Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – "Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkünfte (NUK) Garbsen sowie Wangerland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"

374265-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – "Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkünfte (NUK) Garbsen sowie Wangerland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
OJ S 121/2024 24/06/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: "Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkünfte (NUK) Garbsen sowie Wangerland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Beschreibung: Für die LAB NI sollte der Betrieb der NUK Garbsen sowie der NUK Wangerland mit jeweils bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Garbsen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Außenstelle eingesetzter Dienstleister erfolgte entweder direkt durch Mitarbeitende der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergaben. Die Notunterkünfte hatten eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von jeweils 500 Personen. Vorgaben des Landes konnten darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen wurden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen konnte keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1 - Leitung und Organisation für die NUK Garbsen Los 2 - Soziale Dienste für die NUK Garbsen Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen Los 6 - Soziale Dienste für die NUK Wangerland Los 7 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 zu entnehmen. Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Kennung des Verfahrens: 57a022ec-7064-4871-9ca8-1fead56f400a
Interne Kennung: 0167-DLG/2023-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen, 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Garbsen Alte Ricklinger Str. 45-47 
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Wangerland Jeversche Str. 100 
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD1YE
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Leitung und Organisation für die NUK Garbsen
Beschreibung: Für die LAB NI sollte der Betrieb der NUK Garbsen sowie der NUK Wangerland mit jeweils bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Garbsen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Außenstelle eingesetzter Dienstleister erfolgte entweder direkt durch Mitarbeitende der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergaben. Die Notunterkünfte hatten eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von jeweils 500 Personen. Vorgaben des Landes konnten darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen wurden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen konnte keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1 - Leitung und Organisation für die NUK Garbsen Los 2 - Soziale Dienste für die NUK Garbsen Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen Los 6 - Soziale Dienste für die NUK Wangerland Los 7 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 zu entnehmen. Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Interne Kennung: 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Garbsen Alte Ricklinger Str. 45-47 
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Wangerland Jeversche Str. 100 
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtmonatspauschale (netto) für Pos. 1 erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 2 und 6: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60 % (600 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgte auf Grundlage des angebotenen Gesamttagespreises (netto), welcher durch Addition der Tagespauschalen (netto) der jeweiligen Positionen errechnet wurde. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamttagespreis erhielt 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgte für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 40 % (400 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 20 % (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10 % (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: 10 % (100 Punkte) Die Nichtvorlage des Rahmenkonzepts führte zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches galt für den Fall, wenn das Unterkriterium Pos. 1 mit weniger als 50 Punkten oder eines der Unterkriterien Pos. 2 und Pos. 3 mit weniger als 25 Punkten bewertet wurde. Los 3 und 7: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 50% (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10% (100 Punkte) 2. Betriebskonzept 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 20% (200 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infekt. Personen": 10% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 10% (100 Punkte) Sollten die Unterkriterien a oder c des Betriebskonzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wurde das Angebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Entsprechendes galt für das Unterkriterium b sollten weniger als 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgte durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wurde kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen fanden in einer Beratung einen Konsens und einigten sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Tag aus Pos. 1 erhielt den Zuschlag. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Der Gesamtpreis (netto) berechnete sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.10) und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1). Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose galt: Im Übrigen wurde bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag sollte voraussichtlich bis zum 29. März 2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behielt sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 1-5 für die NUK Garbsen und/oder 6-7 für die NUK Wangerland insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben wurden oder der Zuschlag aus anderen Grün-den nicht zeitnah erteilt werden konnte. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der jeweiligen Lose gewährleistet war. Das Gleiche galt, wenn sich die vorgesehene Sicherheitsdienstleistung für die NUK Garbsen nicht realisieren ließe, da ohne diese Dienstleistungen die Unterbringung und Versorgung der Bewohner nicht sichergestellt werden konnte.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Soziale Dienste für die NUK Garbsen
