2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Korruption: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Betrugsbekämpfung: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Zahlungsunfähigkeit: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Entrichtung von Steuern: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.