1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verlängerung IAM-Tool Lizenzen
Beschreibung: Die Lizenzen der produktiven und auf die NBank angepasste IAM-Lösung müssen verlängert werden. Die Kernkomponenten der IAM-Lösung umfassen Folgendes: - An die Bedürfnisse der NBank erstellte Prozesse zur Fachrollenbestellung sowie um Fachrollen Lebenszyklus (erstellen, ändern, deaktivieren) - An die Bedürfnisse der NBank angepasstes, technisches Customizing, bei der Benutzerverwaltung in verschiedenen Zielsystemen (z.B. Automatische Suspen-dierung aller Accounts bei Verlassen der NBank, automatische Accountanlage mit allen notwendigen Informationen…) - Technische Anbindung der Zielsysteme Windows Active Directory und SAP - Anbindung von weiteren Zielsystemen über einen „manuellen“ Konnektor - An die BAIT angepasste Standard Prozesse zur Rezertifizierung von Fachrollen und deren Zuweisung - Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten von Fachrollenänderungen sowie deren Zuweisungen (TimeTraveler) - Technische abgesicherte Funktionstrennungsmatrix (SoD)
Kennung des Verfahrens: 80a35e51-76e9-4c19-8108-a0653eb9c2c6
Interne Kennung: RE 2024.25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72320000 Datenbankdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 301777
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Technische Alleinstellungsmerkmale: • Die Funktion „Advanced SOD“, welche die Umsetzung der Funktionstrennungsmatrix logisch und technisch umsetzt ist nur bei diesem Hersteller in der erforderlichen Qualität zu finden. Die Einhaltung der Funktionstrennung ist für Banken im allgemeinen und insbesondere auch für den Auftraggeber unerlässlich und daher ein Feature welches unbedingt in der vorhandenen, hohen Funktionalität vorliegen muss. • Das Rezertifizierungsmodul ist an die Anforderungen von Banken und Versicherungen angepasst. Dadurch sind keine weiteren Anpassungen an Standardprozessen notwendig. Zusätzlich dazu sind die Prozesse für Endanwender einfach und transparent dargestellt. • Alle aktuellen notwendigen Konnektoren werden durch den Hersteller bereitgestellt. Werden weitere Konnektoren notwendig werden diese vom Hersteller (soweit das einzubindende Systeme eine Schnittstelle bietet) entwickelt. Andere Hersteller verweisen dann auch andere Softwareprodukte über die dann eine Anbindung erfolgt. Bedeutet: Höhere Lizenzkosten und mehr Probleme bei der Wartung. Unverhältnismäßiger Aufwand / Risiken → monetär + Das IAM-Tool wurde 2020 produktneutral ausgeschrieben. In dieser Ausschreibung wurde die Software Garancy vom Hersteller Beta Systems als wirtschaftlichstes Angebot ausgewählt. Auf Grund der besonderen Anforderungen der NBank an die Prozesse und die technische Umsetzung hat der Implementierungsprozess ca. 2 Jahre gedauert. Da-bei sind ca. 500.000 – 700.000 Euro an Implementierungskosten für Beratungs- und Umsetzungsleistungen inkl. interner Kosten erbracht worden. Ein Wechsel auf einen anderen Anbieter wird einen mindestens ebenso langen Migrationspfad benötigen und tendenziell weitere noch höhere Kosten als die initiale Implementierung mit sich bringen. Gründe dafür sind: - Aktuell Standardisierte Lösungen (z.B. Advanced SOD) müssen umständlich entwickelt werden - Die Migration der Daten in eine, möglicherweise, neue Methodik/Technik ist aus Sicht der IT immer nicht ohne massive Anpassungen in neuer und manch-mal sogar der alten Software möglich. - Die aktuelle Software ist im Hause bekannt und genießt eine hohe Akzeptanz. Ein Wechsel der Software bedingt ein erhöhtes Schulungsaufkommen und das Risiko eine Akzeptanzverlustes für das Thema Berechtigungsmanage-ment. Das wiederum führt zu schlechten oder gar keinen Rezertifizierungen, entsprechenden Überberechtigungen und dadurch zu direkten Schäden für die NBank. Im Ergebnis kommt aufgrund der technischen Alleinstellungsmerkmale sowie der hohen Migrationskosten und der daraus resultierenden Risiken nur das Unternehmen Beta Systems als Dienstleister in Betracht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Ex Ante Bekanntmachung gem. § 135 III GWB gestützt auf § 14 Abs. 4 Zif. 5 VGV.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verlängerung IAM-Tool Lizenzen
Beschreibung: Die Lizenzen der produktiven und auf die NBank angepasste IAM-Lösung müssen ver-längert werden. Die Kernkomponenten der IAM-Lösung umfassen Folgendes: - An die Bedürfnisse der NBank erstellte Prozesse zur Fachrollenbestellung sowie um Fachrollen Lebenszyklus (erstellen, ändern, deaktivieren) - An die Bedürfnisse der NBank angepasstes, technisches Customizing, bei der Benutzerverwaltung in verschiedenen Zielsystemen (z.B. Automatische Suspen-dierung aller Accounts bei Verlassen der NBank, automatische Accountanlage mit allen notwendigen Informationen…) - Technische Anbindung der Zielsysteme Windows Active Directory und SAP - Anbindung von weiteren Zielsystemen über einen „manuellen“ Konnektor - An die BAIT angepasste Standard Prozesse zur Rezertifizierung von Fachrollen und deren Zuweisung - Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten von Fachrollenänderungen sowie deren Zuweisungen (TimeTraveler) - Technische abgesicherte Funktionstrennungsmatrix (SoD)
