1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bückeburg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Stadthagen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Obernkirchen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Eilsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Nienstädt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Lindhorst
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Niedernwöhren
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst
Beschreibung: Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs). Schätzmenge bzw. Schätzwert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 5) aus der Rahmenvereinbarung durch die Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt und Eilsen, - Schätzwert ohne USt.: 320.000,00 EUR. Verbindliche Höchstmenge/- wert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 7) aus der Rahmenvereinbarung durch alle beteiligten Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Lindhorst und Niedernwöhren - Höchstwert ohne USt.: 450.000,00 EUR.
Kennung des Verfahrens: 409f66b1-2e22-415b-9ccb-84a6b93451c6
Interne Kennung: 2.9.2024-KWP
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Auswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Die Kriterien zu den Teilnahmebedingungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Die Soll-Kriterien werden unterschiedlich gewichtet (siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für jedes Kriterium werden 0-10 Punkte vergeben. Die Einzelheiten der Bewertung sind in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Die erstplatzierten Bewerber (min. 3, max. 5) werden zu den Vertragsverhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gemäß dem Bewertungsbogen nach dem Losverfahren zu entscheiden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 450 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D07HP9N Der Bewertungsbogen kann über das Vergabeportal abgerufen werden. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Entfällt.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst
Beschreibung: Sieben Kommunen (Bückeburg, Stadthagen, Obernkirchen, Samtgemeinde Nienstädt, Samtgemeinde Eilsen, Samtgemeinde Niedernwöhren, Samtgemeinde Lindhorst) in Schaumburg-Lippe haben sich entschieden die Vergabe und Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) im Rahmen eines gemeinsamen Rahmenvertrags zu vergeben, um Synergieeffekte zu nutzen. Durch die Kooperation können sie Ressourcen effizienter einsetzen und voneinander lernen, um ihre Klimaziele zu erreichen. Geographisch liegen diese Kommunen westlich von Hannover. Die Region in Niedersachsen ist durch ihre vielfältige Landschaft und den hohen Tourismus geprägt. Einige der beteiligten Kommunen sind gemäß dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) zur Erstellung und Fortschreibung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet, während andere sich freiwillig dazu entschieden haben, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dies führt dazu, dass jede Kommune unterschiedliche Zeiträume verfolgt. Die Kommunen schreiben wie folgt dargelegt die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans als Basis für die Initiierung einer langfristig treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der kommunalen Gebiete bis zum Jahr 2040 aus. Die Wärmepläne sollen den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven und Potentiale der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Wärmespeichern aufzeigen. Über einen Zwischenstand für das Jahr 2030 ist daraus das ambitionierte Zielszenario 2040 (gemäß NKlimaG) zu entwickeln. Eine weniger detailreiche Übersicht durch Erstellung des Zielszenario 2045 (weniger ambitioniert) soll die Kommunale Wärmeplanung der Kommunen des Landkreises Schaumburg ergänzen. Förderbescheide und Nebenbestimmungen sind bei der Ausführung zu beachten. Die Erstellung der Wärmeplanung ist nach jeweils geltender Fassung der landesrechtlichen Anforderung insb. §§ 20, 21 NKlimaG sowie der darüberhinausgehenden bundesrechtlichen Anforderungen insb. des jeweils geltenden Wärmeplanungsgesetzes durchzuführen. Das unten ausgeführte Leistungsverzeichnis bezieht sich auf das seit dem 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes. Sollte es während des Beauftragungszeitraums zu relevanten Änderungen in der Gesetzgebung kommen, so sind diese unter Abwägung des zeitlichen sowie finanziellen Aufwands in Absprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in fünf Hauptphasen: 1. Bestandsanalyse Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude. 2. Potenzialanalyse Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, einschließlich Geothermie, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Wasserstoff soll zusätzlich betrachtet werden. 3. Entwicklung eines treibhausgasneutralen Zielszenarios 2040 Entwicklung eines Szenarios für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Dazu wird die Ausnutzung der in Phase 2 (Potenzialanalyse) ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030 und 2040 dargestellt. Zudem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung erfolgen. 4. Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs Darstellung von Handlungsstrategien zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude im gesamten Gebiet. Formulierung eines Transformationspfades zum Aufbau einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete und Quartiere eingehen. Insbesondere sollen der Pfad und der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt werden. Es sollen mindestens fünf prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung für die nächsten fünf Jahre benannt werden, die zu beschreiben und deren Umfang mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. Mittel- und langfristige Maßnahmen sind durch ausführliche Skizzen darzustellen. Die Summe der beschriebenen Maßnahmen soll zu den erforderlichen Treibhausgasminderungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung führen. Darüber hinaus soll mit weniger Detaillierungsgrad dargestellt werden, was eine Abweichung des Zieljahrs auf 2045 für die Umsetzung bedeuten würde. Die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH als zentraler Akteur der Kommunalen Wärmeplanung und als Gestalter der regionalen Energiewende ist in die Kommunale Wärmeplanung eingebunden und unterstützt die Auftraggeber bei der Kooperation und der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung. Die sieben ausschreibenden Kommunen sind Gaskonzessionsgeber. Fünf Kommunen sind zudem Gesellschafter der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH. Daher übernimmt die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH eine begleitende Rolle im kooperativen kommunalen Wärmeplanungsprozess. Die Ergebnisse der KWP sind auch als digitaler Zwilling zu erstellen. Die Softwarelizenzen (mindestens 3 Jahre) und die aufbereiteten Open GIS Daten sind zu übergeben. Weiterhin müssen die Ergebnisse der BEW-Machbarkeitsstudie, welche von den Stadtwerken Schaumburg-Lippe bis 05.25 fertiggestellt wird, berücksichtigt werden.
