1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Springe
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einrichtung und Betrieb eines Coworking Space
Beschreibung: Die Stadt Springe liegt am südwestlichen Rand der Region Hannover und hat insgesamt rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese verteilen sich auf insgesamt elf Stadtteile, die in großen Teilen sehr ländlich geprägt sind. Die Kernstadt selbst ist als Mittelzentrum mit den entsprechenden zentralörtlichen Funktionen ausgewiesen. Die Stadt Springe war in den letz-ten Jahren durch einen Abzug wichtiger sozialer Einrichtungen wie dem Krankenhaus ge-prägt. Dennoch verfügt die Stadt Springe über wichtige Standortvorteile wie einem S-Bahnanschluss, einem Ärztehaus, weiterführenden Schulen und Bildungszentren. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Hannover ist die Zahl der Auspendlerinnen und Auspendler sehr hoch. Um den allgemeinen Trend zum Home- und Coworking aufzugreifen und zu för-dern, soll in der Kernstadt Springe ein Coworking Space mit dem Namen Ankerplatz aufge-baut und etabliert werden.
Kennung des Verfahrens: bc03e350-827e-4a67-ac7a-8e9c106cd94a
Interne Kennung: SSWiFö-01/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Vergabeverfahren beginnt mit Versendung der Auftragsbekanntmachung und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung sowie der sich daran anschließenden Erteilung des Zuschlags. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote ein Angebot abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote werden diese geprüft und nach Maßgabe der bekanntgemachten Eignungs- und Zuschlagskriterien bewertet und eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob mit den drei bestplatzierten Bietern ein Präsentationstermin stattfindet. Im Rahmen des Präsentationstermins hat die fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung, die Vorstellung und Präsentation des Bieters sowie etwaiger geforderten Konzepte zu erfolgen. Eine Verhandlung der Angebote findet in dem Präsentationstermin nicht statt. Ein Anspruch auf Durchführung des Präsentationstermins besteht nicht. Im Anschluss werden die Angebote unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien abschließend geprüft und gewertet sowie abschließend eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber wird, unbeschadet etwaiger Aufhebungsgründe und Aufhebungsvorbehalte, dem bestplatzierten Bieter, dessen Angebot damit als das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die sich an den Zuschlag anschließende Ergänzung und Unterzeichnung des Vertrages hat keine konstitutive Bedeutung und erfolgt lediglich zu Zwecken der Dokumentation.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Springe
Postleitzahl 31832
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHGY3 Keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einrichtung und Betrieb eines Coworking Space
Beschreibung: Die Stadt Springe liegt am südwestlichen Rand der Region Hannover und hat insgesamt rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese verteilen sich auf insgesamt elf Stadtteile, die in großen Teilen sehr ländlich geprägt sind. Die Kernstadt selbst ist als Mittelzentrum mit den entsprechenden zentralörtlichen Funktionen ausgewiesen. Die Stadt Springe war in den letz-ten Jahren durch einen Abzug wichtiger sozialer Einrichtungen wie dem Krankenhaus ge-prägt. Dennoch verfügt die Stadt Springe über wichtige Standortvorteile wie einem S-Bahnanschluss, einem Ärztehaus, weiterführenden Schulen und Bildungszentren. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Hannover ist die Zahl der Auspendlerinnen und Auspendler sehr hoch. Um den allgemeinen Trend zum Home- und Coworking aufzugreifen und zu för-dern, soll in der Kernstadt Springe ein Coworking Space mit dem Namen Ankerplatz aufge-baut und etabliert werden. Ziel der Stadt Springe ist es, mit diesem Coworking Space die Kernstadt attraktiver zu ma-chen, als Vernetzungselement zu den umliegenden Stadtteilen zu fungieren und ihre Schlüs-selfunktion als Motor der regionalen Entwicklung zu stärken. Ziel ist es, die Attraktivität, die Lebendigkeit und die wirtschaftliche Potenz der Stadt Springe spürbar zu steigern. Die Stadt Springe erhofft sich mit diesem Angebot attraktiv für weitere Unternehmen zu werden. Mit dem Coworking Space Ankerplatz soll ein moderner und innovativer Ort der Begegnung geschaffen werden. Orte der Begegnung sind wichtige dritte Orte im ländlichen Raum. Dritte Orte bieten Raum für Kultur, Bildung und Begegnung. Durch die Vernetzung mit bestehenden Angeboten und Akteurinnen und Akteuren sollen Ankerpunkte für kulturelle Vielfalt entstehen. Dritte Orte stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, leisten einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und laden zur identitätsstiftenden Verantwortungsüber-nahme ein. Sie sichern und erweitern die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen, und verbinden haupt- und ehrenamtliches Engagement. Vor diesem Hintergrund soll der Cowor-king Space Ankerplatz für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich, zentral gelegen, gut er-reichbar und mit einem vielfältigen Angebot an kulturellen, kreativen und digitalen Aktivitäten ausgestattet sein. Um dieses Konzept umzusetzen, sind Kooperationen mit Unternehmen, Sportvereinen, Kreativschaffenden, Bildungszentren und Schulen anzustreben, um die An-kerfunktion der Stadt Springe bestmöglich zu entfalten. Der Coworking Space Ankerplatz verfolgt verschiedene Ziele, die darauf abzielen, die lokale Gemeinschaft zu stärken und die Attraktivität des ländlichen Gebiets zu steigern.
Interne Kennung: SSWiFö-01/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Springe
Postleitzahl: 31832
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität - Unterkritierien / Gewichtung: Betreiberkonzept / 40%, Konzept Qualitätskontrolle / 20%, Konzept Terminmanagement / 10%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal
Beschreibung: Personal - Unterkriterien / Gewichtung: Konzept Personaleinsatzplanung / 30%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Springe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Springe
Registrierungsnummer: DE116401958
Stadt: Springe
Postleitzahl: 31832
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511 30277-46
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ccbb0ef1-7dbb-4431-9306-12e0b4d270ca - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2024 11:06:50 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 432094-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 139/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2024