5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 4
Stadt: Bad Nenndorf
Postleitzahl: 31542
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: BEFÄHIGUNG ZUR BERUFSAUSÜBUNG EINSCHLIESSLICH AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BERUFS- ODER HANDELSREGISTER:
Beschreibung: a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblätter - Eignung) b) Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Umsätze des Unternehmens bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Gesamtumsätzen und Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, soweit verfügbar. (Formblätter Eignung). b) Gefordert wird ein Mindestumsatz in Höhe von 500.000,- EURO netto in den letzten drei Jahren.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; (Formblätter Eignung), b) Referenzen über abgeschlossene vergleichbare Leistungen der letzten drei (3) Jahre des Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Vergleichbar sind Leistungen zur Planung, Konzeptionierung und Umsetzung von Marketingkonzepten für Events mit mindestens 400.000 BesucherInnen mit besonderem Fokus auf die Altersgruppe von über 50zigjährigen, die in sozialen Medien und im Printbereich (Tageszeitungen, Wochenblättern, einschlägigen Magazinen) umgesetzt wurden. Abgeschlossen ist eine Referenzleistung, wenn das jeweilige Auftragsziel erfüllt ist. Nachzuweisen sind mindestens zwei vergleichbare und abgeschlossene Referenzleistungen, eine vergleichbare und abgeschlossene Referenz davon muss die Marketingleistung zur Bewerbung einer Landes- oder Bundesgartenschau zum Gegenstand haben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis gem. Preisblatt
Beschreibung: Maßgebend für die Bewertung ist die Gesamtsumme gem. Preisblatt. Das preisgünstigste Angebot erhält 60 Bewertungspunkte. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet: Angebotspreis ---------------------------------- x 60 % = Preispunkte Preisgünstigstes Angebot
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schlüssigkeit des Umsetzungskonzeptes
Beschreibung: In dem Umsetzungskonzept sind die angebotenen Leistungsinhalte und das Vorgehen zur Erfüllung der Anforderungen und Inhalte der Leistungsbeschreibung darzulegen. Die Seitenanzahl wird auf dreißig Seiten (A4) begrenzt, Schriftgröße mind. 12 beschränkt. Das eingereichte Umsetzungskonzept wird im Schulnotensystem gem. Ziffer IV. Zuschlagskriterien bewertet. 1. Leuchtturmansatz 1. Anforderungen an eine sehr gute Bewertung (15-13): 1.1. Das Konzept umfasst eine Umsetzungskonzeption, die mit sämtlichen Teilkonzepten die LAGA sehr überzeugend als Leuchtturmevent herausarbeitet und 1.2. neben traditionellen auch neue Impulse setzt, 1.3. die Leistungsinhalte des Bieters sind klar definiert; 1.4. die praktisch umsetzbar erscheinen und 1.5. mit dem verfügbaren Budget realisiert werden können. 1.6. Bestandteil des Konzeptes ist die Darstellung des besonderen Konzeptansatzes im Vergleich zu anderen Landesgartenschauen. 2. Anforderungen an eine gute Bewertung (12-10) sind 2.1. Das Konzept umfasst eine Umsetzungskonzeption, die mit sämtlichen Teilkonzepten die LAGA () als Leuchtturmevent herausarbeitet und 2.2. die Leistungsinhalte des Bieters sind klar definiert; 2.3. neben traditionellen auch neue Impulse erkennen lässt, 2.4. die praktisch umsetzbar erscheinen und 2.5. mit dem verfügbaren Budget realisiert werden können. 3. Anforderungen an eine befriedigende Bewertung (9-7) sind 3.1. Das Konzept umfasst eine Umsetzungskonzeption, die die LAGA als Leuchtturmevent herausarbeitet und 3.2. die Leistungsinhalte des Bieters sind klar definiert; 3.3. neben traditionellen auch neue Impulse erkennen lässt, 3.4. die praktisch umsetzbar erscheinen und 3.5. mit dem verfügbaren Budget realisiert werden können. 2. Zielgruppenorientiertheit Anforderungen an eine sehr gute Bewertung (15-13): 2.1. Die Bestbewertung mit sehr gut (15-13 Punkte) erhält ein Konzept mit einem sehr überzeugenden theoretisch fundierten und sehr praktikablen Konzeptansatz. 2.2. In dem Konzept ist die Analysephase sehr gut dargestellt. 2.3. Die verschiedenen Interessen der Zielgruppen innerhalb des Gesamtmarketingkonzeptes sind sehr überzeugend angesprochen. 2.4. Die Ziele der LAGA sind in höchstem Maße erfüllt. 2.5. Die Darstellung innerhalb jedes Teilkonzeptes ist schlüssig und unterstreicht die Gesamtdarstellung. 3. Anforderungen an eine gute Bewertung (12-10): 3.1. Das Konzept enthält einen theoretisch fundierten und praktikablen Konzeptansatz. 3.2. In dem Konzept ist die Analysephase gut dargestellt. 3.3. Die verschiedenen Interessen der Zielgruppen innerhalb des Gesamtmarketingkonzeptes sind angesprochen. 3.4. Die Ziele der LAGA erscheinen erfüllt. 3.5. Die Darstellung innerhalb jedes Teilkonzeptes ist schlüssig und unterstreicht die Gesamtdarstellung. 3. Anforderungen an eine befriedigende Bewertung (9-7): 3.1. In dem Konzept ist die Analysephase in den wesentlichen Elementen dargestellt. 3.2. Die verschiedenen Interessen der Zielgruppen innerhalb des Gesamtmarketingkonzeptes sind angesprochen. 3.3. Die Ziele der LAGA erscheinen erfüllt. Anforderungen an eine befriedigende Bewertung (9-7): 4.1. In dem Konzept ist die Analysephase in den wesentlichen Elementen dargestellt. 4.2. Die verschiedenen Interessen der Zielgruppen innerhalb des Gesamtmarketingkonzeptes sind angesprochen. 4.3. Die Ziele der LAGA erscheinen erfüllt. Konzepte werden jeweils im Vergleich zueinander bewertet. Konzepte, die die Anforderungen an die Bewertung mit befriedigend nicht erfüllen, die Zielerreichung jedoch umsetzbar erscheint, werden mit ausreichend bewertet. Voraussetzung eines wertbaren Angebots ist eine Bewertung mit ausreichend. Die erreichten Punktzahlen aller Zuschlagskriterien werden addiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Im Fall der gleichen Punktzahl entscheidet das Zuschlagskriterium des preisgünstigsten Angebots.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann gem. § 56 VgV den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von drei Werktagen vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/09/2024 10:15:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung Drittunternehmen nebst geforderter Erklärungen gem. Abschnitt X., sofern eine Eignungsleihe erfolgt (Formblätter Eignung). Als Ausführungsbedingungen werden die Eigenerklärung nach § 4 NTVergG über die Entrichtung der Mindestentgelte (Formblatt - § 4 NTVergG) und die Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Eigenerklärung i.S.d. Art 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (siehe Erklärungsmuster in Formblätter - Eignung) gefordert, die mit dem Angebot einzureichen sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)