Deutschland – Operationstechnik – roboter-assistiertes Chirurgiesystem - da Vinci

647827-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Operationstechnik – roboter-assistiertes Chirurgiesystem - da Vinci
OJ S 208/2024 24/10/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAllgemeines Krankenhaus Celle
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titelroboter-assistiertes Chirurgiesystem - da Vinci
BeschreibungDas Allgemeine Krankenhaus Celle beabsichtigt die Beschaffung eines Operationssystems für den interdisziplinären Einsatz der Fa. INTUITIVE SURGICAL. Mit dem Operationssystem sollen schwierige und umfangreiche Operationen durch die Verwendung minimal-invasiver Operationsinstrumente durch Verwendung von Robotertechnik durchgeführt werden können.
Kennung des Verfahrensa7fa54f5-0f8a-4cdb-adcc-ce3c68f40e41
Interne KennungAKH Celle 11/2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Celle (DE931)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenA) Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. B) Der Gesamtwert der Beschaffung wird zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher enthält das Formular den fiktiven Wert in Höhe von 1,00 EUR.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: roboter-assistiertes Chirurgiesystem - da Vinci
Beschreibung: Das Allgemeine Krankenhaus Celle beabsichtigt die Beschaffung eines Operationssystems für den interdisziplinären Einsatz der Fa. INTUITIVE SURGICAL. Mit dem Operationssystem sollen schwierige und umfangreiche Operationen durch die Verwendung minimal-invasiver Operationsinstrumente durch Verwendung von Robotertechnik durchgeführt werden können.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen *** Erläuterung: Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu wählen. Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Begründung: Nach der bisher ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/ MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012- VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. An den vorstehenden Grundsätzen gemessen liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt, zu nutzen. Der öffentliche Auftraggeber ist auf Basis einer Marktanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass das Operationssystem Da Vinci X der Firma Intuitive Surgical aktuell das einzige System auf dem Markt ist, dass den Anforderungen des Krankenhauses gerecht werden kann. Einer der wesentlichen Gründe ist die interdisziplinäre Nutzbarkeit des Systems, die seitens des Krankenhauses zwingend gewünscht wird. Insbesondere die breite Einsatzfähigkeit in den klinischen Indikationsbereichen der Allgemein- und Thoraxchirurgie sowie der Urologie wird seitens des Auftraggebers gewünscht. Es sind zwar grundsätzlich andere Systeme am Markt verfügbar, diese sind aber aktuell nur auf spezielle Einsatzbereiche zugeschnitten und verfügen gerade nicht über eine CE-Kennzeichnung für die Allgemein- und Thoraxchirurgie. Vor allem diese CE-Kennzeichnung bzw. Zulassung für die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Disziplinen Urologie, Gynäkologe und Allgemein- und Thoraxchirurgie kann kein anderer Anbieter vorweisen. Darüber hinaus gibt es weitere technische Merkmale, die nur das Da Vinci X System für die klinische Anwendung erfüllen kann: • das Vorhandensein der vollgelenkigen, freiartikulierbaren Instrumente mit einem hohen Freiheitsgrad • ein hochauflösendes stereoskopisches (3D) Display • die Verfügbarkeit der Fluoreszenz-Bildgebung im Nahinfrarotbereich • die Verfügbarkeit von spezifischen Klammernahtinstrumenten • den Einsatz von zwei Steuerungskonsolen für interdisziplinäre Eingriffe bzw. für die Ausbildung des ärztlichen Personals. • Verfügbarkeit systemkompatibler energiebasierter Instrumente zur Gefäßversiegelung inkl. Schneidefunktion mit autonomer Steuerung von der Arztkonsole. Eine zusätzliche laparoskopische Unterstützung ist somit nicht notwendig. • Verfügbarkeit systemkompatibler Klammernahtinstrumente verschiedener Größen mit autonomer Steuerung von der Arztkonsole. Eine zusätzliche laparoskopische Unterstützung ist somit nicht notwendig. • Verfügbarkeit einer halb-geschlossenen Chirurgenkonsole • 0° sowie 30° Endoskope, die eine "echte" 3-D-Bildgebung durch Bildaufnahmen mittels zwei synchron arbeitender Kameras sowie Darstellung ohne 3-D-Brille ermöglichen. • Ein-Cart-Lösung erlaubt ein intelligentes Zusammenspiel aller beteiligten Systemkomponenten. • sprachgesteuerte Unterstützung für ein effizientes, einfaches und standardisiertes System Set-Up. Da die Fa. Intuitive Surgical der einzige Anbieter für das System Da Vinci X System auf dem europäischen Markt ist, ist diese als einziges Unternehmen in der Lage den Auftrag auszuführen, sodass die Beschaffung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) VgV gerechtfertigt ist.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Allgemeines Krankenhaus Celle
Registrierungsnummer: DE 115125848
Postanschrift: Siemensplatz 4  
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29223
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Telefon: 05141 726665
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 04131153306
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Intuitive Surgical Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE 200 038 727
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Telefon: +49 761 8878 7700
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3855fa99-c0a2-4673-86f7-b3584063ed51  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2024 16:54:30 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 647827-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 208/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/10/2024

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