Beschreibung: Für die LAB NI sollte der Betrieb der NUK Garbsen sowie der NUK Wangerland mit jeweils bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Garbsen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Außenstelle eingesetzter Dienstleister erfolgte entweder direkt durch Mitarbeitende der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergaben. Die Notunterkünfte hatten eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von jeweils 500 Personen. Vorgaben des Landes konnten darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen wurden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen konnte keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1 - Leitung und Organisation für die NUK Garbsen Los 2 - Soziale Dienste für die NUK Garbsen Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen Los 6 - Soziale Dienste für die NUK Wangerland Los 7 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 zu entnehmen. Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Interne Kennung: 02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Garbsen Alte Ricklinger Str. 45-47 
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Wangerland Jeversche Str. 100 
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtmonatspauschale (netto) für Pos. 1 erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 2 und 6: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60 % (600 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgte auf Grundlage des angebotenen Gesamttagespreises (netto), welcher durch Addition der Tagespauschalen (netto) der jeweiligen Positionen errechnet wurde. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamttagespreis erhielt 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgte für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 40 % (400 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 20 % (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10 % (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: 10 % (100 Punkte) Die Nichtvorlage des Rahmenkonzepts führte zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches galt für den Fall, wenn das Unterkriterium Pos. 1 mit weniger als 50 Punkten oder eines der Unterkriterien Pos. 2 und Pos. 3 mit weniger als 25 Punkten bewertet wurde. Los 3 und 7: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 50% (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10% (100 Punkte) 2. Betriebskonzept 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 20% (200 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infekt. Personen": 10% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 10% (100 Punkte) Sollten die Unterkriterien a oder c des Betriebskonzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wurde das Angebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Entsprechendes galt für das Unterkriterium b sollten weniger als 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgte durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wurde kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen fanden in einer Beratung einen Konsens und einigten sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Tag aus Pos. 1 erhielt den Zuschlag. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Der Gesamtpreis (netto) berechnete sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.10) und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1). Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose galt: Im Übrigen wurde bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag sollte voraussichtlich bis zum 29. März 2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behielt sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 1-5 für die NUK Garbsen und/oder 6-7 für die NUK Wangerland insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben wurden oder der Zuschlag aus anderen Grün-den nicht zeitnah erteilt werden konnte. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der jeweiligen Lose gewährleistet war. Das Gleiche galt, wenn sich die vorgesehene Sicherheitsdienstleistung für die NUK Garbsen nicht realisieren ließe, da ohne diese Dienstleistungen die Unterbringung und Versorgung der Bewohner nicht sichergestellt werden konnte.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen
Beschreibung: Für die LAB NI sollte der Betrieb der NUK Garbsen sowie der NUK Wangerland mit jeweils bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Garbsen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Außenstelle eingesetzter Dienstleister erfolgte entweder direkt durch Mitarbeitende der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergaben. Die Notunterkünfte hatten eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von jeweils 500 Personen. Vorgaben des Landes konnten darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen wurden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen konnte keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1 - Leitung und Organisation für die NUK Garbsen Los 2 - Soziale Dienste für die NUK Garbsen Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen Los 6 - Soziale Dienste für die NUK Wangerland Los 7 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 zu entnehmen. Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Interne Kennung: 03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Garbsen Alte Ricklinger Str. 45-47 
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Wangerland Jeversche Str. 100 
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtmonatspauschale (netto) für Pos. 1 erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 2 und 6: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60 % (600 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgte auf Grundlage des angebotenen Gesamttagespreises (netto), welcher durch Addition der Tagespauschalen (netto) der jeweiligen Positionen errechnet wurde. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamttagespreis erhielt 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgte für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 40 % (400 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 20 % (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10 % (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: 10 % (100 Punkte) Die Nichtvorlage des Rahmenkonzepts führte zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches galt für den Fall, wenn das Unterkriterium Pos. 1 mit weniger als 50 Punkten oder eines der Unterkriterien Pos. 2 und Pos. 3 mit weniger als 25 Punkten bewertet wurde. Los 3 und 7: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 50% (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10% (100 Punkte) 2. Betriebskonzept 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 20% (200 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infekt. Personen": 10% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 10% (100 Punkte) Sollten die Unterkriterien a oder c des Betriebskonzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wurde das Angebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Entsprechendes galt für das Unterkriterium b sollten weniger als 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgte durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wurde kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen fanden in einer Beratung einen Konsens und einigten sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Tag aus Pos. 1 erhielt den Zuschlag. