1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Springe
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einrichtung und Betrieb eines Coworking Space
Beschreibung: Die Stadt Springe liegt am südwestlichen Rand der Region Hannover und hat insgesamt rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese verteilen sich auf insgesamt elf Stadtteile, die in großen Teilen sehr ländlich geprägt sind. Die Kernstadt selbst ist als Mittelzentrum mit den entsprechenden zentralörtlichen Funktionen ausgewiesen. Die Stadt Springe war in den letzten Jahren durch einen Abzug wichtiger sozialer Einrichtungen wie dem Krankenhaus geprägt. Dennoch verfügt die Stadt Springe über wichtige Standortvorteile wie einem S-Bahnanschluss, einem Ärztehaus, weiterführenden Schulen und Bildungszentren. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Hannover ist die Zahl der Auspendlerinnen und Auspendler sehr hoch. Um den allgemeinen Trend zum Home- und Coworking aufzugreifen und zu fördern, soll in der Kernstadt Springe ein Coworking Space mit dem Namen Ankerplatz aufgebaut und etabliert werden.
Kennung des Verfahrens: 3154c9dd-0e6e-48f3-90d2-64fa7abecf27
Interne Kennung: SSWiFö-02/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Vergabeverfahren beginnt mit Versendung der Auftragsbekanntmachung und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung sowie der sich daran anschließenden Erteilung des Zuschlags. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote ein Angebot abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote werden diese geprüft und nach Maßgabe der bekanntgemachten Eignungs- und Zuschlagskriterien bewertet und eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob mit den drei bestplatzierten Bietern ein Präsentationstermin stattfindet. Im Rahmen des Präsentationstermins hat die fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung, die Vorstellung und Präsentation des Bieters sowie etwaiger geforderten Konzepte zu erfolgen. Eine Verhandlung der Angebote findet in dem Präsentationstermin nicht statt. Ein Anspruch auf Durchführung des Präsentationstermins besteht nicht. Im Anschluss werden die Angebote unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien abschließend geprüft und gewertet sowie abschließend eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber wird, unbeschadet etwaiger Aufhebungsgründe und Aufhebungsvorbehalte, dem bestplatzierten Bieter, dessen Angebot damit als das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die sich an den Zuschlag anschließende Ergänzung und Unterzeichnung des Vertrages hat keine konstitutive Bedeutung und erfolgt lediglich zu Zwecken der Dokumentation.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Springe
Postleitzahl 31832
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BH3TK
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einrichtung und Betrieb eines Coworking Space
Beschreibung: Die Stadt Springe liegt am südwestlichen Rand der Region Hannover und hat insgesamt rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese verteilen sich auf insgesamt elf Stadtteile, die in großen Teilen sehr ländlich geprägt sind. Die Kernstadt selbst ist als Mittelzentrum mit den entsprechenden zentralörtlichen Funktionen ausgewiesen. Die Stadt Springe war in den letz-ten Jahren durch einen Abzug wichtiger sozialer Einrichtungen wie dem Krankenhaus ge-prägt. Dennoch verfügt die Stadt Springe über wichtige Standortvorteile wie einem S-Bahnanschluss, einem Ärztehaus, weiterführenden Schulen und Bildungszentren. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Hannover ist die Zahl der Auspendlerinnen und Auspendler sehr hoch. Um den allgemeinen Trend zum Home- und Coworking aufzugreifen und zu för-dern, soll in der Kernstadt Springe ein Coworking Space mit dem Namen Ankerplatz aufge-baut und etabliert werden. Ziel der Stadt Springe ist es, mit diesem Coworking Space die Kernstadt attraktiver zu ma-chen, als Vernetzungselement zu den umliegenden Stadtteilen zu fungieren und ihre Schlüs-selfunktion als Motor der regionalen Entwicklung zu stärken. Ziel ist es, die Attraktivität, die Lebendigkeit und die wirtschaftliche Potenz der Stadt Springe spürbar zu steigern. Die Stadt Springe erhofft sich mit diesem Angebot attraktiv für weitere Unternehmen zu werden. Mit dem Coworking Space Ankerplatz soll ein moderner und innovativer Ort der Begegnung geschaffen werden. Orte der Begegnung sind wichtige dritte Orte im ländlichen Raum. Dritte Orte bieten Raum für Kultur, Bildung und Begegnung. Durch die Vernetzung mit bestehenden Angeboten und Akteurinnen und Akteuren sollen Ankerpunkte für kulturelle Vielfalt entstehen. Dritte Orte stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, leisten einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und laden zur identitätsstiftenden Verantwortungsüber-nahme ein. Sie sichern und erweitern die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen, und verbinden haupt- und ehrenamtliches Engagement. Vor diesem Hintergrund soll der Cowor-king Space Ankerplatz für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich, zentral gelegen, gut er-reichbar und mit einem vielfältigen Angebot an kulturellen, kreativen und digitalen Aktivitäten ausgestattet sein. Um dieses Konzept umzusetzen, sind Kooperationen mit Unternehmen, Sportvereinen, Kreativschaffenden, Bildungszentren und Schulen anzustreben, um die An-kerfunktion der Stadt Springe bestmöglich zu entfalten. Der Coworking Space Ankerplatz verfolgt verschiedene Ziele, die darauf abzielen, die lokale Gemeinschaft zu stärken und die Attraktivität des ländlichen Gebiets zu steigern.
