Deutschland – Kantinen- und Verpflegungsdienste – Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes

416170-2024 - Ergebnis
Deutschland – Kantinen- und Verpflegungsdienste – Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
OJ S 134/2024 11/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGanztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
BeschreibungFür die LAB NI wurde ein Auftragnehmer gesucht, der an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der derzeit bis zu 750 anspruchsberechtigten Personen auf Rechnung des Auftraggebers übernimmt. Es war vorgesehen, die Anzahl der Unterbringungsplätze schrittweise zu erweitern. So wurde die Unterbringungskapazität etwa ab 11/2024 zunächst auf ca. 970 Personen und perspektivisch auf ca. 1250 Personen angehoben. Eine Versorgung war auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Staffelgrenze um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesen Fällen bestand kein Anspruch auf eine höhere Vergütung entsprechend der höheren Staffel. Ein Anspruch auf höhere Vergütung bestand erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens580af853-a6b8-4770-a5ad-ebd78c7845b9
Interne Kennung0030-DLG/2024-03.232
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Braunschweig
Postleitzahl 38108
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD1JC
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
Beschreibung: Für die LAB NI wurde ein Auftragnehmer gesucht, der an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der derzeit bis zu 750 anspruchsberechtigten Personen auf Rechnung des Auftraggebers übernimmt. Es war vorgesehen, die Anzahl der Unterbringungsplätze schrittweise zu erweitern. So wurde die Unterbringungskapazität etwa ab 11/2024 zunächst auf ca. 970 Personen und perspektivisch auf ca. 1250 Personen angehoben. Eine Versorgung war auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Staffelgrenze um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesen Fällen bestand kein Anspruch auf eine höhere Vergütung entsprechend der höheren Staffel. Ein Anspruch auf höhere Vergütung bestand erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 0030-DLG/2024-03.232
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38108
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag sollte im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten durchschnittlichen Gesamtpreis (netto) erteilt werden. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Wie der durchschnittliche Gesamtpreis berechnet wurde, entnehmen Sie bitte der ebenfalls veröffentlichten Bewertungsmatrix.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag sollte im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten durchschnittlichen Gesamtpreis (netto) erteilt werden. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Wie der durchschnittliche Gesamtpreis berechnet wurde, entnehmen Sie bitte der ebenfalls veröffentlichten Bewertungsmatrix.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sonstige / Weitere Angaben: Kommunikationskanal: nichts ausfüllen Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachstehenden Text einfügen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18  
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bd2f4ab2-a491-429d-b5de-2f026b7e5976 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2024 07:36:32 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 416170-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/07/2024

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