Deutschland – Betriebsprüfung – Teilauslagerung Interne Revision

505493-2024 - Ergebnis
Deutschland – Betriebsprüfung – Teilauslagerung Interne Revision
OJ S 163/2024 22/08/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNBank
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTeilauslagerung Interne Revision
BeschreibungDer Auftraggeber macht im Auftrag des Vorstandes von der Möglichkeit der teilweisen Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision (Konzernrevision) nach dem Rund-schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - 05/2023 ("Ma-Risk") Gebrauch. Die teilweise Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision ist als "Auslagerung" im Sinne des § 25b Kreditwesengesetz (KWG) i.V.m. AT 9 Tz. 1 MaRisk zu behandeln. Mit dem Zuschlag kommt ein Rahmenvertrag zustande. Der Auftragnehmer nimmt die Prüfungsaufgaben der Konzernrevision unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Pflichten der NBank selbstständig und unabhängig wahr. Eine Weiterverlagerung von Funktionen im Rahmen des Auftrags-verhältnisses an Dritte ist durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Bei dem Auftragnehmer hat es sich um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu handeln. Die Grundlage der ausgeschriebenen Prüfungstätigkeit ist der von der Internen Revision der NBank jeweils aufgestellte und vom Gesamtvorstand genehmigte risikoorientierte Mehrjahresprüfungsplan. Dabei erstrecken sich die Revisionsleistungen laut Prüfungsplan 2025 und Folgejahre grundsätzlich auf folgende Prüfungsgebiete und Anforderungen: I. Durchführung von planmäßigen Prüfungen in den Gebieten: - IT - Prüfungen (Schwerpunkt BAIT/DORA) - Bankaufsichtsrechtliche Prüfungen (BASEL IV / MaRisk / CRR etc.) - Prüfungen im Finanzbereich (Rechnungswesen) - Prüfung des internen Kontrollsystems - anstehende Follow-up Prüfungen - zusätzliche Prüfungen und Sonderprüfungen nach Absprache - ggf. projektbegleitende Tätigkeiten. Prüfungsthemen können auch ausgelagerte Bereiche der NBank oder zum Konzern gehörige Unternehmen betreffen. II. Prüfung und Qualitätssicherung der Rückmeldungen bzgl. der Feststellungen aus der Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG Der Leistungsbeginn soll frühestmöglich, beginnend spätestens im vierten Quartal 2024 sein. Fest vereinbart ist die Abnahme der Leistungen bis Ende 2025. Optional soll diese auch in den Folgejahren angeboten werden und vom Auftraggeber nach Belieben mit einem angemessenen Vorlauf zu den genannten Konditionen beauftragbar sein. Die QS hat unmittelbar beginnend mit der vollständigen Zulieferung der Unterlagen durch den Auftraggeber zu erfolgen (es gelten die Feiertage in Niedersachsen). Inner-halb von 5 Werktagen nach Zulieferung muss dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Ergebnis auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden. Die durch den Dienstleister erfolgte QS pro Beanstandung muss nachweisbar und transparent schriftlich dargelegt und kommuniziert werden. Die Form der Nachweisbarkeit hat anhand aussagefähiger Unterlagen zu erfolgen (QS-Bericht). Zwecks Nachvollziehbarkeit der QS-Aktivitäten, hat der Auftragnehmer innerhalb von zehn Werktagen dem Auftraggeber seine Prüfungsdokumentation auszuhändigen. Die Abstimmung bzgl. Mailadresse und Ansprechpartner/Lieferweg erfolgt nach Zuschlagserteilung.
