1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Nordseeheilbad Borkum GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Konzession Strandzeltvermietung
Beschreibung: Strandzelt und Strandkorb Vermietung auf der Insel Borkum in der Erholungszone
Kennung des Verfahrens: 3232d9c8-046a-4fa5-904a-6787a595fbb1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Konkurs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsbeschreibung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsbeschreibung Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Erforderlich
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsbeschreibung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsbeschreibung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsbeschreibung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsbeschreibung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsbeschreibung Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsbeschreibung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsbeschreibung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von bis zu 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsbeschreibung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2004-EB-7-18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsverzeichnis
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsverzeichnis Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsverzeichnis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Saisonales Aufstellen von bis zu 100 Einheiten am Strand
Beschreibung: eine Konzession umfasst das jährliche Aufstellen von 100 Einheiten je Los am Strand, bestehend aus Strandzelten und / oder Strandkörben für 10 Jahre
Interne Kennung: 2024-EB-7-20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70321000 Vermietung von Grundstücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2035
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: s. Leistungsbeschreibung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: s. Leistungsbeschreibung Betriebshaftpflichtversicherung; Gewerbezentralregisterauskunft; Notfallkonzept; Formular 124; ggf. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Vorschlag für die Gestaltung der Einheiten in Farbe, möglichen Sondergrößen und / oder barrierefrei erreichbare und nutzbaren Konzeptionen. (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Mindestens 12 % des Angebots besteht aus den die Insel historisch prägenden Strandzelten 4 Punkte b. Der Erhalt eines ausgesuchten Farbmixes mit den borkumtypischen RAL-Farben: (Gelb 1021, Rot 3000, Blau 5015, Grün 6002) für neu anzuschaffende Strandkörbe wird zugesichert 4 Punkte c. Es werden auch Sondergrößen und barrierefreie Angebote vorgehaltenen 2 Punkte d. Keine Aussagen zu den vorgenannten Kriterien. 0 Punkte 2. Angaben zu Präsenz- und Geschäftszeiten (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Über die Präsenzzeiten hinausgehende Geschäftszeiten durch ein digitales Vermietungs- und Bezahlangebot 4 Punkte b. Mind. 4-6 Stunden Präsenzzeiten innerhalb sowie eine Mailerreichbarkeit außerhalb der Saison werden angeboten 4 Punkte c. Statt Präsenzzeiten ist eine tägliche mindestens 4-stündige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Saison gegeben, eine Mail-Erreichbarkeit außerhalb der Saison ist gegeben 2 Punkte d. Keine oder andere Angaben zu den Präsenz- und Geschäftszeiten 0 Punkte 3. Angaben zu Lagermöglichkeiten (bis zu 4 Punkte erreichbar) a. Es gibt eine Lagermöglichkeit für alle vorgehaltenen Strandkörbe / -zelte und für die Einlagerung zwischen den Saisonbetrieben und für den Fall der Umsetzung des Notfallplans. 4 Punkte b. Keine Angaben zu Lagermöglichkeiten 0 Punkte 4. Darstellung des Außenauftritts/ Repräsentation der Insel (bis zu 8 Punkte erreichbar) a. Erkennbarkeit als Strandzeltvermieter durch Verwendung des Insel-Logos auf der Oberbekleidung (Rücken und oder Front) aller eingesetzten Kräfte 4 Punkte b. Benutzung des Insel-Logos auf Werbeanzeigen und der Homepage 4 Punkte c. Keine Verwendung des Logos für den Außenauftritt 0 Punkte 5. Angaben zur Einführung einer Digitalisierung der Strandkorbvermietung nebst digitalem Bezahlsystem (Kartenzahlung, Miete über externen Dienstleister bzw. www.borkum.de etc.) (bis zu 10 Punkte erreichbar) a. Die Buch- und Bezahlbarkeit der Strandkorb- und Zeltvermietung erfolgt vollständig nach Umsetzung digital über www.borkum.de. Der Bieter verpflichtet sich, einen Vertrag zur Buch- und Bezahlbarkeit mit der NBG ab der Systemimplementierung (voraussichtlich zur Saison 2026) abzuschließen. 10 Punkte b. Die Strandkorb- und Zeltvermietung wird vollständig über ein (anderes) digitales Buchungs- und Bezahlsystem abgewickelt. 8 Punkte c. Keine digitalen Angebote. 0 Punkte 6. Zusatzleitungen (kreative Ideen und Angebote zur Attraktivierung der Vermietung) können geboten werden (bis zu 2 Punkte erreichbar) a. Es sind zusätzliche Angebote vorhanden 2 Punkte b. Es sind keine zusätzlichen Angebote vorhanden 0 Punkte Insgesamt können 42 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Leistungsverzeichnis
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsbeschreibung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziff. 9. b.) zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordseeheilbad Borkum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Nordseeheilbad Borkum GmbH
Registrierungsnummer: DE117214471
Postanschrift: Goethestr. 1
Stadt: Borkum
Postleitzahl: 26757
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
Telefon: +494922933134
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 04131153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c7e027db-da0b-4397-acec-1cd0d0bf9f6f-01
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 175004e1-91ef-486c-b8e6-f29bafb9c09a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2024 10:08:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 663070-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/10/2024