1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Uelzen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Personenverkehrsdienste in den Teilnetzen Ost, Süd, West und Nord im Landkreis Uelzen
Beschreibung: Siehe Abschnitt 5.1.
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Personenverkehrsdienste in den Teilnetzen Ost, Süd, West und Nord im Landkreis Uelzen
Beschreibung: Der Landkreis Uelzen beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in den Teilnetzen Ost, Süd, West und Nord. Zum Betriebsbeginn (01.08.2026) handelt es sich um folgende Verkehrsdienste: Teilnetz UE Ost: 7000 Uelzen - Rosche - Lüchow 7010 Uelzen - Gr. Liedern - Suhlendorf 7016 Uelzen - Stöcken - Oetzen - Süttorf - Jarlitz - Rosche 7017 Rosche - Suhlendorf - Dalldorf - Rosche 7019 (1) Borne - Uelzen - Oldenstadt - Klein Liedern - Hanstedt II - Rosche 7083 Rosche - Oetzen - Molzen - KGS Bad Bevensen 7085 Bad Bevensen - Römstedt - Himbergen - Groß Thondorf 7086 Rosche - Schwemlitz - Hohenzethen - Stoetze - Himbergen 7087 Bad Bevensen - Jastorf - Weste - Himbergen 7088 Groß Thondorf - Römstedt - Höver - Weste - Oetzen 7089 Rosche - Zarenthien - Schmölau - Polau Teilnetz UE Süd: 7020 Uelzen - Niendorf II - Wrestedt - Emern - Wieren - Bad Bodenteich - Reinstorf - Lüder - Bad Bodenteich 7026 Bad Bodenteich - Schafwedel - Langenbrügge - Bad Bodenteich - Schostorf - Bomke - Soltendieck 7027 Suhlendorf - Soltendieck - Heuerstorf - Kattien - Thielitz - Müssingen - Bockholt - Soltendieck - Suhlendorf 7028 Bad Bodenteich - Soltendieck - Suhlendorf - Clenze 7029 Nienwohlde - Nettelkamp - Wieren - Kuckstorf - Bad Bodenteich 7030 Uelzen - Gr. Liedern - Lehmke - Stederdorf - Wrestedt - Nettelkamp - Stadensen - Nienwohlde 7036 (Uelzen -) Wrestedt - Stederdorf - Esterholz - Lehmke - Kahlstorf - Pretzier - Ostedt - Könau - Wieren 7037 Stadensen - Nienwohlde - Suderburg 7038 (Wrestedt-) Wieren - Wellendorf - Suhlendorf - Clenze 7082 Wieren - Wrestedt - Uelzen - Molzen - KGS Bad Bevensen Teilnetz UE West: 7040 (KGS Bad Bevensen -) Uelzen - Holdenstedt - Holxen - Suderburg - Hösseringen- Räber 7041 (KGS Bad Bevensen -) Uelzen - Holdenstedt - Klein Süstedt - Suderburg 7045 Uelzen - Gerdau - Linden - Ellerndorf - Eimke - Dreilingen - Bahnsen - Suderburg 7046 KGS Bad Bevensen - Ebstorf - Stadorf - Linden - Bargfeld - Gerdau -Barnsen - Bohlsen - Bargfeld - Suderburg 7049 Suderburg - Hösseringen – Böddenstedt – Suderburg 7050 Uelzen - Kirchweyhe - Westerweyhe - Ebstorf 7055 Uelzen - Ebstorf - Wriedel - Lintzel - Brambostel 7056 Ebstorf - Allenbostel - Eitzen 2 - Wriedel - Wulfsode Teilnetz UE Nord: 7059 Ebstorf - Wessenstedt - Bornsen - Velgen - Ebstorf 7060 Uelzen - Emmendorf - Barum - Bad Bevensen - Jelmstorf - Bargdorf - Bienenbüttel 7061 Wulfstorf - Hohenbostel - Bienenbüttel - Rieste - Bornsen - Varendorf (- Seedorf - Uelzen) 7062 Rieste - Beverbeck - Grünhagen - Bienenbüttel - Wichmannsburg - KGS Bad Bevensen 7064 Edendorf - Wulfstorf - Hohenbostel - KGS Bad Bevensen 7065 Bienenbüttel - Edendorf - Altenmedingen - Bohndorf 7070 Ebstorf - Vinstedt - Natendorf - Bad Bevensen 7071 Bad Bevensen - Barum - Ebstorf 7075 Bad Bevensen - Altenmedingen - Bohndorf - Bavendorf 7076 Bad Bevensen - Masbrock - Niendorf I - Altenmedingen - Bostelwiebeck - Bf. Dahlenburg 7077 Bad Bevensen - Klein Bünstorf - Jastorf - Emmendorf 7078 Bohndorf - Altenmedingen - Bad Bevensen - Höver 7080 Uelzen - Molzen - Oetzen - Testorf - Weste - Stoetze - Himbergen 7081 Uelzen - Molzen - Oetzen - Oetzendorf - Höver - Weste - Stoetze - Himbergen Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG)). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder die heutigen Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VIS. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Uelzen (DE93A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt 5.1.3 innerhalb der 3 Monats Frist nach § 12 VI S. 1 zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 5.1) ausgelöst. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der Verkehrsleistungen ist der 01.08.2026. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die derzeit bestehenden Liniengenehmigungen enden zu diesem Zeitpunkt. Betriebsende ist am 31.07.2036. B) Vergabe als Gesamtleistung Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen in Abschnitt 5.1 als "Gesamtleistungen" im Sinne des § 8a II S. 4 PBefG. Dabei stellt jedes Teilnetz eine eigenständige "Gesamtleistung" dar. C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Vorinformation zur Vergabe von Busverkehrsleistungen im Lk Uelzen, ergänz. Dokument 2024.06.25 final" einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5PBefG). Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://vno-stade.de/downloads/ Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 II a PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 II a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Abschnitt 5.1.2) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 I a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 I a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v.a. Schienenverkehr Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Uelzen als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Laufzeit: 120 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Uelzen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Uelzen
Registrierungsnummer: UStIdNr.:DE116678257
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 101
Stadt: Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land, Gliederung (NUTS): Uelzen (DE93A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Scheuermann
Telefon: +49 58182215
Fax: +49 58182445
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5f48ff2d-2f4e-4380-bf2a-bd5e1f8cd8f8 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2024 11:17:38 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 398209-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 129/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/07/2024