Kennung des Verfahrens869fe49f-593a-43b9-a661-c985fa1e7864
Interne KennungRE 2024.10
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79212200 Interne Betriebsrevision
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGünther-Wagner-Allee 12-16  
StadtHannover
Postleitzahl30177
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungserbringung erfolgt sowohl vor Ort in den Räumlichkeiten der NBank am Standort Hannover als auch remote. Die Anzahl an Präsenztagen richtet sich nach den einzelnen Themengebieten und Projektphasen. Bei der Angebotserstellung ist auf dieses Verhältnis abzustellen.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung15 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y64H7PK
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Teilauslagerung Interne Revision
Beschreibung: Der Prüfungsplan für die Geschäftsjahre 2025 bis 2026 sieht eine Prüfungsvergabe von etwa 200 Prüfungstagen zu den vorgenannten Prüfungsthemen vor (1 Tag entspricht 8 Stunden). Dabei liegt der Prüfungsschwerpunkt größtenteils in der Durchführung von IT-Prüfungen in Anlehnung an die BAIT/DORA. Eine Beauftragung von tat-sächlichen Prüfungstagen je Prüfungsjahr erfolgt im Rahmen des jährlichen mit dem Vorstand der NBank abzustimmenden Prüfungsplans und in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Die NBank plant mit ca. 100 Prüfungstagen pro Jahr (zzgl. ggf. optio-nale Leistungen) und gewährt eine Mindestabnahme von 50 Prüfungstagen für das erste Prüfungsjahr. Die Anzahl der kalkulierten Prüfungstage (Mindestabnahme und variable Abnahme) wird gemeinsam im vierten Quartal analysiert und der Auftraggeber ist berechtigt im Rahmen der Billigkeit eine Anpassung um bis zu 50% der Prüfer-tage des Vorjahres vorzunehmen. Als weiteren und ab dem Jahr 2026 optionalen Bestandteil beinhaltet der Leistungs-umfang die Qualitätssicherung bzw. Umsetzungsüberprüfung der von den Fachbereichen zurückgemeldeten Abarbeitungsstände im Kontext der in der Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG getroffenen Feststellungen. Für das vierte Quartal 2024 sind mindestens 20 PT geplant, für das Jahr 2025 sind mindestens 40 PT geplant. Diese Werte stellen diesbezüglich die Mindestabnahmemenge dar. Optional sollen diese Leistungen mit einem mit dem Auftragnehmer zu vereinbarenden billigem Zeitvorlauf um jeweils 50% erweiterbar sein. Die darüberhinausgehende, sowie die optionale Beauftragung der Leistungen erfolgt jeweils als Einzellabruf und mit der Abarbeitung soll schnellstmöglich, maximal jedoch mit einem Vorlauf von 1 Monat begonnen werden. Sollte der Vertrag verlängert werden, gilt dies ebenfalls für die Bezugsdauer der optionalen Leistung, sofern diese in Anspruch genommen wird. Der Auftragnehmer wirkt bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der IT-Prüfungsplanung unterstützend mit und macht Vorschläge für neue Prüfungsthemen. Der Auftragnehmer stimmt die Prüfungstermine mit den zu prüfenden Bereichen gemäß der verabschiedeten Prüfungsplanung quartalsweise ab und teilt der Revision die vereinbarten Termine mit. Die Revision unterstützt dabei bezüglich der erforderlichen Ansprechpartner. Sollte der Auftragnehmer im Verlauf der Prüfung feststellen, dass der Prüfungszeit-raum gemäß Prüfungsplanung nicht einzuhalten ist, hat dieser - unter Nennung der Hintergründe - die Revision sofort auf elektronischem Weg zu informieren. Sollte dem Auftragnehmer im Vorfeld der anstehenden Prüfungen bereits bekannt sein, dass der Prüfungszeitraum aufgrund von beim Auftragnehmer zu verorteten Gründen, nicht eingehalten werden kann, ist hierüber die Revision ebenfalls sofort auf selbigem Weg zu benachrichtigen. Der Auftragnehmer führt zu Beginn jeder Prüfung ein Vor-Ort-/Remote-Auftaktgespräch durch, in dem die Prüfungsplanung den geprüften Bereichen / Teams anhand eines Prüfungsplanungsdokuments erläutert wird. Erforderliche Unterlagen werden vom Auftragnehmer im Vorfeld einer anstehenden Prüfung identifiziert und rechtzeitig, mindestens eine Woche vorher angefordert, sodass diese zum Prüfungsauftakt vorliegen. Der Austausch von Unterlagen hat auf elektronischem Weg über passwortgeschützte ZIP-Dateien zu erfolgen. Dies gilt auch für optionale Leistungen. Die Passwortrichtlinie des Auftraggebers ist diesbezüglich zu berücksichtigen (Anlage 11). Optional wird im Laufe des Vertragsverhältnisses überprüft, inwiefern eine Kollaborationsplattform entweder durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer realisierbar ist. Der Auftragnehmer hat als optionale Leistung eine Kollaborationsplattform mitsamt Sicherheitskonzept anzubieten. Diese Lösung muss, um genutzt zu werden, den bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Abstimmungen über die erforderlichen Anforderungen erfolgen nach Vertragsabschluss. Die Dokumentation der Prüfungsergebnisse erfolgt in einem schriftlichen Revisionsbericht sowie ergänzenden Arbeitspapieren. Für einen fachkundigen Dritten (z.B. Aufsichtsprüfer) sind die durch-geführten Prüfungshandlungen, genutzten Nachweise und daraus gewonnenen Erkenntnisse so zu dokumentieren, dass