Deutschland – OP-Instrumente – Optimierung der OP-Siebe

321695-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – OP-Instrumente – Optimierung der OP-Siebe
OJ S 105/2024 31/05/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ammerland-Klinik GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Optimierung der OP-Siebe
Beschreibung: Die Ammerland-Klinik beabsichtigt, einen kombinierten Auftrag aus Dienst- und Lieferleistungen bzgl. der Optimierung der OP-Bestecke zu erteilen. Der zukünftige Auftragnehmer soll als Partner der Klinik agieren und selbstständig im Wesentlichen folgende Aufgaben übernehmen: - Überprüfung des aktuellen Instrumentenbestands, Bewertung nach Qualität und Quantität. - Entwicklung eines sachgerechten Konzepts zur Bestückung der Instrumenten-Siebe mit chirurgischen Instrumenten. - Laufende Optimierung des aktuellen und zukünftigen Instrumentenbestands nach den Vorgaben der Anwender. - Planung einer effizienten Nachlegereserve auf Basis der Optimierung. - Laufende Belieferung der Ammerland-Klinik mit vorkonfigurierten Instrumenten-Sieben nach dem Bedarf der Anwender (inklusive Sterilgutcontainern, Siebkörben, geeigneter Lagerungshilfen sowie Container- und Siebkennzeichnungschildern). - Laufende Überprüfung des Instrumentenbestands und umgehender Ersatz nicht mehr gebrauchsfähiger Instrumente.
Kennung des Verfahrens: cb96e12b-0a0a-4f89-bca1-a7351e00ac13
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33162200 OP-Instrumente
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Aus technischen Gründen ist vorliegend kein Wettbewerb möglich. Es kann und soll alleine mit der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Tuttlingen - Aesculap, verhandelt werden. a) Technische Alleinstellungsmerkmale (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 b) VgV) Diese Vorschrift erlaubt direkte Verhandlungen mit nur einem Unternehmen, wenn aus tech-nischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Es darf danach in der gesamten Europäischen Union nur ein einziges Unternehmen geben, welches zur Ausführung des in Rede stehenden Auftrags in der Lage ist. Solche technischen Alleinstellungsmerkmale liegen hier vor: Zwar gibt es neben B. Braun eine Reihe weiterer Hersteller bzw. Lieferanten von chirurgischen Instrumenten, die in Europa (bzw. Deutschland) am Markt tätig sind. Dies sind insbesondere: • Geister Medizintechnik GmbH • Dufner Instrumente GmbH • KLS Martin SE & Co. KG • Ulrich Medical GmbH & Co. KG • Asanus Medizintechnik GmbH Der Auftragnehmer soll hier aber als Generallieferant für alle zu liefernden Bestandteile der Instrumenten-Siebe auftreten. Ein Mix unterschiedlicher Hersteller muss vermieden werden, da eine Mehrlieferantenstrategie allein aus räumlichen Gründen nicht darstellbar ist: Die von der Ammerland-Klinik betriebene AEMP wurde zuletzt 1998 baulich verändert. Seit Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem baulich verbundenen Bundeswehrkrankenhaus im Jahr 2008 werden sämtliche Instrumente beider Kliniken in der AEMP der Ammerland-Kliniken aufbereitet. Vor diesem Hintergrund sind keine Ausweich- bzw. Erweiterungsflächen mehr vorhanden ist und die AEMP hat ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Dieser Umstand wird voraussichtlich mindestens bis 2030 anhalten. Bereits im aktuellen Stand ist B. Braun der Hauptlieferant mit einem Anteil von ca. 90 % am gesamten Instrumentenbestand, da eine vollumfängliche Abdeckung des gesamten zu bewirtschaftenden Sortiments (mit Ausnahme der bereits jetzt im Einsatz befindlichen, wenigen Drittprodukte für Nischenanwendungen) nur von B. Braun geleistet werden kann. Die weitere Festlegung auf diesen Hersteller ist erforderlich, da die Nachlegereserve für defekte Instrumente in der AEMP bei einer offenen Ausschreibung sonst