Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 3 erneut

425039-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 3 erneut
OJ S 137/2024 16/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Bad Zwischenahn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 3 erneut
BeschreibungDer in 2014 außer Betrieb genommene Wasserturm in Bad Zwischenahn ist ein Baudenkmal, dessen Dach als Aussichtsplattform genutzt wurde. Er liegt in zentraler Lage auf einer parkähnlichen Grünfläche und ist in massiver Mauerwerks- und Stahlbetonbauweise hergestellt. Die Erschließung erfolgte bislang über eine Stein- bzw. Betontreppe bis zum 3. Geschoss und über eine Holztreppe bis auf das Dach. Im 5. Geschoss befindet sich der nicht mehr in Nutzung stehende Wassertank aus Stahlbeton. Das Gebäude bedarf grundsätzlich einer umfassenden Sanierung, insbesondere des Verblendmauerwerks mit allen Fenstern und sämtlicher tragender Wände und der Betonbauteile. Das Ziel der zu planenden Baumaßnahme ist die Sanierung und somit der Erhalt des Baudenkmals. So sollen künftig die Aussichtplattform und die einzelnen Geschosse barrierefrei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In den unteren Geschossen bis unter den Wassertank sollen Räume für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, ehrenamtliches Engagement und Vereinsarbeit geschaffen werden.
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d454912858
Interne Kennung65-2024-24-03-2
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensOffenes Verfahren nach § 15 VgV
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71315000 Haustechnik
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Am Brink 9  
Stadt Bad Zwischenahn
Postleitzahl 26160
Land, Gliederung (NUTS)Ammerland (DE946)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Offenes Verfahren nach § 15 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
BetrugsbekämpfungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
KonkursÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, oder eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,oder wegen einer Straftat nach:§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, oder eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann oder wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Nicht losweise Vergabe
Beschreibung: Nicht losweise Vergabe
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71315000 Haustechnik
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brink 9  
Stadt: Bad Zwischenahn
Postleitzahl: 26160
Land, Gliederung (NUTS): Ammerland (DE946)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/10/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Bietergemeinschaftserklärung
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bewerbungsheft
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verpflichtung Tariftreue § 4 NTVergG
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einhaltung Russland-Sanktionen Art. 5K VO 833/2024
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bestehen Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erlaubnis zu Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot
Gewichtung (Punkte, genau): 90

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität des Planerteams Personalstruktur • Stellen Sie die Struktur und interne Organisation Ihres Planerteams während der Auftragsabwicklung dar • Stellen Sie die berufliche Erfahrung und Qualifikation der/des für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Projektleiterin /-leiters dar. • Stellen Sie die berufliche Erfahrung und Qualifikation der/des für die Bearbeitung der LPH 8 vorgesehenen Mitarbeiterin/Mitarbeiters dar. Projektmanagement • Wie gestalten Sie die Projektbearbeitung? • Nach welchen Methoden erfolgt das Schnittstellenmanagement mit den fachlich Beteiligten? • Wie bezieht das Projektteam die Auftraggeberin sowie die weiteren fachlich Beteiligten bei der Projektbearbeitung inhaltlich ein? • Wie strukturieren/organisieren Sie Ihre interne Qualitätskontrolle? • Wie strukturieren/organisieren Sie die Abnahmen und die Übergabe des Bauwerks an die Auftraggeberin und wie erfolgt die Dokumentation? Kosten- und Termine • Wie stellen Sie die Einhaltung des Kostenrahmens (gedeckelte Baukosten) sicher, wie planen Sie Maßnahmen zur Kostenreduzierung? • Schildern Sie Ihre grundsätzliche Vorgehensweise bei der Terminkontrolle und bei Störungen im Bauablauf. Die Darstellung darf incl. etwaigem Bildmaterial 25 Seiten nicht überschreiten bei Schriftgröße 11. Andernfalls werden die Seiten ab S. 26 nicht berücksichtigt
Gewichtung (Punkte, genau): 135

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrungen Umbau Bestandsgebäude Referenzprojekte Umbau Bestandsgebäude 1.) Die geforderte Referenzliste bzw. die jeweilige Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Mitglied/den Mitgliedern zu erbringen, der/die im Innenverhältnis für die maßgebliche Fachdisziplin zuständig ist/sind. 2.) Fehlende oder unklare Angaben und Mehrfachverwendungen von Referenzen werden mit 0 Punkten be-wertet. Werden im Kriterium 12 insgesamt nur 0 Punkte erreicht, führt dies wegen fehlender technischer Leistungsfähigkeit zum Ausschluss. 3.) Es sind max. 3 Referenzen einzureichen. Die Referenzen sind fortlaufend zu nummerieren. Es werden ausschließlich die gekennzeichneten Referenzen (max. Nr. 1-3) gewertet. Initial „auf Vorrat“ eingereichte zu-sätzliche Referenzen finden auch dann keine Berücksichtigung, wenn die nummerierten Referenzen ganz oder teilweise die geforderten Inhalte unterschreiten sollten. Auf die Möglichkeit zur Ersetzung untauglicher Refe-renzen besteht kein Anspruch. Der Auftraggeber kann hierzu (unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Bieter) im Rahmen der Nachforderung Gelegenheit geben, ist hierzu aber nicht verpflichtet. 4.) Vorläufig genügen Eigenerklärungen zu den erbrachten Referenzen. Die jederzeitige Anforderung von Nachweisen / Auftraggeberbestätigungen bleibt vorbehalten. 5.) Die geforderten Gesamtreferenzen müssen jeweils erkennbar folgendes erfüllen: - Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 -3 nach §§ 53 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht in den Referenzjahren 2020 bis 2023 - erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI, - Umbau eines der Öffentlichkeit zugänglichen Bestandsgebäudes mit erhöhter Besucherfrequenz, wie z.B. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Schalter von Verkehrs- und Versorgungsbetriebe sowie der Banken und Sparkassen, Theater, Museen, öffentliche Bibliotheken, Freizeitheime, Gemeinschafts-häuser, Versammlungsstätten, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, Schulen, Hochschulen und sonstige vergleichbare Ausbildungsstätten - Baukosten gem. Kostenberechnung für KG 300 + 400 mind. 500.000 € netto anzugeben sind hierbei auch - der Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) - der Ort des Bauvorhabens Mindestanforderung: 1 Referenz gem. vorstehenden Bedingungen.
Gewichtung (Punkte, genau): 45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen08/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/08/2024 09:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine Einschränkung der Vorgaben nach VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungVergütung nach HOAI
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg einleiten. a) Der Antrag ist unzulässig, soweit • der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. b) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGemeinde Bad Zwischenahn
Organisation, die Angebote bearbeitetGemeinde Bad Zwischenahn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bad Zwischenahn
Registrierungsnummer: 26160
Abteilung: Gebäudemanagement
Postanschrift: Am Brink 9  
Stadt: Bad Zwischenahn
Postleitzahl: 26160
Land, Gliederung (NUTS): Ammerland (DE946)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Gattermann
Telefon: +49 (4403)604654
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: 21339
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (4131)151334
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 79019d77-d046-4f72-8fbf-072c76fbd901 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/07/2024 15:21:14 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 425039-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2024

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Guderhandviertel
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Hameln
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Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
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Hemmingen
Hemmoor
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Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
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Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
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Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
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Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
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Ronnenberg
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Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schellerten
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Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
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Sickte-Neuerkerode
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Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
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Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
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Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
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Uchte
Uelsen
Uelzen
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