1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: enercity Netz GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: enercity Netz GmbH: Generalunternehmer Neubau Bürogebäude Linden - Teilnahmewettbewerb
Beschreibung: Teilweiser Abriss eines Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Bürogebäudes mit technischen Einrichtungen an gleicher Stelle.
Kennung des Verfahrens: 0b885c6a-13b2-4e75-bc41-e82ea2a513d4
Interne Kennung: 4/24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45111100 Abbrucharbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DBGH7RT 1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer, Selbstausführungsgebot Bewerber haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Liste der Nachunternehmerleistungen ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. Die Bieter, deren finale Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers verpflichtet, die vorgesehenen Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 SektVO). Die Leistungen des Rohbaus (Positionen 012 Maurerarbeiten, 013 Betonarbeiten, 017 Stahlbauarbeiten der Funktionalen Leistungsbeschreibung, B01) werden vom Auftraggeber als kritische Aufgaben im Sinne von § 47 Abs. 5 SektVO eingeordnet. Der Auftraggeber schreibt bzgl. dieser Leistungen ein Selbstausführungsgebot vor. Diese Leistungen sind vom Bewerber bzw. Bieter oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst zu erbringen, der Einsatz von Nachunternehmern ist insoweit nicht zulässig. 3. Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 SektVO). 4. Bewerbergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Eine mehrfache, parallele Teilnahme eines Unternehmens am Vergabeverfahren (insbesondere als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist unzulässig. Dies führt zum Ausschluss aller Teilnahmeanträge, an denen das mehrfach auftretende Unternehmen beteiligt ist. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 45 Abs. 3 SektVO mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, mehr als fünf beträgt, erfolgt eine Rangbildung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien. In diesem Fall werden nur die fünf bestplatzierten Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Im Falle mehrerer Bewerber auf Rang fünf entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Korruption: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: enercity Netz GmbH: Generalunternehmer Neubau Bürogebäude Linden - Teilnahmewettbewerb
Beschreibung: Die enercity Netz GmbH, Auf der Papenburg 18, 30459 Hannover (Auftraggeber) beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über Generalunternehmerleistungen für den teilweisen Abriss eines Bestandsgebäudes sowie den Neubau eines Bürogebäudes mit technischen Einrichtungen an gleicher Stelle zu vergeben. Die in den zu erhaltenden Gebäudeteilen verbleibenden technischen Anlagen umfassen regionale Wärmeversorgungsanlagen, welche während der gesamten Zeit des Rück- und Neubaus uneingeschränkt weiter betrieben werden müssen. Zudem müssen zur Realisierung der Bauaufgabe auch bauliche Maßnahmen in anderen Bereichen und Gebäuden der Liegenschaft des Auftraggebers umgesetzt werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt auf Basis einer von einem Generalplaner erstellten Entwurfsplanung und einer funktionalen Leistungsbeschreibung, auf deren Basis die Bieter selbst die erforderlichen Mengen ermitteln und die Leistungen zu einer Pauschalvergütung anbieten sollen.