ggf. um weitere Artikel anderer Hersteller ergänzt werden müsste. Dies würde die bereits beschriebene räumliche Enge weiter verschärfen und ist daher nicht umsetzbar. Darüber hinaus verfügt die Ammerland-Klinik über ein bundesweit einzigartiges Kooperationsprojekt mit dem baulich unmittelbar verbundenen Bundeswehrkrankenhaus Westerstede, mit dem z. T. ein gemeinsamer Betrieb von Stationen erfolgt und welches durch die AEMP der Ammerland-Klinik mit der Instrumentenaufbereitung versorgt wird. B. Braun Aesculap ist ebenfalls beim Bundeswehrkrankenhaus Westerstede der Hauptlieferant für Instrumente. Das Bundeswehrkrankenhaus hat sich insoweit auf eine Ein-Hersteller-Strategie festgelegt und beschafft keine Instrumente anderer Hersteller. Da die Ammerland-Klinik sich im Rahmen der bestehenden Kooperation verpflichtet hat, Leistungen ihrer eigenen AEMP zur Aufbereitung des Instrumentenbestands des Bundeswehrkrankenhauses zu erbringen, müssen die Eigenbestände und Prozesse auf diese Leistungen ausgerichtet sein. Das Bundeswehrkrankenhaus verfügt daher auch nicht über eine eigene AEMP. Aus diesem Grunde ist eine Abkehr von der bestehenden Liefersituation nicht möglich, ohne die Versorgung des Kooperationshauses zu gefährden. Der Austausch bzw. die Ergänzung von zu reorganisierenden Sieben wird mit dem gleichen Hersteller ergänzt und vorab geliefert. Dabei ist die im Rahmen der Voranalysen im Vorfeld abgestimmte neue und optimierte Siebstruktur einzuhalten. Eine Retournierung der vorhandenen Alt-Instrumente erfolgt in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die an den Auftragnehmer retournierten Alt-Instrumente werden durch den Auftragnehmer bewertet und eine weitere Verwendung beim Auftraggeber geprüft. Die vorherige Bereitstellung der Instrumente ist erforderlich, da der Austausch der Siebe im vollen OP-Betrieb erfolgt und das Einwaschen und Zusammenstellen der Siebe im laufenden Tagesgeschäft erforderlich ist. Eine andere Lösung unter Einbeziehung von Instrumenten anderer Hersteller ist mithin ablauforganisatorisch nicht darstellbar. Der OP-Betrieb auf Seiten der Ammerland-Klinik und des Bundeswehrkrankenhauses Westerstede wäre nicht störungsfrei sichergestellt. Weiterhin würde ein hoher Mehraufwand in der AEMP entstehen, welcher neben dem operativen Geschäft abgeleistet werden muss. Dies schließt einen Parallelbetrieb mit Instrumenten unterschiedlicher Hersteller aus technisch-organisatorischen Gründen aus. Zwar können die von B. Braun hergestellten Instrumente grundsätzlich auch über Handelspartner bezogen werden. Das Gesamtportfolio der gewünschten Liefer- und Dienstleistungen (insbesondere die Analyse- und Managementleistungen) ist aber nur vom Hersteller selbst zu erhalten. Aus diesem Grund scheidet auch eine offene Ausschreibung mit Produktvorgaben (§ 31 Abs. 6 VgV) aus. Schließlich ist auch keine „vernünftige“ Alternativlösung im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV ersichtlich, bei welcher die Beschaffung im offenen Wettbewerb erfolgen könnte. Es ist aufgrund der oben beschriebenen Gesamtsituation nicht möglich, die Beschaffungsziele unter Einbeziehung der Leistungen anderer Unternehmen zu erreichen. b) Ergänzende Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV) Nach dieser Regelung kann direkt mit nur einem Unternehmen verhandelt werden, wenn der Auftrag der Beschaffung von Lieferleistungen von einem Bestandsauftragnehmer dient, die bestehenden Lieferungen ersetzen oder ergänzen sollen, der öffentliche Auftraggeber bei Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens anderenfalls gezwungen sein könnte, technisch inkompatible Leistungen zu beschaffen und die daraus resultierenden Schwierigkeiten ihm nicht zugemutet werden können. Auch diese Voraussetzungen sind erfüllt. Wie oben dargelegt, handelt