Deutschland – Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten – St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Dachdecker- und Klempnerarbeiten

355209-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten – St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Dachdecker- und Klempnerarbeiten
OJ S 116/2024 17/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: St. Bernward Krankenhaus GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Beschreibung: Dachdecker- und Klempnerarbeiten (E-310) Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung von Dachabdichtungsarbeiten mit bituminösen Abdichtungsbahnen. Die Leistung umfasst ca.: - ca. 1.760 m Konterlattung - ca. 6.490 m Lattung - ca. 2160 m2 Steildacheindeckung Tonziegel - ca. 290 m Dachrinne kastenförmig - ca. 240 m Fallrohre quadratisch - ca. 290 m2 Fassadenbekleidung
Kennung des Verfahrens: 388bf051-1265-4e9b-8c9b-ae551098850c
Interne Kennung: E-308
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR [Betrag gelöscht] EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHJGN Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR [Betrag gelöscht] EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Beschreibung: Dachdecker- und Klempnerarbeiten (E-310) Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung von Dachabdichtungsarbeiten mit bituminösen Abdichtungsbahnen. Die Leistung umfasst ca.: - ca. 1.760 m Konterlattung - ca. 6.490 m Lattung - ca. 2160 m2 Steildacheindeckung Tonziegel - ca. 290 m Dachrinne kastenförmig - ca. 240 m Fallrohre quadratisch - ca. 290 m2 Fassadenbekleidung Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR [Betrag gelöscht] EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Interne Kennung: E-308
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR [Betrag gelöscht] EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Formblatt 124
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter das Formblatt 124 einzureichen und ide dort genannten Nachweise zu erbringen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Formblatt 124
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter das Formblatt 124 einzureichen und ide dort genannten Nachweise zu erbringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHJGN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHJGN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 17.1 Der AN leistet an den AG eine Sicherheit für die Vertragserfüllung. Diese dient der Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der vertragsgemäßen und rechtzeitigen Ausführung, der Leistung von Schadensersatz, der Zahlung der Vertragsstrafe sowie der Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen. Die Sicherheit ist in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme ggfls. zzgl. der gesetzl. MwSt. zu leisten. Soweit Nachtragsleistungen des Auftragsnehmers die Nettopauschalauftragssumme um mehr als 5 % erhöhen, kann der AG eine entsprechende Erhöhung der Bürgschaftssumme verlangen. Die Sicherheit ist durch eine Bürgschaft gemäß nachstehendem § 17.3 zu leisten. Leistet der Aufragnehmer die Vertragserfüllungssicherheit nicht binnen 8 Kalendertagen nach Vertragsabschluss, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzu-behalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Der einbehaltende Betrag ist auf Anforderung des Auftragnehmers auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Der AN ist berechtigt, diesen Einbehalt durch eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Bürgschaft abzulösen. Die Vertragserfüllungssicherheit wird zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer a) die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, b) die Schlussabnahme des Bauvorhabens erklärt wurde, c) der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Unterlagen gemäß § 11.7.1 vollständig übergeben hat und d) eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet wurde. 17.2 Der AN leistet an den AG eine Sicherheit für Mängelansprüche. Diese dient der Sicherung der Mängelansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen bei und/oder nach der Abnahme vorliegender Mängel einschließlich Scha-densersatz sowie der Erfüllung der Ansprüche des Auftraggebers wegen erfolgter, aber wiederum mangelhafter Nacherfüllung des Auftragnehmers. Die Sicherheit beträgt 5 % der Nettopauschalauftragssumme einschließlich evtl. Nachträge ggfls. zzgl. der gesetzl. MwSt. Nach Feststellung der Nettoab-rechnungssumme ist diese maßgebend. Nach Ablauf von 5 Jahren kann der AN eine Reduzierung der Gewährleistungssicherheit auf 2% verlangen, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Soweit jedoch zu die-sem Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf der AG einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. Der AG ist berechtigt, von der Schlusszahlung 5 % als Sicherheit für die vor-genannten Ansprüche einzubehalten (Sicherheitseinbehalt). Der AN ist jederzeit berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft für Mängelan-sprüche abzulösen, die den Anforderungen des § 17.3 genügt. Ebenso kann der AN wahlweise die Einzahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Die Auswahl des Sperrkontos erfolgt nach billigem Ermessen des AG. Der AG wird eine nicht verwertete Sicherheit nach Ablauf der Gewährleis-tungsfristen zurückgeben, sobald der AN ihn hierzu auffordert. Sofern zum Zeitpunkt des Verlangens noch Ansprüche aus Mängeln resultieren, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gerügt wurden, darf der AG einen entsprechenden Teil der Sicherheit bis zur Erfüllung dieser Mängelansprüche zurückhalten. 17.3 Wird die Sicherheit durch eine Bürgschaft geleistet, so muss der Bürge ein in der europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer sein. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich, unbefristet und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abgegeben werden. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürge verzichtet darüber hinaus auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 Abs. 2 BGB, wobei der Ver-zicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ferner muss der Bürge erklären, dass Gerichtsstand nach Wahl des Auftraggebers der Ort des Bauvorhabens oder der Sitz des Auftraggebers ist und die Bürgschaftsforderung nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjährt. 17.4 Die Kosten der Bürgschaften gehen sämtlich zu Lasten des AN. 17.5 Der AG ist berechtigt, die Ansprüche gegen den Bürgen an einen Dritten abzutreten.
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/07/2024 14:01:00 (UTC+2)
Ort: Entfällt - Elektronische Vergabe
Zusätzliche Informationen: Entfällt - Elektronische Vergabe
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe §§ 10 und 17 des Werkvertrags.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: St. Bernward Krankenhaus GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: St. Bernward Krankenhaus GmbH
Registrierungsnummer: DE288115745
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511 30277-46
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9449defb-8cca-4aea-b604-b0c762ccad8f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/06/2024 10:48:04 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 355209-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 116/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2024

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Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
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Hoya (Weser)
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Ihlienworth
Ihlow
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