2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71311220 Dienstleistungen im Straßenbau, 71420000 Landschaftsgestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wolfsburg, Kreisfreie Stadt (DE913)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2HUNK Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zur Bewerbung um die Teilnahme am Verfahren aufgefordert sind Landschaftsarchitekt*innen und Verkehrsanlagenplaner*innen. Mit Erfüllung der formalen und fachlichen Mindestkriterien belegt der Bewerbende seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien. Sofern die Zahl der Bewerbenden die Zahl der zum Verhandlungsverfahren aufzufordernden Teilnehmenden überschreitet, erfolgt die Auswahl ausschließlich auf Basis qualitativer Kriterien (Auswahlkriterien). Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerbende aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen. 1. Formale Mindestkriterien: a) Die Bewerbungsfrist ist eingehalten; b) Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig; c) Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache; d) Teilnahmehindernisse gemäß §§ 123, 124 GWB liegen nicht vor; 2. Fachliche Mindestkriterien: a) Die Bewerbenden erfüllen die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Eignungskriterium 2 und 3); b) Die Bewerbenden erfüllen die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. Eignungskriterium 4 und 5). c) Die Bewerbenden erfüllen die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (s. Eignungskriterium 1); 3. Auswahlkriterien: Erfüllen mehr Bewerbende die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung gemäß Eignungskriterium 5 vermitteln. Nach erfolgreicher Auswahl im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Bearbeitung und Einreichung des vergüteten Lösungsvorschlags mit Honorarangebot sowie eine Präsentation. Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien und Gewichtung: 50% Qualität des eingereichten Lösungsvorschlages 20% Projektteam und -organisation, 30% Honorar
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB