1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverkehr Emden GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stadtverkehr Emden GmbH: Vergabe von Bus- und Bedarfsverkehrsleistungen
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 1.1.2025 mit verschiedenen Bustypen und PKW als Nachunternehmer im Stadtbusverkehr und AST-Verkehr Emden auf den Linien 1, 2, 3, Ergänzenden Linien im Schülerverkehr sowie dem Anrufsammeltaxi („AST“) im Tagesverkehr (Conrebbersweg, Seeschleuse, VW-Werk) und im AST im Schwachlastverkehr (gesamtstädtisch).
Kennung des Verfahrens: eae0191f-8bd2-484a-b063-db9a284d9123
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die SVE behält sich vor, den Zuschlag auch ohne die Durchführung von Verhandlungsgesprächen auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO). 2. Soweit Verhandlungen durchgeführt werden, werden sich diese grds. auf den gesamten Angebotsinhalt beziehen. Gegenstand der Verhandlungen können dabei grundsätzlich die gesamten Angebotsinhalte sein. Dies kann auch die Ausgestaltung der in den Entwürfen (Anlagen unter Teil A und Teil B) vorgesehene Vergütungs- und Fortschreibungssystematik - unter Berücksichtigung der zur Anwendung kommenden Indizes (vgl. § 14 Abs. 4 VDV-SBV und VDV-AST) - umfassen. 3. Der beabsichtigte Betriebsbeginn kann sich aufgrund von äußeren Umständen auf den 01.01.2026 verschieben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erbringung von Verkehrsleistungen (Stadtbusverkehr) als Nachunternehmer der Stadtverkehr Emden GmbH
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Bustypen als Nachunternehmer im Stadtbusverkehr Emden auf den Linien 1, 2, 3, sowie ergänzenden Linien im Schülerverkehr. Die mit der Fahrleistung verbundenen Leistungsmengen sind durch die Bieter anhand der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotskalkulation zu ermitteln. Aufgrund des sehr unterschiedlichen Fahrgastaufkommens werden die Leistungen mit Solobusse, die in Spitzenzeiten zu Buszügen mit Anhängern aufgerüstet werden, erbracht. Die SVE wird 10 Solobusse im Rahmen einer begleitenden europaweiten Ausschreibung beschaffen und diese dem zukünftigen Auftragnehmer neben den erwähnten Buszügen unentgeltlich beistellen. Dem zukünftigen Auftragnehmer obliegt dann die Wartung und Instandhaltung dieser beigestellten Fahrzeuge. Ferner werden dem Auftragnehmer die erforderlichen Bordrechner unentgeltlich gestellt. Kommt es im Hinblick auf die hier geforderten Fahrzeuge für die Stadtbus-Linien 1 bis 3 zu unverschuldeten Verzögerungen bei der Beschaffung und Lieferung, wird ein Übergangszeitraum von bis zu zwölf Monaten gewährt, in dem andere Fahrzeuge eingesetzt werden können. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Stadtbusverkehr
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Die SVE besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2034 hinaus. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2. Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der SVE. Sie kann qualitative und quantitative Leistungsänderungen im Umfang von jeweils bis zu +/- 25 % des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Vollkostenpreises pro Jahr verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei einer durch Fördermittel abgesicherten Finanzierung zieht es die SVE in Erwägung, Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder anderen alternativen Antriebsformen nebst der dazugehörigen Ladeinfrastruktur sowie autonom fahrende Fahrzeuge im Stadtbusverkehr einzusetzen. Der Aufragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall an der Umsetzung mitzuwirken. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen (§ 7 des VDV-SBV.)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. - Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Teilnahmeantrag ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Vollmacht) beizufügen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der SVE anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen: - Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage C.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden. - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahr an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die SVE wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage C.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden. - Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die SVE über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage C.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden. - Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 2 Monate ab Datum der Veröffentlichung) einer anerkannten Auskunftsdatei (z. B. Creditreform oder vergleichbar).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens im Stadtbusverkehr unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis für den Stadtbusverkehr dienen die folgenden Unterlagen: - Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. - Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. - Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, 2. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung. 5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. - Der Referenzverkehr muss folgende Mindestkriterien erfüllen: 1. Leistungsmenge: mindestens 400.000 Fahrplankilometer/Jahr, 2. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). - Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage C.5. (Darstellung von Referenzverkehren Stadtbusverkehr – Formularvorlage 5) zu verwenden. - Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO wirtschaftlichste Angebot. Dieses bestimmt sich anhand des niedrigsten Wertungspreises. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises wird auf das Dokument „A.2.2.: Vorgaben zur Kalkulationstabelle Stadtbusverkehr“ hingewiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die SVE kann den Bewerber/Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die SVE nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Niedersachsen für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 5 NTVergG). Die Erklärung ist in jedem Los erforderlich. Der Bieter hat anzugeben, welcher der repräsentativen Tarifverträge zur Anwendung kommen wird (Anlage D.3. – Formularvorlage 12). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Es gelten die im Bereich des ÖPNV auf der Straße in der „Liste der repräsentativen Tarifverträge des ÖPNV gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 NTVergG veröffentlichten Tarifverträge als repräsentativ.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Obwohl in dem Feld BT-743 (Elektronische Rechnungslegung) "erforderlich" eingetragen ist, ist dies NICHT "erforderlich", sondern stattdessen ist die elektronische Rechnung "zulässig".