Interne Kennung: SSWiFö-02/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Springe
Postleitzahl: 31832
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftplichtversicherung
Beschreibung: Ausschlusskriterium / Mindestanforderung, dessen Nichterfüllung zum Ausschluss vom Verfahren führt: Eigenerklärung zu einer bestehenden / im Auftragsfall noch abzuschließender Haftpflichtversicherung (Es genügt eine Eigenerklärung durch Ankreuzen einer der Alternativen im Firmenprofil, Versicherungsnachweise sind erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen) mit folgenden Deckungssumnmen: - EUR 500.000 für Personenschäden - EUR 1 Mio. für sonstige Schäden - Die Ersatzleistung muss pro Kalenderjahr mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe der Fachkräfte
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unab-hängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis Gebäude / Räumlichkeit
Beschreibung: Ausschlusskriterium / Mindestanforderung, dessen Nichterfüllung zum Ausschluss vom Verfahren führt: Nachweis der Verfügbarkeit eines geeigne-ten Gebäudes / einer geeigneten Räum-lichkeit, das folgende Anforderungen er-füllt: - Nutzfläche: mindestens 200 qm - Anzahl Nutzer: min. 15 Arbeitsplätze - Infrastruktur (gute Verkehrsanbindung) - Barrierefreier Zugang - Nachweis der Nutzungsberechtigung für mindestens zwei Jahre ab GoLive (ggfs. über entsprechende Verlängerungsoption nach den ersten zwölf Monaten ab Go-Live)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: A) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Teilnahmebedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Angebot das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. B) Die nachstehenden Anforderungen ergänzen die vorstehenden Teilnahmebedingungen: 1) Abgabe eines Firmenprofils mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend: 1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft 1.2) Nachunternehmeneinsatz 1.3) Eignungsleihe 1.4) Ausschlusgründe / Befähigung zur Berufsausübung 1.5) Betriebshaftpflichtversicherung 1.6) Angabe der technischen Führungskräfte und des Fachpersonals, das zur Leistungserbringung eingesetzt wird 1.8) Einverständniserklärung betreffend Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit / Verschwiegenheitsverpflichtung, Sprachenregelung / Fremdnachweise, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Erklärung zur Einhaltung der gegen Rußland verhängten Sanktionen (Ausschlusskriterium), Ausschluss bei Täuschung. 2) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung C) Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums (Mindesanforderung) führt zum Ausschluss. D) Hinweis zur Form der Eigenerklärungen: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Firmenprofils und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität - Unterkriterien / Gewichtung: Betreiberkonzept / 30%, Konzept Qualitätskontrolle / 10%, Konzept Terminmanagement / 10%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal
Beschreibung: Personal - Unterkriterien / Gewichtung: Konzept Personaleinsatzplanung / 20%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: Kosten - Unterkriterien 7 Gewichtung: Erforderlicher Ausgabenbedarf / 30%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/08/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/08/2024 14:01:00 (UTC+2)
Ort: Entfällt - eVergabe / VgV-Verfahren
Zusätzliche Informationen: Entfällt - eVergabe / VgV-Verfahren
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Erklärungen gemäß NTVergG, Erklärung Sanktionen Rußland
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Das Vorhaben wird über das Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen vom Förder-mittelgeber Amt für regionale Landesentwicklung gefördert. Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Hö-he von maximal [Betrag gelöscht] EUR für die Dauer der Vorbereitungs- und Betriebsphase bis 31.03.2026 gewährt. Grundlage sind vorkalkulierte und zur Förderung beantragte Gesamt-ausgaben in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR, die aber beim Bieter auch geringer oder höher aus-fallen können. Die Förderquote beträgt 58,37 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. [Betrag gelöscht] EUR. Zuwendungsfähig sind die Betriebskosten des Ankerplatzes (u.a. Personal-ausgaben, Miete, Bereitstellung bzw. Einrichtung und Dienstleistungen zum Betrieb des An-kerplatzes). Zuwendungsempfänger der Fördermittel ist die Stadt Springe. Die Fördermittel werden nur gegen Nachweis von Rechnungen und Zahlungsbelegen überwiesen, müssen also entsprechend vorfinanziert werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Springe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Springe
Registrierungsnummer: DE116401958
Stadt: Springe
Postleitzahl: 31832
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511 30277-46
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a0820972-f75c-43c7-b0d9-b4e05e762b6a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2024 11:30:58 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 407816-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 132/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2024