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Der Gesamtpreis (netto) berechnete sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.10) und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1). Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose galt: Im Übrigen wurde bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag sollte voraussichtlich bis zum 29. März 2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behielt sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 1-5 für die NUK Garbsen und/oder 6-7 für die NUK Wangerland insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben wurden oder der Zuschlag aus anderen Grün-den nicht zeitnah erteilt werden konnte. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der jeweiligen Lose gewährleistet war. Das Gleiche galt, wenn sich die vorgesehene Sicherheitsdienstleistung für die NUK Garbsen nicht realisieren ließe, da ohne diese Dienstleistungen die Unterbringung und Versorgung der Bewohner nicht sichergestellt werden konnte.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen
Beschreibung: Für die LAB NI sollte der Betrieb der NUK Garbsen sowie der NUK Wangerland mit jeweils bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Garbsen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Außenstelle eingesetzter Dienstleister erfolgte entweder direkt durch Mitarbeitende der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergaben. Die Notunterkünfte hatten eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von jeweils 500 Personen. Vorgaben des Landes konnten darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen wurden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen konnte keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1 - Leitung und Organisation für die NUK Garbsen Los 2 - Soziale Dienste für die NUK Garbsen Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen Los 6 - Soziale Dienste für die NUK Wangerland Los 7 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 zu entnehmen. Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Interne Kennung: 04
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Garbsen Alte Ricklinger Str. 45-47 
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Wangerland Jeversche Str. 100 
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtmonatspauschale (netto) für Pos. 1 erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 2 und 6: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60 % (600 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgte auf Grundlage des angebotenen Gesamttagespreises (netto), welcher durch Addition der Tagespauschalen (netto) der jeweiligen Positionen errechnet wurde. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamttagespreis erhielt 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgte für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 40 % (400 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 20 % (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10 % (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: 10 % (100 Punkte) Die Nichtvorlage des Rahmenkonzepts führte zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches galt für den Fall, wenn das Unterkriterium Pos. 1 mit weniger als 50 Punkten oder eines der Unterkriterien Pos. 2 und Pos. 3 mit weniger als 25 Punkten bewertet wurde. Los 3 und 7: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 50% (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10% (100 Punkte) 2. Betriebskonzept 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 20% (200 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infekt. Personen": 10% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 10% (100 Punkte) Sollten die Unterkriterien a oder c des Betriebskonzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wurde das Angebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Entsprechendes galt für das Unterkriterium b sollten weniger als 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgte durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wurde kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen fanden in einer Beratung einen Konsens und einigten sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Tag aus Pos. 1 erhielt den Zuschlag. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Der Gesamtpreis (netto) berechnete sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.10) und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1). Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose galt: Im Übrigen wurde bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag sollte voraussichtlich bis zum 29. März 2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behielt sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 1-5 für die NUK Garbsen und/oder 6-7 für die NUK Wangerland insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben wurden oder der Zuschlag aus anderen Grün-den nicht zeitnah erteilt werden konnte. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der jeweiligen Lose gewährleistet war. Das Gleiche galt, wenn sich die vorgesehene Sicherheitsdienstleistung für die NUK Garbsen nicht realisieren ließe, da ohne diese Dienstleistungen die Unterbringung und Versorgung der Bewohner nicht sichergestellt werden konnte.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen
Beschreibung: Für die LAB NI sollte der Betrieb der NUK Garbsen sowie der NUK Wangerland mit jeweils bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Garbsen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Außenstelle eingesetzter Dienstleister erfolgte entweder direkt durch Mitarbeitende der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergaben. Die Notunterkünfte hatten eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von jeweils 500 Personen. Vorgaben des Landes konnten darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen wurden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen konnte keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1 - Leitung und Organisation für die NUK Garbsen Los 2 - Soziale Dienste für die NUK Garbsen Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen Los 6 - Soziale Dienste für die NUK Wangerland Los 7 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 zu entnehmen. Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Interne Kennung: 05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Garbsen Alte Ricklinger Str. 45-47 