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die SVE auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der SVE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverkehr Emden GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Erbringung von Verkehrsleistungen (AST-Verkehr) als Nachunternehmer der Stadtverkehr Emden GmbH
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit PKW als Nachunternehmer im AST-Verkehr Emden im Anrufsammeltaxi („AST“) im Tagesverkehr (Conrebbersweg, Seeschleuse, VW-Werk) und im AST im Schwachlastverkehr (gesamtstädtisch).
Interne Kennung: AST
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Die SVE besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2034 hinaus. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2. Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der SVE. Sie kann qualitative und quantitative Leistungsänderungen im Umfang von jeweils bis zu +/- 25 % des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Vollkostenpreises pro Jahr verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2039
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. - Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Teilnahmeantrag ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Vollmacht) beizufügen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der SVE anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen: - Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage C.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden. - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im Linienbedarfs- oder Gelegenheitsverkehr (Verkehr mit Taxen gem. § 47 PBefG, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen gem. § 48 PBefG, Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen gem. § 49 PBefG und Gebündelter Bedarfsverkehr gem. § 50 PBefG), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahr an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die SVE wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage C.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden. - Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die SVE über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage C.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden. - Der Bewerber erbringt den Nachweis über seine finanzielle und wirtschaftliche Eignung für den AST i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG i.V.m. § 2 Abs. 1 PBZugV in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) zudem wahlweise: - durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG; oder - durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen) oder § 50 PBefG (gebündelter Bedarfsverkehr)). oder alternativ - durch Vorlage der Bescheinigungen nach § 2 Abs. 2 PBZugV: • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen, oder alternativ • eine aktuelle Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 der PBZugV. Ist das Unternehmen nach § 316 Abs. 1 HGB von einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat. Bei Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, ist eine aktuelle von den vorgenannten Stellen bestätigte Vermögensübersicht vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Unternehmens im Gelegenheitsverkehr im AST unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des AST-Verkehrs vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den AST (Los 2) i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung (Busverkehr) aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) zudem wahlweise: - durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“) (Busverkehr). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder - durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG; oder - durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen) oder § 50 PBefG (gebündelter Bedarfsverkehr)).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO wirtschaftlichste Angebot. Dieses bestimmt sich anhand des niedrigsten Wertungspreises. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises wird auf das Dokument „B.2.2.: Vorgaben zur Kalkulationstabelle AST“ hingewiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die SVE kann den Bewerber/Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die SVE nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB. Befüllung dieses Textfeldes erfolgt lediglich aus technischen Gründen.
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Obwohl in dem Feld BT-743 (Elektronische Rechnungslegung) "erforderlich" eingetragen ist, ist dies NICHT "erforderlich", sondern stattdessen ist die elektronische Rechnung "zulässig".
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die SVE auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der SVE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverkehr Emden GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverkehr Emden GmbH
Registrierungsnummer: HRB:100090
Postanschrift: Gorch-Fock-Straße 103
Stadt: Emden
Postleitzahl: 26721
Land, Gliederung (NUTS): Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2183232
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1bf04af0-9bd4-4354-9d71-496775664862 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2024 21:34:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 643716-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 207/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2024