Interne Kennung: 4/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45111100 Abbrucharbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Wartung und Einregelung für die vom Auftragnehmer eingebauten oder gelieferten technischen Anlagen gemäß Funktionaler Leistungsbeschreibung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren durch den Auftragnehmer zu erbringen (Grundlaufzeit). Der Zeitraum beginnt mit Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat das Recht, im Anschluss an die Grundlaufzeit die Wartungs- und Einregelungsleistungen für drei weitere Jahre zu beauftragen (Option). Die Option ist vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2021 bis 2023, insgesamt und aus der "schlüsselfertigen" Errichtung von Gebäuden als Generalunternehmer (Teilnahmeantrag, Teil C). MINDESTANFORDERUNG: Jahresumsatz aus der "schlüsselfertigen" Errichtung von Gebäuden als Generalunternehmer mindestens 90 Mio. EUR im Durchschnitt in den Jahren 2021 bis 2023.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren (Nachweis beizufügen). MINDESTANFORDERUNG: Deckungssummen von jeweils mindestens 15 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss auch die Risiken einer fehlerhaften Planung abdecken.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzleistungen
Beschreibung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). MINDESTANFORDERUNG: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die "schlüsselfertige" Errichtung von Verwaltungs- bzw. Bürogebäuden oder anderen Gebäuden mit vergleichbaren Planungsanforderungen als Generalunternehmer mit Baukosten (Summe aus KG 300 bis 500) von mindestens 25 Mio. Euro netto, bei denen der Baubeginn frühestens zum 01.01.2019 erfolgte. Mindestens eine der Referenzleistungen muss ein Vorhaben betreffen, das überdurchschnittlich hohe Sicherheitsanforderungen aufweist (insbesondere kritische Infrastruktur im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-RL)). BEWERBERAUSWAHL: Die Rangbildung erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärungen der Bewerber zu den Referenzleistungen (Anlage C01). Reicht ein Bewerber mehr als die drei geforderten vergleichbaren Referenzleistungen ein, werden nur die ersten drei vergleichbaren Referenzleistungen gemäß der vom Bewerber selbst vergebenen Nummerierung für die Rangbildung berücksichtigt. Jede der drei zu berücksichtigenden Referenzleistungen wird anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien mit einer Punktzahl bewertet: 1 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben, das zumindest in Teilen als kritische Infrastruktur im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-RL) einzuordnen ist = 30 Punkte. 2 Die Leistungen des Bewerbers in der Referenzleistung umfassen die Ausführung oder die verantwortliche Leitung als Generalunternehmer einer Abbruchmaßnahme bzgl. eines Bestandsgebäudes bzw. eines Gebäudeteils = 30 Punkte. 3 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben, bei dem ein Neubau auf eine vorhandene Gebäudestruktur aufgesetzt bzw. in eine vorhandene Struktur integriert wurde = 30 Punkte. Je Referenzleistung können so maximal 90 Punkte erreicht werden. Die Bewertungspunktzahl ergibt sich dann aus dem einfachen Durchschnitt der Punktzahlen aller drei gewerteten Referenzen eines Bewerbers. Es erfolgt ggf. eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen. Die Bewertungspunktzahl ist Grundlage für die Rangbildung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 90
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Beschreibung: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Liste der Nachunternehmerleistungen, Anlage C02).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Gesetzliche Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB (Teilnahmeantrag, Teil C).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Beschreibung: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge (Teilnahmeantrag, Teil C).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 (Teilnahmeantrag, Teil C).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Generalunternehmervertrag: - Als Sicherheit für die Vertragserfüllung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Höhe der Sicherheit hat 5 % der Nettoauftragssumme zu betragen. - Als Sicherheit für die Mängelansprüche übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme eine unbefristete Bürgschaft eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Höhe der Sicherheit hat 3 % der Nettoabrechnungssumme zu betragen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Teilnahmeanträge und Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht die geforderten oder ggfs. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 51 Abs. 2-5 SektVO Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen gemäß Generalunternehmervertrag (B02).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Finanzielle Vereinbarung: Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen gemäß Generalunternehmervertrag (B02).
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: enercity Netz GmbH
Beschaffungsdienstleister: BRETZEL Rechtsanwaltskanzlei
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: enercity Netz GmbH
Registrierungsnummer: DE250980382
Postanschrift: Auf der Papenburg 18
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BRETZEL Rechtsanwaltskanzlei
Telefon: +49 511 592991-10
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: BRETZEL Rechtsanwaltskanzlei
Registrierungsnummer: DE301514763
Postanschrift: Hildesheimer Straße 265-267
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Florian Bretzel
Telefon: +49 511592991-10
Fax: +49 511592991-19
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131 15-3306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fc116807-26c0-4de3-ae93-70e11f0fd2e2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/09/2024 10:13:17 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 527594-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 171/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2024