diese auch im Nachgang einer Prüfung nachvollzogen werden können. Bei Stichprobenprüfungen ist das Auswahlverfahren, die erfolgte Auswahl an Vorgängen sowie das Ergebnis schriftlich festzuhalten, sodass im Nachgang Beanstandungen anhand von Einzelvorgängen nachvollziehbar bleiben. Die Prüfungsergebnisse sind vom Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung in mündlicher (Schlussgespräche) und schriftlicher (Revisions-berichte mit Empfehlungen) Form zu erstatten. Das Abschlussgespräch wird in einem Vor-Ort-/Remote-Termin anhand des Berichtsentwurfs innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Prüfungszeitraums durch-geführt. Der Auftragnehmer stimmt die Prüfungsergebnisse direkt mit dem Fachbereich anhand eines Berichtsentwurfs ab, der parallel auch der Revision zur Verfügung gestellt wird. Anpassungen erfolgen kurzfristig, sodass innerhalb von zwei Wochen nach dem Abschlussgespräch eine Auslieferung des finalen Berichts erfolgt. Abweichungen von dieser stringenten Vorgehensweise sind - wie bei eigenen Revisionsprüfungen - vom Auftraggeber schriftlich zu dokumentieren. Bei schwerwiegenden Feststellungen während der Prüfungsdurchführung ist sowohl die Revision als auch der Vorstand über den Sachverhalt unverzüglich zu informieren. Ergeben sich im Rahmen der Prüfungen schwerwiegende Feststellungen gegen Mitglieder des Vorstandes, hat der Auftragnehmer dem gesamten Vorstand unverzüglich schriftlich Bericht zu erstatten. Innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Prüfung hat der Auftragnehmer die jeweiligen von ihm während der Prüfungsdurchführung genutzten Prüfungsunterlagen vollständig per passwortgeschützter ZIP-Datei mit nachvollziehbarer Ordnerstruktur der Revision der NBank zur Verfügung zu stellen.
Interne Kennung: RE 2024.10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79212200 Interne Betriebsrevision
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungserbringung erfolgt sowohl vor Ort in den Räumlichkeiten der NBank am Standort Hannover als auch remote. Die Anzahl an Präsenztagen richtet sich nach den einzelnen Themengebieten und Projektphasen. Bei der Angebotserstellung ist auf dieses Verhältnis abzustellen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag weist nachfolgende Laufzeiten auf: 1. Grundlaufzeit: 24 Monate ab der Zuschlagserteilung 2. Laufzeit der Verlängerungsoption 1: 12 Monate 3. Laufzeit der Verlängerungsoption 2: 12 Monate Verlängerungsoption 1: Die erste Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, dass keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erfolgen soll. Verlängerungsoption 2: Die zweite Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten Verlängerung dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, dass keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erfolgen soll.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis (brutto)
Beschreibung: Der Angebotspreis ist als Pauschalpreis für einen Tagessatz (8 Stunden) anzugeben. Es ist der Bruttopreis anzugeben. In diesen Pauschalpreis sind sämtliche Nebenkosten, Reisekosten, sonstige Aufwendungen etc. einzukalkulieren. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals und Prüfungsmethodik)
Beschreibung: Siehe Bewerbungsbedingungen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals
Beschreibung: Siehe Bewerbungsbedingungen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNBank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersKPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Offizielle BezeichnungKPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Angebot
Kennung des AngebotsCX2114E114E
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRE 2024.10
Datum der Auswahl des Gewinners12/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses13/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NBank
Registrierungsnummer: 201010
Postanschrift: 30177  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 0511300318184
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 4131153306
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153304
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 4131153306
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: 106191B
Postanschrift: Heidestraße 58  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 03020680
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6575d7ee-a2bc-4c92-a649-09de3238aacf - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2024 10:03:10 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 505493-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 163/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/08/2024

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Norden
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Norderney
Nordhorn
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Northeim
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Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
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Oyten
Papenburg
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