2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Burgdorf
Postleitzahl: 31303
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 527 500,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: WICHTIGE HINWEISE: - Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschießlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail, Nachrichtenfunktion des Vergabeportals oder Fax) wird NICHT AKZEPTIERT! Ebenso unzulässig ist die Angebotsabgabe in Papierform. - Fragen zur Ausschreibung sollten bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform eVergabe gestellt werden, damit eine zeitnahe Beantwortung möglich ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen darf nicht geleistet werden (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999, BGBl. 2001 II S. 1291, und dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 19. Juni 1976, BGBl. 1976 II S. 202)
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Allen Arbeitnehmern/-innen muss das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen gewährt werden (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948, BGBl. 1956 II S. 2073, und dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949, BGBl. 1955 II S. 1123).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Männlichen und weiblichen Arbeitskräften muss das gleiche Entgelt gezahlt werden (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951, BGBl. 1956 II S. 24).Es darf keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft vorgenommen werden, die dazu führt, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958, BGBl. 1961 II S. 98).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen.