Deutschland – Fahrzeugabschleppdienste – Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren und Unterstellen strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge für die Staatsanwaltschaft Osnabrück

322349-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Fahrzeugabschleppdienste – Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren und Unterstellen strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge für die Staatsanwaltschaft Osnabrück
OJ S 105/2024 31/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren und Unterstellen strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge für die Staatsanwaltschaft Osnabrück
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 6e1e3021-d875-47d4-a0b3-ac2bee7336d5
Interne Kennung: 0033-DLG/2024-03-233
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242000 Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung, 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen, 50118300 Pannen- und Abschleppdienste für Busse, 50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 50118500 Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder, 50118200 Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 364 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 436 800,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDWBE
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Nördliches Emsland
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 1a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Nördliches Emsland
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 1b SchV Gr. I u.II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Mittleres Emsland
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Mittleres Emsland
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Südliches Emsland
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 3a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Südliches Emsland
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 3b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Nördlicher Bereich Grafschaft Bad Bentheim
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 4a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Nördlicher Bereich Grafschaft Bad Bentheim
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 4b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Südlicher Bereich Grafschaft Bad Bentheim
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 5a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Südlicher Bereich Grafschaft Bad Bentheim
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 5b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Stadt Osnabrück
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 6a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Stadt Osnabrück
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 6b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Landkreis Osnabrück, Teilgebiet 1
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 7a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Landkreis Osnabrück, Teilgebiet 1
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 7b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Landkreis Osnabrück, Teilgebiet 2
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 8a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Landkreis Osnabrück, Teilgebiet 2
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 8b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Landkreis Osnabrück, Teilgebiet 3
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 9a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Landkreis Osnabrück, Teilgebiet 3
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 9b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Landkreis Osnabrück, Teilgebiet 4
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 10a FA 3,49t
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Landkreis Osnabrück, Teilgebiet 4
Beschreibung: Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 10b SchV Gr. I u. II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragsnehmer. Gerichtsstand ist Osnabrück als Sitz der Staatsanwaltschaft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6, 9, 12 und 14 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 10, 11 (bei Bedarf) und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen: 1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal 2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda 3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate 4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan 6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück - ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern. Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t: Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen. Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert. Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht. Der Bieter hat folgendes nachzuweisen: - Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen. - Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher). - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010). Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen: Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein. Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen: - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen. - Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010. - Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005). - Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation. - Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden. - Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1a bis 10b jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (netto) entsprechend der Modellrechnung der Bewertungsmatrix, erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen ent-scheidet ein Losverfahren. Detaillierte Angaben zu der Modellberechnung sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Staatsanwaltschaft Osnabrück Der Leitende Oberstaatsanwalt
Registrierungsnummer: 0541/315-3467
Postanschrift: Kollegienwall 11  
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5413153467
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d72e647-1871-462d-9f03-acad76b68a9c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2024 17:27:35 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 322349-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 105/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/05/2024

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