5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der SVE. Sie kann qualitative und quantitative Leistungsänderungen im Umfang von jeweils bis zu +/- 25 % des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Vollkostenpreises verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
Beschreibung: Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage B.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die SVE wird der Bieter die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die SVE über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens im Stadtbusverkehr unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen: a. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. b. Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie der Linie(n)/Linienbündel und des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger). 2. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 3. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr muss folgende Mindestkriterien erfüllen: 1. Leistungsmenge: mindestens 400.000 Fahrplankilometer/Jahr, 2. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B.5. (Darstellung von Referenzverkehren Stadtbusverkehr – Formularvorlage 5) zu verwenden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens im Stadtbusverkehr unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO wirtschaftlichste Angebot. Dieses bestimmt sich anhand des niedrigsten Wertungspreises. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises wird auf das Dokument „A.2.2: Vorgaben zur Kalkulationstabelle Stadtbusverkehr“ hingewiesen. Die SVE behält sich vor, die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durchzuführen (vgl. § 42 Abs. 3 VgV analog).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die SVE kann den Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die SVE nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Niedersachsen für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 5 NTVergG). Der Bieter hat anzugeben, welcher der repräsentativen Tarifverträge zur Anwendung kommen wird (Anlage B.9. – Formularvorlage 9). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Es gelten die im Bereich des ÖPNV auf der Straße in der „Liste der repräsentativen Tarifverträge des ÖPNV gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 NTVergG veröffentlichten Tarifverträge als repräsentativ.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Obwohl in dem Feld BT-743 (Elektronische Rechnungslegung) "erforderlich" eingetragen ist, ist dies NICHT "erforderlich", sondern stattdessen ist die elektronische Rechnung "zulässig".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverkehr Emden GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)