Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Subunternehmervergabe

568300-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Subunternehmervergabe
OJ S 185/2024 23/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVerkehr und Wasser GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSubunternehmervergabe
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung sind Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Oldenburg.
Kennung des Verfahrensc15e3efb-d79c-4bdd-a531-c41761608a06
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtOldenburg
Postleitzahl26125
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - Das Vergabeverfahren wird nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB sowie nach Maßgabe der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) durchgeführt.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDer Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Vergabe von Subunternehmerleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Bereich der Stadt Oldenburg und Umgebung.
Beschreibung: Zwischen der Auftraggeberin (VWG) und dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) besteht ein Öffentlicher Dienstleistungsauftrag, nach dem die Auftraggeberin (VWG) verpflichtet ist, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Oldenburg und angrenzender Gebiete in Form von Verkehrsleistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG zu erbringen. Ein Teil dieser Leistungspflichten gegenüber dem ZVBN soll durch einen Subunternehmer erfüllt werden. Die Auftraggeberin ermittelt daher im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen Auftragnehmer, der als Subunternehmer für die Auftraggeberin tätig werden soll. Die Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer zu stellen. Spätestens ab dem 01.07.2025 sind für die Leistungserbringung zwingend und ausschließlich Bioerdgasbusse einzusetzen, dei mit Bioerdgas bilanziell CO2-frei betankt werden müssen.
Interne Kennung: Subunternehmervertrag
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag und damit die Leistungspflicht endet am 01.06.2028. Der Vertrag enthält eine Verlängerungsregelung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26125
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/12/2024
Enddatum der Laufzeit01/06/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1000
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Die Identifikationsnummern der Organisationen VWG, Vergabekammer Niedersachsen und Bundeskartellamt entsprechen nicht den tatsächlichen Identifikationsnummer. Die Angaben waren in der Eingabemaske des Vergabeportals subreport ELVIS zwingend zu machen und wurden willkürlich als Muster eingegeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweise über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
BeschreibungDie Bieter haben mit ihrem Angebot einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 01.04.2024 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Mindestanforderung: Die Bieter müssen daher über einen Mindestumsatz in Höhe von 400.000,- EUR im Geschäftsjahr 2023 verfügen. Die Höhe des im Geschäftsjahr 2023 erzielten Umsatzes des Bieters ist im Rahmen einer Eigenerklärung anzugeben, die mit dem Angebot einzureichen ist. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Höhe des Jahresumsatzes ist im Wege einer Eigenerklärung im Bewerberbogen (Anlage BB) anzugeben.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im straßengebundenen ÖPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu ist mit dem Angebot eine Liste von in den Jahren 2021, 2022 und 2023 erbrachten Dienstleistungen, mit Angabe des jährlichen Auftragsvolumens in Fahrplan-km, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Diese Dienstleistungen müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge berücksichtigen, die früher als 2021, nicht jedoch früher als 2018 erbracht wurden. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Mindestanforderung: Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2018 bis 2023 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Auftrag über vergleichbare Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar mit dem im hiesigen Verfahren zu vergebenden Auftrag gelten straßengebundene Verkehrsleistungen, die nach Maßgabe der §§ 42, 43 oder 44 PBefG erbracht wurden. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und personelle Ressourcen
BeschreibungDarüber hinaus müssen die Bieter über ausreichende technische und personelle Ressourcen verfügen, um zur Erbringung der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistungen in der Lage zu sein. Mit dem Angebot ist daher eine Liste der beim jeweiligen Bieter vorhandenen Fahrzeuge vorzulegen, die zur Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen geeignet sind. Außerdem haben die Bieter darzustellen, über welche personellen Ressourcen sie verfügen. Dabei muss erläutert werden, dass diese vorhandenen personellen Ressourcen für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen ausreichen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungBietergemeinschaften
BeschreibungDie Abgabe eines Angebotes durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Sie haben im Angebot jeweils ihre Mitglieder zu nennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bietergemeinschaften haben – z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben – darzulegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den hiesigen öffentlichen Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die hierzu abgegebenen Erklärungen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft dienen dem Auftraggeber als Hilfe für die Prüfung der Angebote. Für die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft sowie für die Begründung, inwieweit der Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, ist das entsprechende, den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E33234762
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E33234762
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zulässig
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/10/2024 12:15:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den „Subunternehmervertrag“ ab; dieser wird durch die Abgabe eines Angebots durch den Bieter als verbindlich anerkannt. Die Bieter müssen sich im Rahmen ihres Angebots verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildenden) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Niedersachsen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Für diese Verpflichtung ist ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Formblatt zu verwenden.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungKeine
Informationen über die Überprüfungsfristen: Glaubt sich ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt, so kann es bei der Vergabekammer Niedersachsen ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVerkehr und Wasser GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtVerkehr und Wasser GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitetVerkehr und Wasser GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehr und Wasser GmbH
Registrierungsnummer: 1234
Postanschrift: Felix-Wankel-Straße 9  
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26125
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Telefon: +49 44 19 36 60
Internetadresse: https://www.vwg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 2345
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131 15 3306
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 3456
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-555
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dd3ebf9b-a8de-440b-a8ef-3270cc5dcba0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/09/2024 09:43:19 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 568300-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/09/2024

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