1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Goslar
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Goslarer Gebäude Management
Beschreibung: Das Goslarer Gebäude Management schreibt die Unterhaltsreinigung für 54 Objekte, die Grundreinigung für 23 Objekte sowie die Vertretung Eigenreinigung für 4 Objekte, Mensamitarbeiter für 6 Objekte und Hausmeister bei Bedarf aus.
Kennung des Verfahrens: a343b684-b883-42d5-8a74-0e86733188a7
Interne Kennung: 68/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Die Objektbesichtigung ist Pflicht. Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig. Angebote ohne bestätigte Objektbesichtigung werden nicht berücksichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 06.09.2024, 9:00 Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 04.09.2024, 9:00 Uhr. Die für den Wettbewerb relevanten Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich an alle Bewerber/Bieter über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (mindestens Lohngruppe 1) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet. In den Kalkulationsunterlagen Los 1 bis 6 sind für alle Objekte mindestens zu leistende produktive Mindeststunden pro Durchführung vorgegeben. Diese vorgegebenen durchschnittlichen Mindeststunden pro Durchführung dürfen nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der durchschnittlichen Mindeststunden pro Durchführung führt direkt zum Ausschluss des Angebotes im jeweiligen Los. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 BVB Reinigung während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BVB Reinigung Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Unterschreitung der ab 1. Januar 2024 vereinbarten Tarifloehne (mindestens Lohngruppe 1) im Rahmen der Angebotskalkulation.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Unterschreitung der in den Kalkulationsunterlagen Los 1 bis 6 angegebenen durchschnittlichen Mindeststunden pro Durchführung im Rahmen der Angebotskalkulation.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Goslarer Gebäude Management - Los 1
Beschreibung: Das Goslarer Gebäude Management schreibt die Unterhaltsreinigung für sechs Objekte, die Grundreinigung für fünf Objekte sowie die Vertretung Eigenreinigung für zwei Objekte, Mensamitarbeiter für zwei Objekte und Hausmeister bei Bedarf aus.
Interne Kennung: 68/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Beschreibung: Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
Beschreibung: Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 5 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,15 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
Beschreibung: Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 80 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte produktive Jahresstunden Grundreinigung
Beschreibung: Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Grundreinigung werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte unproduktive Jahresstunden
Beschreibung: Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Goslar
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Goslar
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Goslarer Gebäude Management - Los 2
Beschreibung: Das Goslarer Gebäude Management schreibt die Unterhaltsreinigung für sieben Objekte sowie Hausmeister bei Bedarf aus
Interne Kennung: 68/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Beschreibung: Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
Beschreibung: Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 5 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,15 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhaltsreinigung)
Beschreibung: Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 90 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte unproduktive Jahresstunden
Beschreibung: Die kalkulierten unproduktive Jahresstunden werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.2 Bewertungsmatrix).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Goslar
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Goslar
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Goslarer Gebäude Management - Los 3
Beschreibung: Das Goslarer Gebäude Management schreibt die Unterhaltsreinigung für acht Objekte, die Grundreinigung für fünf Objekte sowie die Vertretung Eigenreinigung für ein Objekt, Mensamitarbeiter für zwei Objekte und Hausmeister bei Bedarf aus.
Interne Kennung: 68/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Beschreibung: Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
Beschreibung: Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 5 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,15 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
Beschreibung: Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 80 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte produktive Jahresstunden Grundreinigung
Beschreibung: Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Grundreinigung werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte unproduktive Jahresstunden
Beschreibung: Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Goslar
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Goslar
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Goslarer Gebäude Management - Los 4
Beschreibung: Das Goslarer Gebäude Management schreibt die Unterhaltsreinigung für zwölf Objekte, die Grundreinigung für sieben Objekte sowie die Vertretung Mensamitarbeiter für ein Objekt und Hausmeister bei Bedarf aus.
Interne Kennung: 68/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Beschreibung: Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
Beschreibung: Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 5 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,15 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
Beschreibung: Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 80 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte produktive Jahresstunden Grundreinigung
Beschreibung: Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Grundreinigung werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte unproduktive Jahresstunden
Beschreibung: Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Goslar
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Goslar
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Goslarer Gebäude Management - Los 5
Beschreibung: Das Goslarer Gebäude Management schreibt die Unterhaltsreinigung für sechs Objekte, die Grundreinigung für drei Objekte sowie Hausmeister bei Bedarf aus.
Interne Kennung: 68/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Beschreibung: Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
Beschreibung: Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 5 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,15 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
Beschreibung: Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 80 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte produktive Jahresstunden Grundreinigung
Beschreibung: Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Grundreinigung werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte unproduktive Jahresstunden
Beschreibung: Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Goslar
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Goslar
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Goslarer Gebäude Management - Los 6
Beschreibung: Das Goslarer Gebäude Management schreibt die Unterhaltsreinigung für 15 Objekte, die Grundreinigung für drei Objekte sowie die Vertretung Eigenreinigung für ein Objekt, Mensamitarbeiter für ein Objekt und Hausmeister bei Bedarf aus.
Interne Kennung: 68/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Beschreibung: Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
Beschreibung: Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 5 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,15 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
Beschreibung: Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 80 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte produktive Jahresstunden Grundreinigung
Beschreibung: Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Grundreinigung werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte unproduktive Jahresstunden
Beschreibung: Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 10 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Goslar
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Goslar
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Goslar
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Goslar
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 031530017017-0-26
Postanschrift: Charley-Jacob-Str. 3
Stadt: Goslar
Postleitzahl: 38640
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
Telefon: 053217040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 04131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f51ae9fe-6428-41d3-9b95-bae55e1278f2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/08/2024 14:46:46 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 476952-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 154/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/08/2024