Beschreibung: Folgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt: Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für die zu erbringenden Leistungen der GENERALPLANUNG. Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gem. RBBau für Personenschäden je Schadensfall von mindestens 1.500.000,- Euro und für sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens 1.000.000,- Euro oder eine Erklärung, dass die bietende Person/jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard). Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: MINDESTUMSATZ
Beschreibung: A: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 200.000,- EUR p.a. im Mittel. B: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI, ALG 1 bis 8, § 53 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 300.000,- EUR p.a. im Mittel, davon mind. 150.000,- in den ALG 1,2,3,7 und 8 und mind. 150.000,- in den ALG 4,5 und 6 // NACHWEIS ERST NACH AUFFORDERUNG ! Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: REFERENZPROJEKTE
Beschreibung: Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte. Maßgeblich für alle Referenzprojekte ist der Zeitpunkt der Fertigstellung innerhalb der letzten fünf Jahre (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 34 HOAI 01.10.2019, spätester Stichtag Bewerbungsschluss). . A: Professionelle Kriterien für Architekt:innen Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt: Ein hochbauliches Vorhaben für ein vergleichbares Gebäude (Neubau, Projektkosten KG 300+400 >= 2 Mio Euro netto, Honorarzone III oder höher). . Professionelle Kriterien für Ingenieur*innen der Versorgungstechnik/Elektrotechnik // NACHWEIS ERST NACH AUFFORDERUNG ! Eine dem Aufgabenteil der Technischen Gebäudeausrüstung vergleichbare erbrachte Planungsleistung (Neubau, Projektkosten KG 400 >= 500.000,- Euro netto, Honorarzone II oder III), mindestens LPH 2-8 gem. §55 HOAI, ALG 1, 2, 3 und 8 sowie 4 und 5 innerhalb der letzten 5 Jahre. DIESER NACHWEIS ERFOLGT ERST NACH DER EINLADUNG ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB. Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 11
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 11
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: nein
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/12/2024 09:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 11 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: carsten meier architekten stadtplaner bda
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)