5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lehre
Postleitzahl: 38135
Land, Gliederung (NUTS): Helmstedt (DE917)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 10/04/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Wolfsburg schreibt für die Gemeinde Lehre aus.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124 (Eigenerklärung zu Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE). Geforderte Eignungskriterien sind: - Umsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten drei (bei nationalen Ausschreibungen) bzw. fünf (bei EU-Ausschreibungen) Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind; - Angaben zu Arbeitskräften die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung - Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes/Wohnsitzes - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen. Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich. Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2024 10:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A werden nachgefordert. Fehlende Preise gem. 16a Abs. 2 EU VOB/A werden nicht nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/09/2024 10:31:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg Porschestraße 49 - 38440 Wolfsburg Rathaus A, Zimmer 901 - 905
Zusätzliche Informationen: Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Wolfsburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Wolfsburg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)