Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026

540265-2024 - Ergebnis
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
OJ S 175/2024 09/09/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Lüchow-Dannenberg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
BeschreibungDer Landkreises Lüchow-Dannenberg ist Träger der Schülerbeförderung und für die Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen im Wege des freigestellten Schülerverkehrs nach Freistellungsverordnung (FVO) für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 verantwortlich. Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Es wurden 16 Lose mit entsprechenden Fahrten gebildet.
Kennung des Verfahrens06df5101-707f-4a22-b2be-635bb9768877
Interne Kennung12/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLüchow (Wendland)
Postleitzahl29439
Land, Gliederung (NUTS)Lüchow-Dannenberg (DE934)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenbetrifft den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAngebote können für einzelne aber auch für alle Lose abgegeben werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 1 sind die Grundschule in Trebel und Lemgow anzufahren. Es sind derzeit 4 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 9 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 3 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: CO2 - Bilanz
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: LOS 2
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 2 befinden sich zwei Hinfahrten. Auf der ersten Hinfahrt sind die Grundschulen in Lüchow und Wustrow und das Gymnasium Lüchow anzufahren. Auf der zweiten Hinfahrt sind das Gymnasium Lüchow, Jeetzel - Oberschule Lüchow und die Grundschule Küsten zu bedienen. Auf der Rückfahrt müssen das Gymnasium Lüchow, Jeetzel Oberschule Lüchow und die Grundschule Küsten. Es sind derzeit 17 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt und 9 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: 30%
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: LOS 3
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 3 wird nur die Grundschule Wustrow als Rückfahrt bedient. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 25 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: 30%
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: LOS 4
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 4 sind die Jeetzel - Oberschule Lüchow, das Gymnasium Lüchow und die Grundschule Lüchow anzufahren. Es sind derzeit 15 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 15 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70 %
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: 30%
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: LOS 5
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 5 sind die Grundschule Lüchow und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 20 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 21 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 20 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: 30
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: LOS 6
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 6 wird nur die freie Schule Wendland in Grabow bedient. Es sind derzeit 9 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 8 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 9 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: LOS 7
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 7 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 19 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: LOS 8
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 8 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 19 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 11 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 18 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: LOS 9
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 9 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 24 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 32 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: LOS 10
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 10 sind mehre Schulen anzufahren. In diesem Los 10 müssen auf der Hinfahrt die Grundschule Lüchow, die Grundschule Küsten, die Grundschule Prisser, Grundschule Breselenz und die freie Schule Hitzacker angefahren werden. Die Rückfahrt beinhaltet wiederum nur die Grundschule Breselenz. Es sind derzeit 5 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt (Fahrt 1), 4 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt (Fahrt 2), 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 13 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Dienstag-Donnerstag) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: LOS 11
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 11 sind mehrere Schulen anzufahren. In diesem Los 11 sind das Fritz-Reuter-Gymnasium und die Nicolas-Born Schule, Grundschule Dannenberg und die Grundschule Prisser angefahren werden. Es sind derzeit 14 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 12 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 10 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Freitag) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel: LOS 12
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 12 wird nur die Drawehn-Schule-Clenze bedient. Es sind derzeit 16 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt (Fahrt 1), 13 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt (Fahrt 2), 18 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 19 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Donnerstag) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel: LOS 13
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 13 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 36 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 37 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel: LOS 14
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 14 werden die freie Schule Hitzacker, die Bernhard-Varenius Schule und die Grundschule Hitzacker angefahren. Es sind derzeit 30 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 26 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 24 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel: LOS 15
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 15 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient. Es sind derzeit 21 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 18 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 21 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt)30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel: LOS 16
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 16 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient Es sind derzeit 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 16 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/08/2024
Enddatum der Laufzeit01/07/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt)70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungIrro Verkehrsservice GmbH & Co. KG
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungIrro Verkehrsservice GmbH & Co. KG
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0015
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0016
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00001306
Registrierungsnummer: 00001306
Postanschrift: Königsberger Str. 10  
Stadt: Lüchow (Wendland)
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
Telefon: 058411200
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-1334
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Irro Verkehrsservice GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: HRA 202239
Stadt: Lüchow
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
E-Mail: info@irro.de
Telefon: 058416446
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungIrro Verkehrsservice GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Reisebusbetrieb Christian Orseschek
Registrierungsnummer: DE198335658
Stadt: Wustrow
Postleitzahl: 29462
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
Telefon: 05843456
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungReisebusbetrieb Christian Orseschek
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ce2e10e5-2ec6-44c2-a4df-272636368caf - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/09/2024 11:56:58 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 540265-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 175/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2024

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Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
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Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
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Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Faßberg
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Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
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Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
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Jembke
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