1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nordhorn
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wasserkonzessionsvertrag der Stadt Nordhorn
Beschreibung: Die Stadt Nordhorn ist eine Kreisstadt im Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen, mit ca. 55.000 Einwohnern. Mit Bekanntmachung vom 10.03.2015 hatte die Stadt Nordhorn ihre Absicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für das Nordhorner Stadtgebiet abzuschließen. Innerhalb der Bekanntmachungsfrist war lediglich eine Interessenbekundung der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH eingegangen, an der die Stadt Nordhorn beteiligt ist. Auf Vorschlag der Nds. Landeskartellbehörde im Hinblick auf die sog. Binnenmarktrelevanz macht die Stadt auch in diesem Bekanntmachungsmedium ihre Absicht bekannt, den Wasserkonzessionsvertrag für das Nordhorner Stadtgebiet für die Dauer von 30 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich in einem verschlossenen und mit "Interessenbekundung Wasserkonzessionsvertrag Stadt Nordhorn" gekennzeichneten Umschlag bis zum 30.09.2024, 12:00 Uhr bei der Kontaktstelle der Stadt, kbk Rechtsanwälte PartGmbB, Sextrostr. 1, 30169 Hannover einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Kontaktstelle. Interessenbekundungen, die nach Fristablauf, nicht in Schriftform oder nicht bei der benannten Kontaktstelle eingehen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Informationen zum Wasserversorgungsnetz und weitere Netzdaten werden den Interessenten nach vorheriger Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung im weiteren Verfahren zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung kann schriftlich innerhalb der Interessenbekundungsfrist bei der vorbenannten Kontaktstelle angefordert werden. Auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen finden die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, und UVgO keine Anwendung. Die Vorschriften des EnWG finden nur insoweit Anwendung, wie dies durch das Gesetz selbst bestimmt wird. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst.
Interne Kennung: 2024-04 AS
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65100000 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nordhorn
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMBHA1Z
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Wasserkonzessionsvertrag der Stadt Nordhorn
Beschreibung: Die Stadt Nordhorn ist eine Kreisstadt im Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen, mit ca. 55.000 Einwohnern. Mit Bekanntmachung vom 10.03.2015 hatte die Stadt Nordhorn ihre Absicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für das Nordhorner Stadtgebiet abzuschließen. Innerhalb der Bekanntmachungsfrist war lediglich eine Interessenbekundung der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH eingegangen, an der die Stadt Nordhorn beteiligt ist. Auf Vorschlag der Nds. Landeskartellbehörde im Hinblick auf die sog. Binnenmarktrelevanz macht die Stadt auch in diesem Bekanntmachungsmedium ihre Absicht bekannt, den Wasserkonzessionsvertrag für das Nordhorner Stadtgebiet für die Dauer von 30 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich in einem verschlossenen und mit "Interessenbekundung Wasserkonzessionsvertrag Stadt Nordhorn" gekennzeichneten Umschlag bis zum 30.09.2024, 12:00 Uhr bei der Kontaktstelle der Stadt, kbk Rechtsanwälte PartGmbB, Sextrostr. 1, 30169 Hannover einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Kontaktstelle. Interessenbekundungen, die nach Fristablauf, nicht in Schriftform oder nicht bei der benannten Kontaktstelle eingehen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Informationen zum Wasserversorgungsnetz und weitere Netzdaten werden den Interessenten nach vorheriger Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung im weiteren Verfahren zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung kann schriftlich innerhalb der Interessenbekundungsfrist bei der vorbenannten Kontaktstelle angefordert werden. Auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen finden die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, und UVgO keine Anwendung. Die Vorschriften des EnWG finden nur insoweit Anwendung, wie dies durch das Gesetz selbst bestimmt wird. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65100000 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nordhorn
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landgericht Hannover
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Nordhorn
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nordhorn
Registrierungsnummer: DE242886166
Postanschrift: Bahnhofstr. 24
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48531
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kämmerei
Telefon: +49 5921-878170
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: kbk Rechtsanwälte PartGmbB
Registrierungsnummer: DE194315774
Postanschrift: Sextrostr. 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511-676693-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Hannover
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Postfach 3729
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30037
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511-347-0
Fax: +49 511-347-2772
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a365dd95-a0d1-4327-8dab-e483efc6152b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/06/2024 10:02:25 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 370711-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/06/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 31/12/2024