5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Woltersdorf
Postleitzahl: 29497
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer beizufügen: BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. BB 2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer beizufügen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen. WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Gesamtumsatz der Jahre 2021-2023, sowie Angabe des Mittelwertes 2021-2023 WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen z. B. Betrieb von Verwertungseinrichtungen: Angabe des Umsatzes der Jahre 2021-2023, sowie Angabe des Mittelwertes 2021-2023.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder keine Referenzen für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit für AVV 20030 und 17090 oder vergleichbar beizufügen. Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung beizufügen. BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, die sonstige Aufgaben übernehmen sollen: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit für AVV 200301 und 170904 oder vergleichbar beizufügen. Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen. BL 3 Referenzen des Bieters (mindestens eine Referenz): Es ist eine Referenz für die im Rahmen vergleichbarer Leistungen jeweils selbst durchgeführte Tätigkeit zu nennen mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit und Zeitraum sowie Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern mit Angabe von Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Punkte Das Angebot mit dem höchsten Angebotspreis erhält 20 Punkte Die Punktanzahl für Angebote mit dazwischen liegendem Preis wird linear ermittelt. Beispiel: höchstes Angebot 500.000 €, niedrigstes Angebot 100.000 €. Ein Angebot mit 300.000 € erhält 60 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Wertungskriterium „CO2-Zuschlag“: Wird durch Vorbehandlung die zu entsorgende Abfallmasse des AG, auf die vom Bieter ein Zuschlag nach BEHG erhoben wird, um 50 % (oder mehr) reduziert, erhält der Bieter 80 Punkte für Restmüll und 20 Punkte für Gewerbemüll. Wird keine Vorbehandlung durchgeführt, erhält der Bieter 40 Punkte für Restmüll und 10 Punkte für Gewerbemüll. Liegt die Reduktion durch die Vorbehandlung dazwischen, verringert sich die Punktanzahl linear. Beispiel: Der Restmüll wird nicht behandelt, der Gewerbemüll wird durch Vorbehandlung um 25 % reduziert. Der Bieter erhält somit in Summe 55 Punkte, 40 Punkte für Restmüll, 15 Punkte für Gewerbemüll.
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Wertungskriterium „Entfernung“: Liegt die 1. Zielanlage in 60 km Entfernung zur Deponie Woltersdorf, erhält der Bieter 80 Punkte für Restmüll und 20 Punkte für Gewerbemüll. Liegt die 1. Zielanlage in 180 km (oder mehr) Entfernung zur Deponie Woltersdorf, erhält der Bieter 0 Punkte für Restmüll und 0 Punkte für Gewerbemüll Liegt die Entfernung von der Deponie Woltersdorf zur 1. Zielanlage für Restmüll oder Gewerbemüll dazwischen, verringert sich die Punktanzahl linear. Dies gilt auch, wenn die 1. Zielanlagen für beide Fraktionen nicht identisch sind. Beispiel: Die 1. Zielanlage des AN für Restmüll liegt in 120 km, die 1. Zielanlage des AN für Gewerbemüll liegt in 90 km; der Bieter erhält somit in Summe 55 Punkte, 40 Punkte für Restmüll und 15 Punkte für Gewerbemüll.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 082 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg