1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Allgemeines Krankenhaus Celle
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auftragserweiterung TGA AOP
Beschreibung: Zur Modernisierung des AKH Celle wird in insgesamt 3 Bauabschnitten entlang einer Magistrale in westlicher Richtung ein Neubau entstehen. Dieser wird nach Fertigstellung aller Bauabschnitte 32 500 m2 NUF für 550 Betten umfassen und die Altbausubstanz ersetzen. Die Aufträge für die Planungsleistungen wurden im Jahr 2021 erteilt. In diesem Zusammenhang ist der Bedarf der Umplanung der Bestands-OPs aufgekommen. Der Planungsauftrag im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung wird daher von dem Auftraggeber entsprechend erweitert.
Kennung des Verfahrens: 8f5e3f41-37b6-4b95-913a-d8ed68c72811
Interne Kennung: AKH Celle 10/2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Auftragserweiterung TGA AOP
Beschreibung: Leistungserweiterungen in den LP 1-9 bedingt durch das Erfordernis der Umplanung der Bestands-OPs resultierten in einem erhöhten Planungsumfang. Mit dem Nachtrag erfolgt eine vertragliche Anpassung i.H.v. 13,8 % der originären Vertragssumme. Dies ist gem. §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB zulässig, da die Vertragsanpassung der Höhe nach weit unterhalb der zulässigen 50%-Grenze liegt.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. Ein hiergegen gerichteter Nachprüfungsantrag kann innerhalb dieser 10-Tages-Frist gestellt werden. Der Gesamtwert der Beschaffung wird zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stiftung Allgemeines Krankenhaus Celle
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Planungsauftrags nach den Vorschriften über die Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit. Zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden. Beschreibung des Grundes für die Änderung: Notwendigkeit der Änderung im Zuge des Planungs-/Projektfortschritts. Die Änderung des Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. In den wesentlichen technischen Anlagen wie Raumlufttechnik, Starkstromtechnik, Daten- und Informationstechnik, Medizinische Gasversorgung sowie der Gebäudeautomation erfordern eine technisch identische und nach einheitlichen Standards erstellte Planung und Ausführung. Dies umfasst auch die Planung sämtlicher Schnittstellen zwischen dem Neubauprojekt und dem Bestand. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers ist auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Sie würde zu einem erhöhten Koordinierungs- und Anpassungsaufwand führen. Daneben würde die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers auch Unklarheiten bei der Mängelhaftung verursachen. Die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen anderen Fachplaner würde im Ergebnis zu Verzögerungen und erheblichen Mehrkosten führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Die Beauftragung des aktuellen Auftragnehmers ist daher schon aus wirtschaftlichen Gründen notwendig.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Allgemeines Krankenhaus Celle
Registrierungsnummer: DE 115125848
Postanschrift: Siemensplatz 4
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29223
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Telefon: 022885029100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 04131 153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Planungsgruppe VA GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 171 260 042
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30539
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +495118795216
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1852f8a0-3971-4c4a-9cb3-042c0d5a5029 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2024 16:17:36 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 345786-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2024