es sich bei dem in Aussicht genommenen Vertragspartner B. Braun um den weit überwiegenden Bestandslieferanten. Die vorhandenen Instrumente sollen im Rahmen einer Ein-Hersteller-Strategie optimiert und das Sortiment angepasst werden. Es ist also insbesondere eine Ergänzung des Bestands vorgesehen. Würde herstellerneutral ausgeschrieben, könnte es u. U. dazu kommen, dass über einen längeren Zeitraum eine Doppelbewirtschaftung der Instrumente von zwei unterschiedlichen Herstellern erfolgen müsste, bis schließlich der gesamte Instrumentenbestand ausgetauscht ist. Aufgrund der geschilderten Betriebsabläufe innerhalb der AEMP des Auftraggebers ist es aber nicht möglich, einen größeren Bestand an Instrumenten von Drittherstellern in die Prozesse aufzunehmen. Zudem ergeben sich beim Einsatz von Instrumenten unterschiedlicher Hersteller jedenfalls potenzielle Risiken bzgl. des Ablaufs der Operationen, wenn OP-Teams innerhalb einer Prozedur oder beim Wechsel von einer Prozedur zur nächsten ggf. unterschiedliche Instrumentensätze vorfinden. Dies berührt letztlich auch die Sicherstellung der Patientensicherheit und daraus folgend den Schutz des Auftraggebers im Falle von instrumentenbedingten Behandlungsfehlern, sowohl im eigenen Haus, als auch bei dem über die AEMP mitversorgten Bundeswehrkrankenhaus; entsprechende Regressansprüche müssen vermieden werden. Vor diesem Hintergrund ist es dem Auftraggeber nicht zuzumuten, die mit einer Multi-Hersteller-Strategie einhergehenden Risiken in Kauf zu nehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Optimierung der OP-Siebe
Beschreibung: Die Ammerland-Klinik beabsichtigt, einen kombinierten Auftrag aus Dienst- und Lieferleistungen bzgl. der Optimierung der OP-Bestecke zu erteilen. Der zukünftige Auftragnehmer soll als Partner der Klinik agieren und selbstständig im Wesentlichen folgende Aufgaben übernehmen: - Überprüfung des aktuellen Instrumentenbestands, Bewertung nach Qualität und Quantität. - Entwicklung eines sachgerechten Konzepts zur Bestückung der Instrumenten-Siebe mit chirurgischen Instrumenten. - Laufende Optimierung des aktuellen und zukünftigen Instrumentenbestands nach den Vorgaben der Anwender. - Planung einer effizienten Nachlegereserve auf Basis der Optimierung. - Laufende Belieferung der Ammerland-Klinik mit vorkonfigurierten Instrumenten-Sieben nach dem Bedarf der Anwender (inklusive Sterilgutcontainern, Siebkörben, geeigneter Lagerungshilfen sowie Container- und Siebkennzeichnungschildern). - Laufende Überprüfung des Instrumentenbestands und umgehender Ersatz nicht mehr gebrauchsfähiger Instrumente.
Interne Kennung: Gesamtauftrag
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33162200 OP-Instrumente
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ammerland-Klinik GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Verhandeltes Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Gesamtauftrag
Datum der Auswahl des Gewinners: 29/05/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ammerland-Klinik GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ammerland-Klinik GmbH
Postanschrift: Lange Straße 38  
Stadt: Westerstede
Postleitzahl: 26655
Land, Gliederung (NUTS): Ammerland (DE946)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4488 50-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG
Abteilung: Betriebsstätte Tuttlingen
Postanschrift: Am Aesculap-Platz  
Stadt: Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ab92629c-90fe-44f7-9e07-e99fc1798b3e  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2024 15:27:13 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 321695-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 105/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/05/2024

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