Interne Kennung: 2.9.2024-KWP
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option für die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge für die Kommunale Wärmeplanung durch die Samtgemeinde Lindhorst und die Samtgemeinde Niedernwöhren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs).
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsverlängerungsoption um 1 weiteres Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Bei diesen Kriterien handelt es sich um sog. K.O.-Kriterien: - Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. -bei ausländischen Bewerbern- eine entsprechende Bescheinigung des Herkunftslandes, - Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 6 Monate (nicht beglaubigte Kopie ist ausreichend), - Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bzw. ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet werden soll, - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bei diesen Kriterien handelt es sich um sog. K.O.-Kriterien: - Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR und sonstige Schäden in Höhe von 2 500 000 EUR; - Erklärung des Bewerbers über seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (nur bezogen auf die Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, ist es ausreichend, wenn er alternativ bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bei diesen Kriterien handelt es sich um sog. Soll-Kriterien: 1. Kurze Selbstdarstellung des Unternehmens (Unternehmensbeschreibung) mit Angabe der Mitarbeiterzahl und der vorhandenen Spezialisierungen/Tätigkeitsschwerpunkte der vergangenen 3 Jahre [Gewichtung: 20 %]. 2. Darstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Projektablauf unter Berücksichtigung eines Zeitmanagements einschließlich Nachweis der Termin- und Kostentreue vergleichbarer Projekte [Gewichtung: 20 %]. 3. Erfahrungsnachweis in Form einer Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen: - mindestens 3 abgeschlossene oder laufende Projekte im Bereich Wärmeplanung oder vergleichbares (z.B. energetische Quartierskonzepte, Klimakonzepte) [Gewichtung: 40 %]. Es muss mindestens eine Projektreferenz nachgewiesen werden, die eine vollständige Kommunale Wärmeplanung abbildet. Es muss mindestens eine Projektreferenz zum Aufbau eines digitalen Zwillings nachgewiesen werden. (Bei jeder Referenz jeweils Angaben zu Auftraggebern einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragsgegenständen, Laufzeit, Auftragsvolumen) 4. Benennung der vorgesehenen Projektverantwortlichen (Projektleiter) sowie der Projektbearbeiter mit Angabe des Aufgabenprofils (Stellenbeschreibung), Ausbildung, beruflicher Werdegang, Spezialisierung, und Erfahrungen. Die fachliche Qualifikation ist durch persönliche Referenzen mit Beschreibung vergleichbarer, in den vergangenen 3 Jahren als Projektleiter oder Projektbearbeiter verantwortlich bearbeiteter Projekte nachzuweisen: [Gewichtung: 20 %]: - mindestens ein abgeschlossenes oder laufendes Projekt der Wärmeplanung oder vergleichbares im kommunalen Kontext mit Bezeichnung, - mindestens ein abgeschlossenes oder laufendes Projekt der Wärmeplanung oder vergleichbares im kommunalen Kontext mit Akteursbeteiligung - mindestens ein abgeschlossenes oder laufendes Projekt, bei dem ein digitaler Zwilling erstellt wurde, oder detaillierte Beschreibung der technischen Fähigkeiten und der eingesetzten Software-Tools. Bewertung: Die Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte (0-10 Punkte x Gewichtung, siehe Bewertungsbogen).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1 000
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: I. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. II. Alle Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per Email über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de zu stellen. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwort-Katalog erfasst, der ständig unter https://www.dtvp.de einsehbar ist. III. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt. IV. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal https://www.dtvp.de einzureichen. V. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. VI. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. VII. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. VIII. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht. IX. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. X. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. XI. Hinweis: Der Auftraggeber ist gem. § 63 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Für den Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bückeburg
Registrierungsnummer: DE116536844
Postanschrift: Marktplatz 2 - 4
Stadt: Bückeburg
Postleitzahl: 31675
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5722206160
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Stadthagen
Registrierungsnummer: DE116536869
Stadt: Stadthagen
Postleitzahl: 31655
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5721782187
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Obernkirchen
Registrierungsnummer: 0325 700 28028-0-26
Postanschrift: Marktplatz 4
Stadt: Obernkirchen
Postleitzahl: 31663
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Telefon: +49 572439520
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Eilsen
Registrierungsnummer: 032575401-0-70
Postanschrift: Bückeburger Straße 4
Stadt: Bad Eilsen
Postleitzahl: 31707
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Telefon: +49 572288610
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Nienstädt
Registrierungsnummer: DE337443449
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Stadt: Helpsen
Postleitzahl: 31691
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Telefon: +49 572439810
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Lindhorst
Registrierungsnummer: 032575402-0-40
Postanschrift: Bahnhofstraße 55
Stadt: Lindhorst
Postleitzahl: 31698
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5725700125
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Niedernwöhren
Registrierungsnummer: 032575404-0-77
Stadt: Niedernwöhren
Postleitzahl: 31712
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5721970617
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Registrierungsnummer: DE194821795
Postanschrift: Alsterufer 1
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Silke Nieschulz
Telefon: +49 4063781417
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e0a6894f-edad-4006-a0b6-a0c59ada82de - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2024 13:15:43 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 559864-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2024