Interne Kennung: RE 2024.48
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die die Zahlung ausführt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merk-malen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten, Die zusätzlichen Lieferleistungen beim bisherigen Auftragnehmer sind zur Erweiterung von Lieferungen oder bestehenden Einrichtungen bestimmt. Zum Zweiten würde ein Wechsel des bisherigen Zuschlagsunternehmens dazu führen, dass der Auftraggeber Software mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies würde eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch, Betrieb oder Wartung mit sich bringen würde. Die Frage der Abgrenzung von Liefer- und Dienstleistungsverträgen stellt sich in der Regel bei Aufträgen, die sowohl die Lieferung von Waren als auch die Erbringung von Dienstleistungen umfassen. Soweit die Dienstleistung nicht nur bloße Nebenleistung iSd Abs. 2 S. 2 ist, bestimmt sich die Einordnung nach der für gemischte Verträge einschlägigen Regelung des § 110. (MüKoEuWettbR/Mädler, 4. Aufl. 2022, GWB § 103) (1) Öffentliche Aufträge, die verschiedene Leistungen wie Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, werden nach den Vorschriften vergeben, denen der Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist. (2) Der Hauptgegenstand öffentlicher Aufträge und Konzessionen, die teilweise aus Lieferleistungen und teilweise aus Dienstleistungen bestehen, wird danach bestimmt, welcher geschätzte Wert der jeweiligen Liefer- oder Dienstleistungen am höchsten ist. Die Softwareüberlassung ist unabhängig davon, ob ein Miet- oder ein Kaufvertrag zugrunde liegt als Lieferleistung zu qualifizieren. Unter der Prämisse, dass die Nebenleistungen wie Wartung und Support sowie Individualisierung weniger als die Hälfte der Kosten ausmachen, ist die Rechtsgrundlage vorliegend einschlägig. Eine Erweiterung ist die Ausdehnung des Umfangs oder der Stückzahl der vorhandenen Leistung. Ein Fall der relativen technischen Inkompatibilität ist anzunehmen, wenn im Falle einer möglichen Angleichung der technischen Merkmale die Anpassung technische Schwierigkeiten aufwirft, die entweder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand behoben werden könnten oder aber den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Wartung nicht nur marginal, sondern erheblich beeinträchtigen. Die Begründung der Direktvergabe fußt auf folgenden Beschaffungsvorteilen: - Die Hauptleistung der Vergabe ist eine Lieferleistung im Sinne der oben beschriebenen Ausführungen. Hauptauftragsgegenstand ist die Beschaffung der Lizenzen. Der Dienstleistungsanteil an den Gesamtkosten ist von geringfügigem Anteil. Unverhältnismäßiger Aufwand / Risiken → monetär + Das IAM-Tool wurde 2020 produktneutral ausgeschrieben. In dieser Ausschreibung wurde die Software Garancy vom Hersteller Beta Systems als wirtschaftlichstes Angebot ausgewählt. Auf Grund der besonderen Anforderungen der NBank an die Prozesse und die technische Umsetzung hat der Implementierungsprozess ca. 2 Jahre gedauert. Da-bei sind ca. 500.000 – 700.000 Euro an Implementierungskosten für Beratungs- und Umsetzungsleistungen inkl. interner Kosten erbracht worden. Ein Wechsel auf einen anderen Anbieter wird einen mindestens ebenso langen Migrationspfad benötigen und tendenziell weitere noch höhere Kosten als die initiale Implementierung mit sich bringen. Gründe dafür sind: - Aktuell Standardisierte Lösungen (z.B. Advanced SOD) müssen umständlich entwickelt werden - Die Migration der Daten in eine, möglicherweise, neue Methodik/Technik ist aus Sicht der IT immer nicht ohne massive Anpassungen in neuer und manch-mal sogar der alten Software möglich. Im Ergebnis kommt aufgrund der technischen Alleinstellungsmerkmale sowie der hohen Migrationskosten und der daraus resultierenden Risiken nur das Unternehmen Beta Systems als Dienstleister in Betracht.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Beta Systems IAM Software AG
Angebot:
Kennung des Angebots: TPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RE 2024.48
Titel: Verlängerung IAM-Tool Lizenzen
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Registrierungsnummer: Hannover HRA 201010
Abteilung: Recht
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Recht
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131 15-3308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Beta Systems IAM Software AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 136572034
Postanschrift: Alt-Moabit 90d
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 726118 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e73f347-4fe8-49e8-9877-291c47fc809a - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 495649-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024