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Wangerland Jeversche Str. 100 
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtmonatspauschale (netto) für Pos. 1 erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 2 und 6: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60 % (600 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgte auf Grundlage des angebotenen Gesamttagespreises (netto), welcher durch Addition der Tagespauschalen (netto) der jeweiligen Positionen errechnet wurde. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamttagespreis erhielt 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgte für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 40 % (400 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 20 % (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10 % (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: 10 % (100 Punkte) Die Nichtvorlage des Rahmenkonzepts führte zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches galt für den Fall, wenn das Unterkriterium Pos. 1 mit weniger als 50 Punkten oder eines der Unterkriterien Pos. 2 und Pos. 3 mit weniger als 25 Punkten bewertet wurde. Los 3 und 7: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 50% (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10% (100 Punkte) 2. Betriebskonzept 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 20% (200 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infekt. Personen": 10% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 10% (100 Punkte) Sollten die Unterkriterien a oder c des Betriebskonzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wurde das Angebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Entsprechendes galt für das Unterkriterium b sollten weniger als 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgte durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wurde kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen fanden in einer Beratung einen Konsens und einigten sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Tag aus Pos. 1 erhielt den Zuschlag. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Der Gesamtpreis (netto) berechnete sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.10) und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1). Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose galt: Im Übrigen wurde bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag sollte voraussichtlich bis zum 29. März 2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behielt sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 1-5 für die NUK Garbsen und/oder 6-7 für die NUK Wangerland insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben wurden oder der Zuschlag aus anderen Grün-den nicht zeitnah erteilt werden konnte. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der jeweiligen Lose gewährleistet war. Das Gleiche galt, wenn sich die vorgesehene Sicherheitsdienstleistung für die NUK Garbsen nicht realisieren ließe, da ohne diese Dienstleistungen die Unterbringung und Versorgung der Bewohner nicht sichergestellt werden konnte.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Soziale Dienste für die NUK Wangerland
Beschreibung: Für die LAB NI sollte der Betrieb der NUK Garbsen sowie der NUK Wangerland mit jeweils bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Garbsen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Außenstelle eingesetzter Dienstleister erfolgte entweder direkt durch Mitarbeitende der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergaben. Die Notunterkünfte hatten eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von jeweils 500 Personen. Vorgaben des Landes konnten darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen wurden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen konnte keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1 - Leitung und Organisation für die NUK Garbsen Los 2 - Soziale Dienste für die NUK Garbsen Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen Los 6 - Soziale Dienste für die NUK Wangerland Los 7 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 zu entnehmen. Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Interne Kennung: 06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Garbsen Alte Ricklinger Str. 45-47 
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Wangerland Jeversche Str. 100 
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtmonatspauschale (netto) für Pos. 1 erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 2 und 6: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60 % (600 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgte auf Grundlage des angebotenen Gesamttagespreises (netto), welcher durch Addition der Tagespauschalen (netto) der jeweiligen Positionen errechnet wurde. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamttagespreis erhielt 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgte für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 40 % (400 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 20 % (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10 % (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: 10 % (100 Punkte) Die Nichtvorlage des Rahmenkonzepts führte zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches galt für den Fall, wenn das Unterkriterium Pos. 1 mit weniger als 50 Punkten oder eines der Unterkriterien Pos. 2 und Pos. 3 mit weniger als 25 Punkten bewertet wurde. Los 3 und 7: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 50% (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10% (100 Punkte) 2. Betriebskonzept 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 20% (200 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infekt. Personen": 10% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 10% (100 Punkte) Sollten die Unterkriterien a oder c des Betriebskonzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wurde das Angebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Entsprechendes galt für das Unterkriterium b sollten weniger als 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgte durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wurde kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen fanden in einer Beratung einen Konsens und einigten sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Tag aus Pos. 1 erhielt den Zuschlag. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Der Gesamtpreis (netto) berechnete sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.10) und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1). Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose galt: Im Übrigen wurde bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag sollte voraussichtlich bis zum 29. März 2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behielt sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 1-5 für die NUK Garbsen und/oder 6-7 für die NUK Wangerland insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben wurden oder der Zuschlag aus anderen Grün-den nicht zeitnah erteilt werden konnte. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der jeweiligen Lose gewährleistet war. Das Gleiche galt, wenn sich die vorgesehene Sicherheitsdienstleistung für die NUK Garbsen nicht realisieren ließe, da ohne diese Dienstleistungen die Unterbringung und Versorgung der Bewohner nicht sichergestellt werden konnte.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland
