Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Wertstoffen (Wertstofftonne) aus dem Stadtgebiet Göttingen

359673-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Wertstoffen (Wertstofftonne) aus dem Stadtgebiet Göttingen
OJ S 117/2024 18/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme und Verwertung von Wertstoffen (Wertstofftonne) aus dem Stadtgebiet Göttingen
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Wertstoffen, Wertstofftonne, aus dem Stadtgebiet Göttingen Seit dem 01.01.2024 wurde in der Stadt Göttingen eine Wertstofftonne zur Erfassung von Leichtstoffverpackungen (LVP) aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen und zusätzlich stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) eingeführt. Hierfür haben sich die dualen Systembetreiber mit der Stadt Göttingen auf ein Gebietsteilungsmodell geeinigt. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche ab dem 01.01.2025 in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden müssen. Die Menge des zu übernehmenden Wertstoffsammelgemisches beläuft sich voraussichtlich auf 1.200 Mg im ausgeschriebenen Vertragszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, • ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe.
Kennung des Verfahrens: 9ad3501e-0341-4fec-866c-d041e3dff964
Interne Kennung: 98_2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsort und Übernahme des Wertstoffsammelgemisches: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA Königsbühl), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. Der Auftragnehmer transportiert das Abfallgemisch sodann zu den Behandlungsanlagen gemäß Angebot, wo die weitere Behandlung stattfindet.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html. Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign, den Sie im Downloadbereich von iTWO Tender ( https://www.meinauftrag.rib.de ) laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 18.07.2024, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Übernahme und Verwertung von Wertstoffen, Wertstofftonne, aus dem Stadtgebiet Göttingen
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Übernahme, der Transport, die Sortierung und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Wertstoffe, bestehend aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP). Leistungsgegenstand sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. - Leistungsumfang: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, • ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe, • lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Wertstoffe. Die Mengen an Flüssigkeitskartons, welche körperlich am Standort der Behandlungsanlage an die dualen Systembetreiber übergeben wurden, müssen dokumentiert und monatlich an den Auftraggeber gemeldet werden. - : Das ausschreibungsgegenständliche Sammelgemisch setzt sich aus LVP und sNVP zusammen. Eine Trennung beider Fraktionen findet weder während noch nach der Sammlung statt. Die Qualität des Sammelgutes entspricht damit derjenigen, welche die Verpackungsrücknahmesysteme ihren Leistungsvertragspartnern für die Sortierung/Verwertung übergeben, jedoch verändert durch das zusätzliche Vorhandensein von sNVP. Die Qualität ist schwankend. Der Auftraggeber kann keine Zusicherungen hinsichtlich der Qualität der Abfälle geben. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Preisanpassung bei einer Veränderung der Qualität des grundsätzlich heterogenen Materials. Dasselbe gilt im Falle von Mengenveränderungen. Da die Wertstofftonne ab dem 01.01.2024 neu in der Stadt Göttingen eingeführt wurde, liegen noch keine Langzeiterfahrungen hinsichtlich der zu erwartenden finalen jährlichen Sammelmenge des neuen Sammelgemisches vor. Die der Ausschreibung zugrunde liegende Sammelmenge (Sammelgemisch aus LVP und sNVP) beträgt ca. 1.200 Mg pro Jahr. Der Auftragnehmer hat die Sammelmenge auch dann vollständig zu übernehmen und zu verwerten, wenn diese höher oder niedriger ausfällt. Dem Auftragnehmer obliegt die Sortierung und die anschließende vollständige, ordnungsgemäße und schadlose sowie hochwertige Verwertung der übergebenen Wertstoffe einschließlich etwaiger darin enthaltener Verunreinigungen und Störstoffe. Die Kosten für die Entsorgung von Verunreinigungen und Störstoffen sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers schließt, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkung hinsichtlich der Flüssigkeitskartonagen, die vollständige Vermarktung bzw. Verwertung der Behandlungsprodukte und die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) aller weiteren Behandlungsreste ein. Abweichend von den vorstehenden Vorgaben hat der Auftragnehmer die Fraktion der Flüssigkeitskartons (0510 Flüssigkeitskartons) auszusortieren und den Systembetreibern entsprechend der vorgegebenen Produktspezifikation (Anlage 1) kostenfrei, entsprechend ihrem jeweiligen Planmengenanteil, der für die Zuweisung der Sortiermengen zugrunde gelegt wird, an der Sortieranlage körperlich zur Verfügung zu stellen. Die für den Transport eingesetzten Transportsysteme müssen technisch mangelfrei sein und allen gesetzlichen Anforderungen genügen. Bei der Durchführung der Transporte trägt der Auftragnehmer eigenverantwortlich jederzeit Sorge für die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Abfallrechts und des Arbeitsschutzrechts. Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO VI einhalten.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsort und Übernahme des Wertstoffsammelgemisches: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA Königsbühl), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. Der Auftragnehmer transportiert das Abfallgemisch sodann zu den Behandlungsanlagen gemäß Angebot, wo die weitere Behandlung stattfindet. Die Abholtermine werden für die jeweilige Woche vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in der jeweiligen Vorwoche terminiert sobald eine hinreichende bzw. wirtschaftliche Transporteinheit bereitsteht.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Es wird vom Auftraggeber ausdrücklich begrüßt, wenn folgende Unterlagen bzw. Angaben bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden: • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. • Handels- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate). • Benennung der, zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung, beauftragten Unterauftragnehmer (Formblatt 235_Verzeichnis_der_Leistungen/Kapazitaeten_anderer_Unternehmen-1217.pdf). Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters, sowie Sortier- und Endverwertungsanlagen als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue (siehe Dokument „231 Tariftreue NTVergG_VgV.pdf“) sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer. • Verpflichtungserklärung der im Formblatt 235 genannten Firmen, dessen Leistung oder Kapazität sich der potentielle Auftragnehmer bedienen möchte. Formblatt „236_Verpflichtungserklärung_anderer_Unternehmen-1217.pdf). Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies zu erläutern. b) Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit für jeden Fall mindestens 3 Mio. Euro Deckungssumme. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. c) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; d) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; e) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; f) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; b) Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: 1. Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV (gemäß § 56 KrWG). 2. Mindestens drei Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die vorgelegten Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre, gemessen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sein. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: - Beschreibung des Leistungsumfangs, - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners, - Masse des verarbeiteten Materials (Sammelgemisch) in Megagramm (Mg), - Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum, 3. Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) mit namentlicher Benennung der ersten Behandlungsanlage. 4. Wenn die Eignungsnachweise über eine Präqualifizierung erbracht werden sollen, ist die Zertifikatsnummer des Bieters bei der Präqualifikationsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen (PQ-VOL) zu nennen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen werden spätestens 30 Werktage nach Rechnungseingang erfolgen. Grundlage für die monatliche Abrechnung sind folgende Unterlagen: • Nachweis der Mengen auf Basis aller Wiegebelege, • Rechnungen elektronisch an elektronischerRechnungseingangGEB@goettingen.de.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4 
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internetadresse: https://www.goettingen.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Registrierungsnummer: DE115303707
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5 
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49551400-2310
Fax: +49551400-3201
Profil des Erwerbers: http://www.geb-goettingen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2 
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 56757578-a09e-47dd-8d53-ac503c345c45 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2024 10:09:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 359673-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2024

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Bremervörde
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Buchholz in der Nordheide
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Bülkau
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Cappeln
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Fredenbeck
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Goslar
Göttingen
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Großefehn
Großenkneten
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Hambühren
Hameln
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Haren
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Haselünne
Hasselt
Hatten
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Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
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