2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Großburgwedel, Auf der Ramhorst 1
Stadt: Burgwedel
Postleitzahl: 30938
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLHQC0 Hinsichtlich der Ausführungsfristen ist das Formblatt 214 VHB Bund zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Korruption: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Betrugsbekämpfung: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Entrichtung von Steuern: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).