Beschreibung: Für die LAB NI sollte der Betrieb der NUK Garbsen sowie der NUK Wangerland mit jeweils bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Garbsen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Außenstelle eingesetzter Dienstleister erfolgte entweder direkt durch Mitarbeitende der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergaben. Die Notunterkünfte hatten eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von jeweils 500 Personen. Vorgaben des Landes konnten darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen wurden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen konnte keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1 - Leitung und Organisation für die NUK Garbsen Los 2 - Soziale Dienste für die NUK Garbsen Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Garbsen Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung für die NUK Garbsen Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) für die NUK Garbsen Los 6 - Soziale Dienste für die NUK Wangerland Los 7 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung für die NUK Wangerland Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 7 zu entnehmen. Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Interne Kennung: 07
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Garbsen Alte Ricklinger Str. 45-47 
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NUK Wangerland Jeversche Str. 100 
Stadt: Wangerland
Postleitzahl: 26434
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtmonatspauschale (netto) für Pos. 1 erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 2 und 6: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60 % (600 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgte auf Grundlage des angebotenen Gesamttagespreises (netto), welcher durch Addition der Tagespauschalen (netto) der jeweiligen Positionen errechnet wurde. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamttagespreis erhielt 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgte für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 40 % (400 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 20 % (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10 % (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: 10 % (100 Punkte) Die Nichtvorlage des Rahmenkonzepts führte zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches galt für den Fall, wenn das Unterkriterium Pos. 1 mit weniger als 50 Punkten oder eines der Unterkriterien Pos. 2 und Pos. 3 mit weniger als 25 Punkten bewertet wurde. Los 3 und 7: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: 50% (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 10% (100 Punkte) 2. Betriebskonzept 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 20% (200 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infekt. Personen": 10% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 10% (100 Punkte) Sollten die Unterkriterien a oder c des Betriebskonzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wurde das Angebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Entsprechendes galt für das Unterkriterium b sollten weniger als 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgte durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wurde kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen fanden in einer Beratung einen Konsens und einigten sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Tag aus Pos. 1 erhielt den Zuschlag. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wurde im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Der Gesamtpreis (netto) berechnete sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.10) und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1). Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose galt: Im Übrigen wurde bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag sollte voraussichtlich bis zum 29. März 2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behielt sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 1-5 für die NUK Garbsen und/oder 6-7 für die NUK Wangerland insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben wurden oder der Zuschlag aus anderen Grün-den nicht zeitnah erteilt werden konnte. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der jeweiligen Lose gewährleistet war. Das Gleiche galt, wenn sich die vorgesehene Sicherheitsdienstleistung für die NUK Garbsen nicht realisieren ließe, da ohne diese Dienstleistungen die Unterbringung und Versorgung der Bewohner nicht sichergestellt werden konnte.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Los 2, 3, 6 und 7
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge19
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge19
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge19
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge19
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge19
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge19
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge19
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18  
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e41ccf8-d4eb-451d-8131-987cd11478f7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/06/2024 08:09:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 374265-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 121/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2024

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Hildesheim
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Norden
Nordenham
Norderney
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Pattensen
Peine
Quakenbrück
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Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
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Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
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Wunstorf
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